
Bundesverwaltungsgericht prüft Führerscheinentzug nach Cannabiskonsum

Das Bundesverwaltungsgericht prüft am Donnerstag (10.00 Uhr) den Entzug des Führerscheins nach Konsum von Cannabis. Das höchste deutsche Verwaltungsgericht in Leipzig muss darüber entscheiden, ob dies bei einem gelegentlichen Cannabiskonsum und einem erstmaligen Verkehrsverstoß möglich ist. Gerichte fällten dazu bislang unterschiedliche Urteile. (Az. BVerwG 3 C 13.17 u.a.)
Die Kläger in den verschiedenen Verfahren wenden sich jeweils gegen den Entzug ihres Führerscheins. Vor dem bayerischen Verwaltungsgerichtshof waren Klagen erfolgreich. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschied dagegen in anderen Fällen, dass die Fahrerlaubnis zu Recht entzogen worden sei. Strittig ist in dem Verfahren unter anderem, ob vor einem Entzug des Führerscheins ein medizinisch-psychologisches Gutachten eingeholt werden muss.
(Y.Leyard--DTZ)