Deutsche Tageszeitung - Dienstgericht: Früherer AfD-Abgeordnete und Richter Maier kann Ruhezüge behalten

Dienstgericht: Früherer AfD-Abgeordnete und Richter Maier kann Ruhezüge behalten


Dienstgericht: Früherer AfD-Abgeordnete und Richter Maier kann Ruhezüge behalten
Dienstgericht: Früherer AfD-Abgeordnete und Richter Maier kann Ruhezüge behalten / Foto: © AFP/Archiv

Der in den Ruhestand versetzte frühere AfD-Bundestagsabgeordnete und Richter Jens Maier kann sein Ruhegehalt als Beamter behalten. Das entschied das sächsische Dienstgericht für Richterinnen und Richter am Donnerstag in Leipzig. Eine Klage des Freistaates Sachsens auf Aberkennung des Ruhegehalts wies das Gericht mit seinem Urteil ab. Eine Berufung zum Dienstgerichtshof dagegen ist aber möglich.

Textgröße ändern:

Anlass des Verfahrens waren zwei öffentliche Äußerungen des früheren Richters unter anderem auf einer Veranstaltung der rechtsextremistischen Zeitschrift Compact, wo Maier 2017 gesagt haben soll, der norwegische Terrorist Anders Breivik sei "aus Verzweiflung heraus zum Massenmörder geworden". Dazu wurden Zeugen gehört.

Die Aussagen bei der Compact-Veranstaltung "hätten nicht zur Überzeugung der Kammer bewiesen werden können", urteilte das Gericht. Als weiterer tauglicher Anknüpfungspunkt für eine Aberkennung des Ruhegehalts sei nur ein Facebook-Post mit dem Inhalt "GEZ ABSCHAFFEN – SLOMKA ENTSORGEN!" verblieben. Dieser hätte jedoch aus Sicht des Gerichts "allenfalls eine Kürzung der Ruhestandsbezüge gerechtfertigt, nicht aber deren vollständige Aberkennung. Denn es fehle an einem schweren Dienstvergehen".

Auch "sonstiges Verhalten" Maiers habe keine vollständige Aberkennung des Ruhegehaltes gerechtfertigt, erklärte das Dienstgericht. Dies gelte zum Beispiel für seine Betätigung für den sogenannten Flügel der AfD. Vorwürfe wie dieser seien Meier in diesem Disziplinarklageverfahren aber nicht zur Last gelegt worden und damit nicht Gegenstand des Verfahrens geworden.

Maier hatte in Sachsen als Richter gearbeitet, bevor er 2017 für die AfD in den Bundestag ging. Er war Obmann des formal aufgelösten Flügels der AfD, der 2020 vom Bundesamt für Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft wurde. Nachdem Maier 2021 nicht wieder in den Bundestag gewählt worden war, wollte er in den sächsischen Justizdienst zurückkehren.

Das Landesjustizministerium beantragte aber seine vorzeitige Versetzung in den Ruhestand. Sowohl das Dienstgericht in Leipzig als auch das Dienstgericht des Bundes am Bundesgerichtshof in Karlsruhe erklärten dies für zulässig.

Im nun verhandelten Verfahren strebte der Freistaat die Aberkennung der Ruhebezüge an.Dies hätte zur Folge gehabt, dass Maier in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert würde und von dieser bei Eintritt des Rentenalters eine Altersrente erhielte. Weitere Disziplinarverfahren gegen den Ex-Richter laufen noch.

(T.W.Lukyanenko--DTZ)

Empfohlen

Trump: Habe Putin um Freilassung von US-Bürger Hubbard gebeten

US-Präsident Donald Trump hat den russischen Staatschef Wladimir Putin nach eigenen Angaben um die Freilassung des seit Jahren inhaftierten US-Bürgers Stephen Hubbard gebeten. Es sei an der Zeit, Hubbard zurückzuholen, sagte Trump am Dienstag in Washington. Der Lehrer im Ruhestand war im Oktober 2024 in Moskau wegen angeblichen "Söldnertums" für die Ukraine zu einer Haftstrafe von fast sieben Jahren verurteilt worden.

Italienische Regierung schickt nach Ausschreitungen 500 Soldaten nach Mailand

Nach den gewaltsamen Ausschreitungen in Mailand schickt Italiens Regierungschefin Giorgia Meloni 500 Soldaten in die Großstadt. Die Soldaten sollten bis Jahresende in Mailand bleiben und die Polizei unterstützen, erklärte Meloni am Dienstag nach einer Kabinettsitzung. "Es gibt das Recht zu demonstrieren, aber nicht, unsere Städte zu plündern", sagte die rechtsgerichtete Regierungschefin in einem Online-Video.

Tod von 53 Migranten in Texas: Schleuser zu 30 Jahren Haft verurteilt

Gut vier Jahre nach dem Tod von 53 Migranten in einem überhitzten Lastwagen im US-Bundesstaat Texas ist einer der Schleuser zu 30 Jahren Haft verurteilt worden. Der 39-Jährige aus Guatemala sei mitverantwortlich für den Tod der Menschen gewesen, die von Mexiko aus in die USA gelangen wollten, erklärte die Staatsanwaltschaft am Dienstag zu dem Urteil des Bundesgerichts in San Antonio.

Kreise: Erstes Abschiebezentrum von EU-Ländern in Drittstaat soll in Ruanda entstehen

Das erste Abschiebezentrum von EU-Ländern in einem Drittstaat wird voraussichtlich in Ruanda entstehen. Eine Vereinbarung zwischen dem afrikanischen Land und den fünf EU-Mitgliedstaaten, die die Einrichtung solcher Zentren vorantreiben, könnte bereits im nächsten Monat unterzeichnet werden, wie die Nachrichtenagentur AFP am Dienstag aus mit den Verhandlungen vertrauten Kreisen erfuhr. Ruanda wird seit langem als mögliches Aufnahmeland genannt und ist den Angaben zufolge inzwischen der klare Favorit.

Textgröße ändern: