Deutsche Tageszeitung - Tod von Zweijähriger in Halle: Vater zu drei Jahren Haft verurteilt

Tod von Zweijähriger in Halle: Vater zu drei Jahren Haft verurteilt


Tod von Zweijähriger in Halle: Vater zu drei Jahren Haft verurteilt
Tod von Zweijähriger in Halle: Vater zu drei Jahren Haft verurteilt / Foto: © AFP/Archiv

Mehr als sieben Monate nach dem Tod eines mit heißem Wasser verbrühten Kleinkinds in Halle in Sachsen-Anhalt sind die Eltern und die Großmutter des Mädchens zu Haft- und Bewährungsstrafen verurteilt worden. Das Landgericht Halle verurteilte den 37-jährigen Vater am Mittwoch zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren, wie eine Gerichtssprecherin sagte.

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Der Angeklagte wurde wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen sowie fahrlässiger Körperverletzung verurteilt. Die Mutter des Kinds erhielt eine Strafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung, die Großmutter bekam eine Bewährungsstrafe von anderthalb Jahren. Beide sprach das Gericht ebenfalls wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen schuldig.

Einen Vorsatz konnten das Gericht nach Angaben der Sprecherin nicht nachweisen. Ursprünglich hatte die Anklage gegen den Vater auf Mord durch Unterlassen gelautet. Auch sei unklar geblieben, ob das Kind unter einer Dusche oder durch Eintauchen in Wasser verbrüht worden sei.

Der Anklage zufolge soll der Mann das Kind am 10. Mai in der Wohnung der Familie, wo er zu diesem Zeitpunkt allein mit seinen drei Töchtern war, in eine mit heißem Wasser gefüllte Badewanne getaucht haben. Er habe dem kleinen Mädchen eine Lektion erteilen wollen, weil es sich zuvor beschmutzt hatte. Die Zweijährige erlitt schwere großflächige Verbrennungen. Obwohl sich ihr Zustand verschlechterte, holten die Angeklagten demnach keine ärztliche Hilfe. Das Mädchen starb zwei Tage nach der Tat.

Die Staatsanwaltschaft forderte für den Angeklagten sechs Jahre Haft und für die beiden Frauen Freiheitsstrafen von jeweils dreieinhalb Jahren. Die Verteidigung stellte keine konkreten Anträge, plädierte aber für den Angeklagten auf eine Strafe von nicht mehr als drei bis vier Jahren und forderte für die Frauen Bewährungsstrafen. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

(L.Møller--DTZ)

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