Deutsche Tageszeitung - Gericht: Bonusvereinbarung zwischen Rechtsanwalt und Mandant bedarf Textform

Gericht: Bonusvereinbarung zwischen Rechtsanwalt und Mandant bedarf Textform


Gericht: Bonusvereinbarung zwischen Rechtsanwalt und Mandant bedarf Textform
Gericht: Bonusvereinbarung zwischen Rechtsanwalt und Mandant bedarf Textform / Foto: © AFP/Archiv

Vereinbaren Rechtsanwaltskanzleien mit Mandanten nach erfolgreichem Abschluss eines Mandats eine zusätzliche freiwillige Bonuszahlung, bedarf dies einem Urteil des Landgerichts Koblenz zufolge zwingend der Textform. Dies resultiere unter anderem aus der "Schutzbedürftigkeit des Mandanten" gegenüber einer "grundsätzlich überlegenen Erfahrung des Rechtsanwalts", hieß es in dem am Freitag veröffentlichten Beschluss. Entsprechend seien die Bestimmungen aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz auch auf solche Konstellationen anzuwenden. (Az. 15 O 97/24)

Textgröße ändern:

In dem Zivilverfahren stritten eine Rechtsanwaltskanzlei und eine Mandantin um eine über die gesetzliche Vergütung hinausgehende Bonuszahlung. Nach Angaben des Gerichts hatte die Kanzlei die Frau außergerichtlich in einer Schadens- und Schmerzensgeldsache vertreten und für diese einen Vergleich in Höhe von 150.000 Euro abgeschlossen. Nach Eingang der Zahlung kam es zu einem Telefonat zwischen beiden, in dem über eine freiwillige zusätzliche Vergütung gesprochen wurde. Der genaue Inhalt des Gesprächs war strittig.

Infolge des Gesprächs rechnete die Anwaltskanzlei eine laut ihren Angaben einvernehmlich vereinbarte Zusatzvergütung in Höhe von 20.000 Euro plus Mehrwertsteuer ab - also insgesamt 23.800 Euro. Die Summe zog sie von der Vergleichssumme in Höhe von 150.000 Euro ab und überwies nur die Differenz. Dagegen klagte ihre Mandantin und forderte die strittigen 23.800 Euro nebst Zinsen ein. Ihrer Auffassung nach lag keine wirksame Vertragsgrundlage vor.

Das Landgericht Koblenz urteilte im Sinn der Mandantin. Es hielt nach der Beweisaufnahme zwar für erwiesen, dass es in dem Telefonat tatsächlich zu einer Vereinbarung über eine Bonuszahlung gekommen war, die über die Abrechnung der reinen Rechtsanwaltsleistungen hinausging. Jedoch hätte diese der Textform bedurft, stellte es klar. Die Kanzlei könne sich nicht auf den zusätzlichen Vergütungsanspruch berufen und müsse die 23.800 Euro deshalb überweisen.

Die Rechtsanwaltskanzlei hatte in dem Prozess laut Gerichtsangaben dagegen argumentiert, dass die Schriftform bei Vergütungsvereinbarungen über Boni oder Zuschläge nach Mandatsabschluss entbehrlich sei. Die zuständige Kammer verwies dagegen auf den "Schutzzweck" und die "Beweisfunktion" schriftlich fixierter Vereinbarungen. Es gebe keine Veranlassung, von den Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes abzuweichen. Das Urteil vom 18. Dezember ist nicht rechtskräftig, Rechtsmittel dagegen sind möglich.

(W.Novokshonov--DTZ)

Empfohlen

Schokoladenkrise: Ritter-Sport-Chef rechnet mit weiter steigenden Preisen

Der Chef des Schokoladenherstellers Ritter Sport, Andreas Ronken, rechnet mit weiter steigenden Schokoladenpreisen. "Wir erleben gerade eine Schokoladenkrise", sagte Ronken dem Portal "t-online" laut Meldung vom Sonntag. "Billiger wird es nicht mehr." Im Gegenteil seien eher steigende Preise zu erwarten, weil Tropenprodukte wie Kakao besonders vom Klimawandel betroffen seien.

Bewaffneter tötet zwei Menschen an US-Eliteuniversität

An einer Eliteuniversität im US-Bundesstaat Rhode Island hat ein Bewaffneter zwei Menschen getötet. Neun weitere Menschen seien bei dem Angriff an der Brown University am Samstag schwer verletzt worden, teilte der Bürgermeister der Stadt Providence, Brett Smiley, mit. Der Täter konnte zunächst nicht gefasst werden. Auf dem Campus wurde eine Ausgangssperre verhängt.

Fünf Festnahmen wegen Anschlagsplänen auf Weihnachtsmarkt in Bayern

In Bayern sind wegen der mutmaßlichen Planung eines islamistischen Anschlags auf einen Weihnachtsmarkt fünf Männer festgenommen worden. Wie die Generalstaatsanwaltschaft München und die Polizei am späten Samstagabend mitteilten, wurde mit den Festnahmen ein "möglicher Anschlag auf einen Weihnachtsmarkt im Raum Dingolfing-Landau" in Niederbayern verhindert.

Merz: Freilassung politischer Gefangener in Belarus "erfüllt mich mit Freude"

Die Bundesregierung hat mit Freude und Erleichterung auf die Freilassung von mehr als 120 politischen Gefangenen in Belarus reagiert. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) erklärte am Samstagabend im Onlinedienst X, die Nachricht aus Belarus erfülle ihn "mit Freude". Die Freilassung von Maria Kolesnikowa, Ales Bjaljazki und weiterer politischer Gefangener sei "überfällig und ein Erfolg der mutigen für Freiheit und Bürgerrechte kämpfenden Zivilgesellschaft". Deutschland stehe "an ihrer Seite", versicherte Merz.

Textgröße ändern: