Deutsche Tageszeitung - Vergewaltigungsprozess gegen deutschen Maddie-Verdächtigen wird nicht neu aufgerollt

Vergewaltigungsprozess gegen deutschen Maddie-Verdächtigen wird nicht neu aufgerollt


Vergewaltigungsprozess gegen deutschen Maddie-Verdächtigen wird nicht neu aufgerollt
Vergewaltigungsprozess gegen deutschen Maddie-Verdächtigen wird nicht neu aufgerollt / Foto: © POOL/AFP/Archiv

Der deutsche Verdächtige im Fall des 2007 in Portugal verschwundenen britischen Mädchens Madeleine "Maddie" McCann ist mit einem Antrag auf Wiederaufnahme eines Vergewaltigungsprozesses gescheitert. Das Landgericht in Göttingen wies den Antrag als unzulässig zurück, wie eine Sprecherin am Montag mitteilte. Die Verteidigung des Beschuldigten Christian B. wollte damit erreichen, dass ein früheres Verfahren gegen ihren Mandanten neu aufgerollt wird.

Textgröße ändern:

In dem fraglichen Prozess wurde B. 2019 vom Landgericht Braunschweig wegen Vergewaltigung einer 72-jährigen US-Touristin 2005 in Portugal zu mehreren Jahren Haft verurteilt. Das Urteil wurde rechtskräftig, B. verbüßt derzeit die Strafe. Auch einen Antrag der Verteidigung, die Vollstreckung der Haftstrafe aufzuschieben, verwarf das Göttinger Gericht laut Sprecherin.

Den Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens hatten die Anwälte von B. nach dessen Freispruch in einem weiteren Missbrauchsprozess vor dem Landgericht Braunschweig im Oktober gestellt. In diesem Verfahren war der Beschuldigte aus Mangel an Beweisen von dem Vorwurf freigesprochen worden, in Portugal zwischen 2000 und 2017 Frauen vergewaltigt und Kinder sexuell missbraucht zu haben. Das Gericht wertete belastende Zeugenaussagen als unglaubwürdig.

Diese Zeugen hatten teils auch in dem früheren Prozess gegen B. wegen der Vergewaltigung der US-Touristin ausgesagt. In diesem Verfahren gab es aber laut Urteil auch objektive Beweismitteln wie einen DNA-Treffer vom Tatort.

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig betrachtet B. auch als Mordverdächtigen im Fall der 2007 aus einem Ferienappartement in Portugal verschwundenen Maddie. Anklage erhob sie deshalb bisher nicht. Die Dreijährige war verschwunden, während ihre Eltern in einem Restaurant zu Abend aßen. Trotz großangelegter Fahndungen und zahlreicher Aufrufe ihrer Eltern blieb Maddie verschwunden. B. hielt sich über Jahre hinweg immer wieder an der Algarveküste in Portugal auf.

Anträge auf Wiederaufnahme von Verfahren werden aus Neutralitätsgründen nie von dem Gericht geprüft, welches das Urteil sprach. Deshalb übernahm in diesem Fall das Landgericht Göttingen. Es gehört wie das Landgericht Braunschweig zum Oberlandesgerichtsbezirk Braunschweig und war deshalb dafür zuständig.

(S.A.Dudajev--DTZ)

Empfohlen

19 Jahre alter Vermisstenfall in Bayern geklärt: 39-Jährige wurde getötet

Die Polizei in Bayern hat nach fast 20 Jahren den Cold Case der vermissten Kerstin Lee Langley aufgeklärt. Zwei Männer und eine Frau sollen die damals 39-Jährige im Jahr 2007 gemeinschaftlich getötet haben, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft am Montag in Regensburg mit. Einer der Männer wurde festgenommen, der zweite ist mittlerweile verstorben. Der Haftbefehl gegen die 56 Jahre alte Frau sei außer Vollzug gesetzt worden.

Nach tödlicher Messerattacke in Seniorenheim: Verletzte Frauen außer Lebensgefahr

Nach einer tödlichen Messerattacke in einem Seniorenheim in Nordrhein-Westfalen sind die beiden verletzten Bewohnerinnen außer Lebensgefahr. Die zunächst lebensgefährlich verletzte 83-Jährige und eine 81-Jährige, die schwere Verletzungen erlitten hatte, wurden am Wochenende operiert, wie Polizei und Staatsanwaltschaft am Montag in Coesfeld und Münster mitteilten. Ein 72-Jähriger soll am Freitag eine 86-jährige Mitbewohnerin getötet und die beiden anderen Frauen schwer verletzt haben.

Nach Fund von totem 84-Jährigen in Ulm: Ermittler gehen von Verbrechen aus

Nach dem Fund eines toten 84-Jährigen vor rund zwei Wochen in Ulm wird wegen eines möglichen Tötungsdelikts ermittelt. Wie Staatsanwaltschaft und Polizei in der baden-württembergischen Stadt am Montag mitteilten, bestätigte eine Obduktion inzwischen erste Hinweise auf ein Verbrechen. Einzelheiten zur Tat oder möglichen Hintergründen nannten diese nicht.

43 Jahre nach Mord an Sexarbeiter in Hamburg: Urteil gegen 61-Jährigen rechtskräftig

Mehr als 43 Jahre nach dem gewaltsamen Tod eines transsexuellen Prostituierten in Hamburg ist der Schuldspruch gegen den wegen Mordes verurteilten Täter rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf die Revision des heute 61-jährigen Mannes, der die Tat im Alter von 18 Jahren begangen haben soll. Wie das Gericht am Montag in Karlsruhe weiter mitteilte, war der Beschuldigte vom Landgericht Hamburg im Mai 2026 zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren und drei Monaten verurteilt worden.

Textgröße ändern: