Deutsche Tageszeitung - Betroffene von Datendiebstahl bei Facebook können Schadenersatz einfordern

Betroffene von Datendiebstahl bei Facebook können Schadenersatz einfordern


Betroffene von Datendiebstahl bei Facebook können Schadenersatz einfordern
Betroffene von Datendiebstahl bei Facebook können Schadenersatz einfordern / Foto: © AFP/Archiv

Betroffene eines Datendiebstahls bei Facebook vor dreieinhalb Jahren können nun per Sammelklage Schadenersatz einfordern. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) teilte mit, er reiche am Montag Sammelklage gegen die Facebook-Mutter Meta ein. Der Bundesgerichtshof hatte im November geurteilt, schon der kurze Kontrollverlust über eigene Daten könne ein Schaden sein und rund 100 Euro als Schadenersatz-Höhe für angemessen erklärt. Betroffen sind Schätzungen zufolge rund sechs Millionen Menschen in Deutschland.

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Mit der Sammelklage können mögliche Ansprüche von Verbraucherinnen und Verbrauchern zum Jahreswechsel nicht mehr verjähren, wie der vzbv betonte. Betroffene könnten abwarten, bis sie sich voraussichtlich ab Anfang 2025 der Sammelklage anschließen können.

Zunächst reicht der vzbv eine Musterfeststellungsklage ein - damit will der Verband Voraussetzungen für Schadenersatzansprüche und -höhe feststellen lassen. Sobald dann das Bundesamt für Justiz das Klageregister öffnet, können sich Betroffene der Klage anschließen.

2018 und 2019 hatten Unbekannte bei Facebook Daten von Hunderten von Millionen von Nutzerinnen und Nutzern abgegriffen. Damals konnten Nutzer über die Eingabe von Telefonnummern in die Suchfunktion identifiziert werden. Inzwischen ist das nicht mehr möglich. Die Unbekannten generierten millionenfach zufällige Telefonnummern und riefen über automatisierte Anfragen die Daten von Nutzern ab.

Im April 2021 wurden die Daten von 533 Millionen Nutzern im Internet verbreitet. Diese gestohlenen Daten konnten unter anderem für Spam-Nachrichten, Phishing-SMS oder Identitätsdiebstahl verwendet werden. Ob jemand vom Datenleck betroffen ist oder nicht, kann er oder sie selbst prüfen. Informationen dazu gibt es auf der Seite verbraucherzentrale.de. Informationen zur Klage gibt es unter: .

(M.Travkina--DTZ)

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