Deutsche Tageszeitung - Urteil: Rapper mit antisemitischen Texten darf nicht mit Bild gezeigt werden

Urteil: Rapper mit antisemitischen Texten darf nicht mit Bild gezeigt werden


Urteil: Rapper mit antisemitischen Texten darf nicht mit Bild gezeigt werden
Urteil: Rapper mit antisemitischen Texten darf nicht mit Bild gezeigt werden / Foto: © AFP/Archiv

Ein 18-jähriger Rapper, dessen Texte als antisemitisch verstanden werden können, darf in der Presseberichterstattung nicht mit seinem Bild veröffentlicht werden. Das gilt vor allem, wenn er noch Heranwachsender ist, wie das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) am Main am Freitag mitteilte. Da seine Äußerungen nur gering verbreitet seien, sei die Veröffentlichung von Bildern ungerechtfertigt. (Az.: 16 W 40/24)

Textgröße ändern:

In einem Eilverfahren klagte der 18-Jährige gegen die Herausgeberin einer bundesweit erscheinenden Tageszeitung auf Unterlassung diverser Äußerungen und der Verbreitung von Bildern. Die Zeitung hatte im Frühjahr über seine Einbürgerung "trotz antisemitischer Hetze" berichtet. In erster Instanz gab das Landgericht Frankfurt der Klage nur in einem geringen Teil statt und wies den Rest ab. Das Oberlandesgericht gab der Beschwerde des 18-Jährigen nun teilweise Recht.

Demnach sah das Landgericht zu Recht zahlreiche Äußerungen im Zusammenhang mit der Berichterstattung über den Kläger und seinen Texten als zulässige Meinungsäußerung an. Diese basierten auf einer ausreichenden Tatsachengrundlage, entschieden die Richter am OLG. Die Äußerungen in dem Song können als Unterstützung für die Hamas beziehungsweise als Gutheißung des Hamas-Angriffs auf Israel am 7. Oktober 2023 verstanden werden.

Der Rapper kann sich daher auch nicht gegen die Aussage wehren, dass seine Verwendung des sogenannten Tauhid-Fingers in Beiträgen in sozialen Netzwerken in den Zusammenhang einer "islamistischen Überlegenheitsideologie" gestellt wird. Dieser nach oben ausgestreckte Zeigefinger gilt als Erkennungszeichen der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat. Der Kläger bestritt laut OLG nicht, die Geste gezeigt zu haben.

Erfolg hatte seine Klage jedoch in einem Teil: Er darf nicht als Anhänger eines salafistischen Predigers bezeichnet werden, weil es dafür an Tatsachen fehlt. Zudem darf er nicht über mitveröffentlichte Bilder in den Berichten erkennbar sein. Bei ihm handelt es sich nicht um eine in der Öffentlichkeit stehende Person mit Leitbildfunktion, sondern um einen Heranwachsenden, der sich und seine Musik auf Instagram nur einer geringen Zahl von Followern präsentiert.

(L.Barsayjeva--DTZ)

Empfohlen

Bayerns Innenminister Herrmann zu Festnahmen: Anschlag stand nicht unmittelbar bevor

Die Ermittler in Bayern vermuten ein islamistisches Motiv hinter den am Wochenende aufgedeckten mutmaßlichen Anschlagsplänen auf einen Weihnachtsmarkt. Nach aktuellem Ermittlungsstand gehen sie nicht davon aus, "dass der Anschlag schon unmittelbar bevorstand", wie Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) am Sonntag in München sagte. Die Behörden seien durch einen ausländischen Nachrichtendienst auf einen Verdacht aufmerksam geworden. Aufgrund von Hinweisen des Verfassungsschutzes habe die Kriminalpolizei fünf Männer verhaftet.

Zentralrat warnt vor weiterer Zunahme antisemitischer Angriffe

Der Zentralrat der Juden in Deutschland hat sich nach dem Anschlag auf eine Chanukka-Feierlichkeit in Australien besorgt über zunehmende antisemitische Gewalt gezeigt. "Die Angriffe auf jüdische Einrichtungen und Veranstaltungen weltweit werden immer häufiger und immer tödlicher", erklärte Zentralratspräsident Josef Schuster am Sonntag in Berlin. "Den Terroristen geht es darum, unsere westliche Art zu leben und zu feiern, zu zerstören. Das dürfen wir niemals zulassen."

Russland erklärt Deutsche Welle zur "unerwünschten Organisation"

Die Staatsanwaltschaft in Russland hat den deutschen Auslandssender Deutsche Welle (DW) als "unerwünschte Organisation" eingestuft. Dies gab die Deutsche Welle am Sonntag unter Berufung auf russische Medienberichte bekannt. Der Schritt zeige, "wie wenig das Regime von Pressefreiheit hält und wie sehr es unabhängige Informationen fürchtet", erklärte DW-Intendantin Barbara Massing. Der Sender werde sich dadurch aber nicht abschrecken lassen und weiterhin Medienangebote für Nutzer in Russland bereitstellen - unter Umgehung der Zensur.

Antisemitismusbeauftragter ruft nach Sydney-Anschlag zu Schutz auf

Nach dem Anschlag auf eine jüdische Festveranstaltung im australischen Sydney hat der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, zu entschlossenem Schutz von Jüdinnen und Juden aufgerufen. "Dass jüdisches Leben und jüdische Festtage immer wieder zum Ziel von Terror werden, ist unerträglich", sagte Klein am Sonntag dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). "Weder der Staat noch unsere Gesellschaft dürfen dies und seine Ursache, den Antisemitismus, unwidersprochen hinnehmen. Wir müssen jüdisches Leben schützen."

Textgröße ändern: