Deutsche Tageszeitung - Bewährungsstrafen in Prozess um professionelle Anlagebetrugsmodelle in Düsseldorf

Bewährungsstrafen in Prozess um professionelle Anlagebetrugsmodelle in Düsseldorf


Bewährungsstrafen in Prozess um professionelle Anlagebetrugsmodelle in Düsseldorf
Bewährungsstrafen in Prozess um professionelle Anlagebetrugsmodelle in Düsseldorf / Foto: © AFP/Archiv

Das Landgericht Düsseldorf hat drei Angeklagte wegen Beteiligung an professionellen Anlagebetrugsmodellen zu Bewährungsstrafen zwischen einem Jahr und fünf Monaten sowie zwei Jahren verurteilt. Die zuständige Kammer sah es nach Angaben einer Sprecherin am Montag als erwiesen an, dass die Männer 2017 und 2018 in unterschiedlicher Weise an Systemen zum betrügerischen Handel mit Aktien teilgenommen hatten - darunter der Vertrieb von Anteilen einer Scheininvestmentfirma.

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In unterschiedlicher Tatzusammensetzungen erbeuteten sie dabei mit weiteren gesondert verfolgten Tätern laut Anklage eine Gesamtsumme von mindestens 2,7 Millionen Euro. Der mutmaßliche Haupttäter war ursprünglich ebenfalls in dem Verfahren angeklagt. Der Prozess gegen ihn wurde laut Sprecherin aber krankheitsbedingt abgetrennt und soll voraussichtlich 2025 beginnen.

Laut Anklage wandte sich die Gruppe insbesondere an Anleger, die bereits mit Investitionen am sogenannten grauen Kapitalmarkt gescheitert waren und deshalb als anfällig für neue Versprechungen galten. Die Beschuldigten um den mutmaßlichen Haupttäter verfügten demnach teils über Erfahrungen im Betrieb von Callcentern und beim Verkauf von unseriösen Kapitalanlagen.

Sie gründeten dazu laut Anklage unter anderem eine Scheininvestmentfirma in den USA und legten zur Verschleierung der Geldflüsse diverse Konten an. Die eingenommenen Gelder zahlten sie in unterschiedlicher Höhe an sich aus.

Die drei Angeklagten im Alter zwischen 36 und 67 Jahren wurden nun wegen Betrugs oder Beihilfe zu Betrug sowie Beihilfe zu Betrug in Tateinheit mit Urkundenfälschung verurteilt. Die Haftstrafen wurden jeweils zur Bewährung ausgesetzt. In einem Fall ordnete das Düsseldorfer Landgericht außerdem die Einziehung von Taterträgen in Höhe von etwa 1,05 Millionen Euro an, in einem weiteren Fall die Einziehung von Taterträgen über rund 7500 Euro.

(P.Tomczyk--DTZ)

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