Deutsche Tageszeitung - Urteil 31 Jahre nach Tat: Sechseinhalb Jahre Jugendstrafe wegen Mordes

Urteil 31 Jahre nach Tat: Sechseinhalb Jahre Jugendstrafe wegen Mordes


Urteil 31 Jahre nach Tat: Sechseinhalb Jahre Jugendstrafe wegen Mordes
Urteil 31 Jahre nach Tat: Sechseinhalb Jahre Jugendstrafe wegen Mordes / Foto: © AFP/Archiv

Im Prozess um einen 31 Jahre zurückliegenden Mord- und Vergewaltigungsfall auf einem Reiterhof im bayerischen Wiesenfeld hat das Landgericht Würzburg den Angeklagten zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten verurteilt. Nach mehr als drei Monaten Verhandlungsdauer, der Vernehmung von 90 Zeugen und vier Gutachtern stufte das Gericht die Tat als Mord ein. Alle anderen Delikte wären inzwischen verjährt.

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Der Verurteilte blieb zunächst auf freien Fuß. Das Gericht wies den Antrag der Staatsanwaltschaft auf einen Haftbefehl zurück, weil die Kammer nicht von den dafür erforderlichen Haftgründen ausging.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Verurteilung zu einer Jugendstrafe von neun Jahren gefordert. Die Verteidiger plädierten auf Freispruch - sie brachten andere mögliche Szenarien ins Gespräch, die nach der Beweisaufnahme ebenfalls vorstellbar seien.

Bei dem Fall handelt es sich um einen sogenannten Cold Case. Die Ermittlungen zu dem lange unaufgeklärten Mordfall kamen erst durch neue Ermittlungsmethoden wieder ins Rollen. In dem bis zum Urteil unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführten Verfahren sagte die Schwester der Getöteten laut Gericht: "Wir haben am 15. Dezember 1993 durch den Tod meiner Schwester lebenslang bekommen." Die Eltern ließen über ihren Verteidiger erklären, dass sie den Angeklagten als eine "Art der Genugtuung" inhaftiert sehen wollten.

Nach Überzeugung des Gerichts hatte der zur Tatzeit 17 Jahre alte und inzwischen 48-jährige Mann die damals 13 Jahre alte Sabine im Zusammenhang mit einem Sexualdelikt ermordet. Das Mädchen half damals regelmäßig bei der Versorgung von Pferden auf dem Reiterhof. Der Täter soll sie am Tattag auf den Tennenboden des Stalls gelockt haben, um sich an ihr zu vergehen.

Sabine soll sich gewehrt und um Hilfe gerufen haben, worauf der nun Verurteilte sie angegriffen und zu Boden gebracht haben soll. Dabei soll sie schwere Kopfverletzungen erlitten haben. Danach soll der Angreifer sie gewürgt und schließlich das schwerverletzte Mädchen vergewaltigt haben. Nach der Tat habe er dann die Leiche in eine Güllegrube geworfen, wo sie zwei Tage später entdeckt wurde.

(M.Travkina--DTZ)

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