Deutsche Tageszeitung - Bislang bundesweit größte Menge illegaler E-Zigaretten in Neuss beschlagnahmt

Bislang bundesweit größte Menge illegaler E-Zigaretten in Neuss beschlagnahmt


Bislang bundesweit größte Menge illegaler E-Zigaretten in Neuss beschlagnahmt
Bislang bundesweit größte Menge illegaler E-Zigaretten in Neuss beschlagnahmt / Foto: © AFP/Archiv

In Nordrhein-Westfalen hat der Zoll bei einer Durchsuchung die in Deutschland bislang größte Menge illegaler E-Zigaretten beschlagnahmt. Es handelte sich um etwa 650.000 der sogenannten Vapes, wie das Essener Zollfahndungsamt und die Staatsanwaltschaft Düsseldorf am Freitag mitteilten. Kräfte des Zolls kontrollierten demnach am Mittwoch vergangener Woche das Lager einer Firma in Neuss. Dabei stellten sie fest, dass in der gesamten Halle mutmaßlich illegale E-Zigaretten gelagert wurden.

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Bei einer anschließenden Durchsuchung wurden dann insgesamt 212 Europaletten mit rund 625.000 Stück Vapes beschlagnahmt. Während die Zöllner das Lager durchsuchten, erschien den Angaben zufolge ein polnischer Transporter und wollte eine Lieferung E-Zigaretten abladen. Die Einsatzkräfte durchsuchten den Transporter und fanden hier weitere sechs Paletten mit 29.920 unversteuerten Vapes.

Zwei in der Halle arbeitende Männer ohne festen Wohnsitz im Alter von 21 und 38 Jahren wurden wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung durch den Handel mit unversteuerten und nicht verkehrsfähigen E-Zigaretten festgenommen. Sie wurden einem Haftrichter vorgeführt, der Untersuchungshaft anordnete.

Laut Zoll und Staatsanwaltschaft wurden bei dem Einsatz insgesamt etwa 650.000 illegale Vapes sowie weitere Beweismittel beschlagnahmt. Der geschätzte Steuerschaden liegt demnach im Millionenbereich.

Die E-Zigaretten hatten den Behörden zufolge zudem das maximal erlaubte Tankvolumen von zwei Milliliter je E-Zigarette "mutmaßlich deutlich überschritten". Die weiteren Ermittlungen dauerten an.

Einweg-E-Zigaretten unterliegen seit Juli 2022 der Tabaksteuer. Nach dem Jugendschutzgesetz dürfen sie nicht an Kinder und Jugendliche abgegeben werden. Ein Verstoß kann mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

(U.Stolizkaya--DTZ)

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