Deutsche Tageszeitung - 48-Jähriger tötet Mann auf offener Straße mit Schrotflinte: Prozessauftakt in Erfurt

48-Jähriger tötet Mann auf offener Straße mit Schrotflinte: Prozessauftakt in Erfurt


48-Jähriger tötet Mann auf offener Straße mit Schrotflinte: Prozessauftakt in Erfurt
48-Jähriger tötet Mann auf offener Straße mit Schrotflinte: Prozessauftakt in Erfurt / Foto: © AFP/Archiv

Weil er einen Mann mit einer Schrotflinte auf offener Straße getötet hat, muss sich ein 48-Jähriger seit Montag vor dem Landgericht Erfurt verantworten. Zu Prozessbeginn wurde die Anklage verlesen, teilte eine Sprecherin mit.

Textgröße ändern:

Demnach soll der Beschuldigte im Juni mit einer sogenannten Vorderschaftrepetierschrotflinte zunächst zwei Schüsse auf das 39-jährige Opfer abgegeben haben. Dabei traf der Angeklagte den Geschädigten laut Staatsanwaltschaft am Rücken und dessen Hund am Kopf. Als der 39-Jährige sich hinter einem Auto versteckte, tötete der der 48-Jährige ihn mit einem finalen dritten Schuss in den Rücken.

(I.Beryonev--DTZ)

Empfohlen

Nächtliche Ausgangssperren in Paris und anderen französischen Städten verfügt

Nach den gewaltsamen Ausschreitungen bei Protesten in Frankreich haben erste Städte nächtliche Ausgangssperren verhängt. Diese sollten unter anderem in einigen Vierteln von Paris von Montagabend 23.00 Uhr bis Dienstagmorgen 6.00 Uhr gelten, wie die Polizeipräfektur der Hauptstadt ankündigte. Bereits ab 20.00 Uhr gelte in den Brennpunkten der Ausschreitungen vom Wochenende ein Demonstrationsverbot.

Erste französische Städte verhängen nächtliche Ausgangssperren

Nach den gewaltsamen Ausschreitungen bei Protesten in Frankreich haben erste Städte nächtliche Ausgangssperren verhängt. Wie das Büro von Premierminister Sébastien Lecornu mitteilte, gelten diese unter anderem in der nördlichen Großstadt Lille von Montagabend um 20.00 Uhr bis Dienstagmorgen um 6.00 Uhr. Weitere Kommunen in der Region verhängten ähnliche Maßnahmen. Laut Lecornu sollen durch die lokalen Ausgangssperren Geschäfte vor Plünderungen geschützt werden.

Sachsen-Anhalt: Einziehung von Jagdschein bei AfD-Mitglied laut Gericht rechtens

Die Einziehung eines Jagdscheins und der Widerruf einer Waffenbesitzkarte bei zwei AfD-Mitgliedern ist aus Sicht des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Sachsen-Anhalt rechtens gewesen. Die Mitgliedschaft in dem vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuften AfD-Landesverband Sachsen-Anhalt löse "die gesetzliche Regelvermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit" aus, wie ein OVG-Sprecher am Montag in Magdeburg mitteilte. Die Beschwerden der beiden Mitglieder wurden am Freitag Verfahren um vorläufigen Rechtsschutz zurückgewiesen.

Drei Jahre Haft für Hebamme aus Niedersachsen nach tödlich verlaufener Hausgeburt

Mehr als 16 Jahre nach dem Tod eines ungeborenen Babys bei einer Hausgeburt ist eine Hebamme in Niedersachsen wegen fahrlässiger Tötung zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Das entschied das Landgericht Verden nach Angaben einer Sprecherin am Montag. Es war der dritte Prozess gegen die Frau, nachdem diese zuvor zwei Mal erfolgreich am Bundesgerichtshof Revision gegen Verurteilungen in dem Fall eingelegt hatte.

Textgröße ändern: