Deutsche Tageszeitung - Urteil: Rapper mit antisemitischen Texten darf nicht mit Bild gezeigt werden

Urteil: Rapper mit antisemitischen Texten darf nicht mit Bild gezeigt werden


Urteil: Rapper mit antisemitischen Texten darf nicht mit Bild gezeigt werden
Urteil: Rapper mit antisemitischen Texten darf nicht mit Bild gezeigt werden / Foto: © AFP/Archiv

Ein 18-jähriger Rapper, dessen Texte als antisemitisch verstanden werden können, darf in der Presseberichterstattung nicht mit seinem Bild veröffentlicht werden. Das gilt vor allem, wenn er noch Heranwachsender ist, wie das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) am Main am Freitag mitteilte. Da seine Äußerungen nur gering verbreitet seien, sei die Veröffentlichung von Bildern ungerechtfertigt. (Az.: 16 W 40/24)

Textgröße ändern:

In einem Eilverfahren klagte der 18-Jährige gegen die Herausgeberin einer bundesweit erscheinenden Tageszeitung auf Unterlassung diverser Äußerungen und der Verbreitung von Bildern. Die Zeitung hatte im Frühjahr über seine Einbürgerung "trotz antisemitischer Hetze" berichtet. In erster Instanz gab das Landgericht Frankfurt der Klage nur in einem geringen Teil statt und wies den Rest ab. Das Oberlandesgericht gab der Beschwerde des 18-Jährigen nun teilweise Recht.

Demnach sah das Landgericht zu Recht zahlreiche Äußerungen im Zusammenhang mit der Berichterstattung über den Kläger und seinen Texten als zulässige Meinungsäußerung an. Diese basierten auf einer ausreichenden Tatsachengrundlage, entschieden die Richter am OLG. Die Äußerungen in dem Song können als Unterstützung für die Hamas beziehungsweise als Gutheißung des Hamas-Angriffs auf Israel am 7. Oktober 2023 verstanden werden.

Der Rapper kann sich daher auch nicht gegen die Aussage wehren, dass seine Verwendung des sogenannten Tauhid-Fingers in Beiträgen in sozialen Netzwerken in den Zusammenhang einer "islamistischen Überlegenheitsideologie" gestellt wird. Dieser nach oben ausgestreckte Zeigefinger gilt als Erkennungszeichen der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat. Der Kläger bestritt laut OLG nicht, die Geste gezeigt zu haben.

Erfolg hatte seine Klage jedoch in einem Teil: Er darf nicht als Anhänger eines salafistischen Predigers bezeichnet werden, weil es dafür an Tatsachen fehlt. Zudem darf er nicht über mitveröffentlichte Bilder in den Berichten erkennbar sein. Bei ihm handelt es sich nicht um eine in der Öffentlichkeit stehende Person mit Leitbildfunktion, sondern um einen Heranwachsenden, der sich und seine Musik auf Instagram nur einer geringen Zahl von Followern präsentiert.

(L.Barsayjeva--DTZ)

Empfohlen

Verzweifelte Suche nach vermissten Mädchen nach Flutkatastrophe in Texas

Nach einer verheerenden Sturzflut im US-Bundesstaat Texas suchen Helfer in einem Rennen gegen die Zeit nach dutzenden Vermissten, darunter elf Mädchen, die an einem Sommerlager teilgenommen hatten. Bis Sonntag wurden nach Behördenangaben und Medienberichten 68 Tote geborgen, darunter allein 59 im Landkreis Kerr mit zahlreichen Campingplätzen am Flussufer. Unterdessen drohten neue Regenfälle und weitere Sturzfluten.

Nach Tretbootunfall auf dem Eibsee: Suche nach Vater und Kind weiter erfolglos

Nach dem Tretbootunfall auf dem oberbayerischen Eibsee ist die Suche nach den beiden vermissten Familienmitgliedern auch am Sonntag erfolglos geblieben. Die Suche nach dem 33-jährigen Vater und seinem sechsjährigen Kind wurde am Nachmittag vorerst eingestellt und sollte am Montag fortgesetzt werden, wie ein Sprecher der Polizei in Rosenheim sagte.

Brände in Ostdeutschland: Feuer in der Gohrischheide in Sachsen noch nicht gebannt

Die Gefahr durch die Waldbrände an der Grenze zwischen Sachsen und Brandenburg ist noch nicht gebannnt. In der Gohrischheide kämpften am Sonntag auf sächsischer Seite nach Angaben des Landkreises Meißen erneut hunderte Einsatzkräfte gegen die Flammen und für den Schutz von Ortschaften. Auch vier Löschhubschrauber von Bundeswehr, Bundespolizei und Landespolizei waren im Einsatz.

Polizei: Fliegerbombe in Kiel problemlos entschärft

Wegen der Entschärfung einer Fliegerbombe aus dem Zweiten Weltkrieg in Kiel haben rund 3600 Menschen am Sonntag vorübergehend ihre Häuser und Wohnungen verlassen müssen. Wie die Polizei in der schleswig-holsteinischen Landeshauptstadt mitteilte, entschärften Experten des Kampfmittelraumdienstes den 500 Kilogramm schweren Sprengkörper nach erfolgreicher Evakuierung des Sperrkreises ohne Probleme. Die Anwohnerinnen und Anwohner konnten zurück in ihre Wohnungen.

Textgröße ändern: