Deutsche Tageszeitung - EuGH und Bundesverwaltungsgericht schließen Abschiebungen nach Italien nicht aus

EuGH und Bundesverwaltungsgericht schließen Abschiebungen nach Italien nicht aus


EuGH und Bundesverwaltungsgericht schließen Abschiebungen nach Italien nicht aus
EuGH und Bundesverwaltungsgericht schließen Abschiebungen nach Italien nicht aus / Foto: © AFP/Archiv

Ein von Italien ausgesprochener Rücknahmestopp von Asylbewerbern heißt nicht automatisch, dass den Menschen dort systematisch eine unmenschliche oder entwürdigende Behandlung droht. Solche systemischen Schwachstellen könnten nicht allein deswegen festgestellt werden, weil ein Land die Überstellungen einseitig aussetzt, erklärte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied, dass auch Alleinerziehende nach Italien abgeschoben werden dürfen. (Az. C‑185/24 und 1 C 3.24)

Textgröße ändern:

Auch der Fall, der dem EuGH vorlag, spielt in Deutschland. Zwei Syrer hatten in der Bundesrepublik einen Asylantrag gestellt. Da sie über Italien eingereist waren, ermittelten die deutschen Behörden Italien als zuständig für die Prüfung der Anträge und ersuchten das Land, die beiden Syrer wieder aufzunehmen. Seit einiger Zeit nimmt Italien fast keine Menschen mehr nach den sogenannten Dublin-Regeln zurück.

Auch in diesen Fällen gab es keine Reaktion auf die Anfrage der deutschen Behörden. Diese lehnten die Asylanträge der beiden Syrer daraufhin als unzulässig ab und ordneten die Abschiebung nach Italien an. Dagegen zogen die Asylbewerber vor Gericht. Derzeit liegen ihre Fälle beim nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht in Münster.

Während des Verfahrens erklärte Italien, dass aktuell keine Aufnahmeeinrichtungen zur Verfügung stünden. Das Oberverwaltungsgericht fragte den EuGH, wann sogenannte systemische Schwachstellen in einem EU-Staat vorliegen. Die Dublin-Regelungen sehen vor, dass ein Zurückschicken von Asylbewerbern in ein Land unmöglich ist, wenn dort systemische Schwachstellen vorliegen, welche die Gefahr einer unmenschlichen oder entwürdigenden Behandlung mit sich bringen.

Der EuGH erklärte, es sei zu vermuten, dass jeder EU-Mitgliedsstaat Asylbewerber gemäß der Grundrechtscharta und der Menschenrechtskonvention behandle. Ob dennoch eine systemische Schwachstelle vorliege, müsse das Oberverwaltungsgericht konkret prüfen.

In Deutschland hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig im vergangenen Monat bereits geurteilt, dass Alleinstehende nach Italien abgeschoben werden dürfen. Am Donnerstag entschied es, dass auch alleinerziehenden Asylbewerberinnen mit minderjährigen Kindern aktuell bei einer Rückkehr nach Italien keine erniedrigenden oder unmenschlichen Lebensbedingungen drohten.

Es sei nicht wahrscheinlich, dass sie dort in extreme Not gerieten und ihre elementaren Bedürfnisse nicht befriedigen könnten. Asylanträge dieser Menschen könnten daher in Deutschland als unzulässig abgelehnt werden. Das Bundesverwaltungsgericht klärte mit seinem Urteil die Situation, die mehrere Oberverwaltungsgerichte unterschiedlich beurteilt hatten.

(W.Budayev--DTZ)

Empfohlen

Nächtliche Ausgangssperren in Paris und anderen französischen Städten verfügt

Nach den gewaltsamen Ausschreitungen bei Protesten in Frankreich haben erste Städte nächtliche Ausgangssperren verhängt. Diese sollten unter anderem in einigen Vierteln von Paris von Montagabend 23.00 Uhr bis Dienstagmorgen 6.00 Uhr gelten, wie die Polizeipräfektur der Hauptstadt ankündigte. Bereits ab 20.00 Uhr gelte in den Brennpunkten der Ausschreitungen vom Wochenende ein Demonstrationsverbot.

Erste französische Städte verhängen nächtliche Ausgangssperren

Nach den gewaltsamen Ausschreitungen bei Protesten in Frankreich haben erste Städte nächtliche Ausgangssperren verhängt. Wie das Büro von Premierminister Sébastien Lecornu mitteilte, gelten diese unter anderem in der nördlichen Großstadt Lille von Montagabend um 20.00 Uhr bis Dienstagmorgen um 6.00 Uhr. Weitere Kommunen in der Region verhängten ähnliche Maßnahmen. Laut Lecornu sollen durch die lokalen Ausgangssperren Geschäfte vor Plünderungen geschützt werden.

Sachsen-Anhalt: Einziehung von Jagdschein bei AfD-Mitglied laut Gericht rechtens

Die Einziehung eines Jagdscheins und der Widerruf einer Waffenbesitzkarte bei zwei AfD-Mitgliedern ist aus Sicht des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Sachsen-Anhalt rechtens gewesen. Die Mitgliedschaft in dem vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuften AfD-Landesverband Sachsen-Anhalt löse "die gesetzliche Regelvermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit" aus, wie ein OVG-Sprecher am Montag in Magdeburg mitteilte. Die Beschwerden der beiden Mitglieder wurden am Freitag Verfahren um vorläufigen Rechtsschutz zurückgewiesen.

Drei Jahre Haft für Hebamme aus Niedersachsen nach tödlich verlaufener Hausgeburt

Mehr als 16 Jahre nach dem Tod eines ungeborenen Babys bei einer Hausgeburt ist eine Hebamme in Niedersachsen wegen fahrlässiger Tötung zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Das entschied das Landgericht Verden nach Angaben einer Sprecherin am Montag. Es war der dritte Prozess gegen die Frau, nachdem diese zuvor zwei Mal erfolgreich am Bundesgerichtshof Revision gegen Verurteilungen in dem Fall eingelegt hatte.

Textgröße ändern: