
Berliner Raser erneut wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt

Im neu aufgelegten Prozess um ein tödliches Autorennen auf dem Berliner Kurfürstendamm sind die beiden Angeklagten erneut wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. "Sie haben mit dem Leben anderer Menschen gespielt", sagte der Vorsitzende Richter Matthias Schertz bei der Urteilsverkündung am Dienstag. Das Berliner Landgericht folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte im Prozess den Mordvorwurf hingegen zurückgewiesen.
"Mit Fahrlässigkeit hat das nichts mehr zu tun", erläuterte Richter Schertz. Die inzwischen 27 und 30 Jahre alten Männer waren Anfang 2016 bei einem illegalen Rennen über mehrere rote Ampeln gerast. Dabei erfasste einer der beiden den Wagen eines 69-Jährigen, der noch am Unfallort starb.
Es handelte sich um den inzwischen dritten Prozess gegen die beiden Männer. Bereits im Februar 2017 hatte das Berliner Landgericht sie wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt - das bundesweit erste Mordurteil in einem derartigen Fall. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil allerdings im Frühjahr 2018 wieder auf. Der BGH betrachtete den bedingten Tötungsvorsatz, der Grundlage des Mordurteils war, als nicht ausreichend belegt.
Das Landgericht war bei dem Urteil vor mehr als zwei Jahren davon ausgegangen, dass erst eine Sekunde vor der Tat ein entsprechender Tötungsvorsatz gefasst wurde. Als die Männer in die Unfallkreuzung hineinfuhren, hatten sie nach Feststellung des Landgerichts keine Möglichkeit mehr, den Unfall zu verhindern. Diesen Zeitpunkt erachtete der BGH allerdings als zu spät, um noch aktiv einen Vorsatz zu fassen.
Im Urteil vom Dienstag ging die Kammer von einem früher gefassten Tötungsvorsatz aus: Einer der beiden, Marvin N., hatte laut einem Gutachten 90 Meter vor der Kreuzung kurz auf die Bremse gedrückt, sich dann aber anders entschieden und Gas gegeben. Zu diesem Zeitpunkt habe er sich eindeutig dafür entschieden, dass die Leben von anderen sowie das eigene "egal" seien, führte Schertz aus. Beim zweiten Angeklagten, Hamdi H., sei der Vorsatz wohl schon früher gefasst worden, weil dieser konstant Gas gegeben hatte.
Das Gericht sah darüber hinaus die drei Mordmerkmale als erfüllt an: Als "gemeingefährliches Mittel" dienten demnach die Autos, um "Heimtücke" handle es sich ob der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers. "Niedrige Beweggründe" seien durch das Missverhältnis zwischen dem Anlass - dem Autorennen und eigenem Geltungsdrang - sowie der Tat gegeben.
Die Kammer ordnete an, beiden Männer ihre Fahrerlaubnis zu entziehen. Sie sprach außerdem eine fünfjährige Führerscheinsperre aus. Binnen einer Woche können die Männer Revision einlegen. On dies geschehen soll, teilte die Verteidigung zunächst nicht aus.
Eine erste Neuauflage des Prozesses wurde im vergangenen August nach einem erfolgreichen Befangenheitsantrag gegen die Richter ausgesetzt. Seit November wurde der Fall neu verhandelt. Inzwischen handelt es sich aber nicht mehr um das erste Mordurteil in einem Raserprozess.
Seit Anfang März ist die Verurteilung eines Hamburger Rasers wegen Mordes zu lebenslanger Haft rechtskräftig, der mit einem gestohlenen Taxi einen tödlichen Unfall verursachte. Im Urteil wurde von einem bedingten Tötungsvorsatz ausgegangen, weil ihm das Leben anderer und auch das eigene Leben gleichgültig gewesen seien.
(W.Uljanov--DTZ)