Deutsche Tageszeitung - Mord an beliebtem Obdachlosen in Immenstadt: Prozess gegen Jugendlichen begonnen

Mord an beliebtem Obdachlosen in Immenstadt: Prozess gegen Jugendlichen begonnen


Mord an beliebtem Obdachlosen in Immenstadt: Prozess gegen Jugendlichen begonnen
Mord an beliebtem Obdachlosen in Immenstadt: Prozess gegen Jugendlichen begonnen / Foto: © AFP/Archiv

Acht Monate nach der deutschlandweit für Aufsehen sorgenden tödlichen Attacke auf einen Obdachlosen in Immenstadt im Allgäu hat der Mordprozess gegen den jugendlichen Tatverdächtigen begonnen. Dies bestätigte ein Sprecher des Landgerichts Kempten am Mittwoch. Da der Angeklagte zur Tatzeit 17 Jahre alt war, ist die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Mit einem Urteil wird für Mitte Februar gerechnet.

Textgröße ändern:

Der Fall sorgte auch wegen der Bekanntheit und Beliebtheit des Tatopfers für Aufsehen weit über das Allgäu hinaus. Der 53 Jahre alte Mann war, als er noch in Berlin auf der Straße lebte, Teil der Dokumentation "Ein Leben auf der Straße" des Fernsehsenders RTL und galt seitdem als Deutschlands beliebtester Obdachloser. Der Staatsanwaltschaft zufolge soll der mutmaßliche Täter bereits vor dem Tattag im Mai mehrmals sein Opfer drangsaliert haben.

Am 7. Mai 2024 soll er dann direkt mit erhobener Faust auf den Mann zugegangen sein und ihn mit mehreren Faustschlägen, auch gegen die Schläfe, attackiert haben. Das Opfer sei zu Boden gegangen und mit dem Hinterkopf aufgeschlagen. Dadurch habe der Mann sich eine so schwere Hirnverletzung zugezogen, dass er starb.

Der Obdachlose zeigte die Tat zunächst noch selbst bei der Polizei an und klagte zunächst nur über Schmerzen. Wenig später soll er dann bewusstlos geworden und trotz einer Operation im Krankenhaus gestorben sein. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Jugendliche durch seine Handlungen Macht und Stärke demonstrieren wollte.

Ihm wird Mord aus niederen Beweggründen vorgeworfen. Da er außerdem Polizisten bei seiner Festnahme angriff, wird ihm auch ein tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung und Beleidigung zu Last gelegt.

(U.Beriyev--DTZ)

Empfohlen

Nach Fund von totem 84-Jährigen in Ulm: Ermittler gehen von Verbrechen aus

Nach dem Fund eines toten 84-Jährigen vor rund zwei Wochen in Ulm wird wegen eines möglichen Tötungsdelikts ermittelt. Wie Staatsanwaltschaft und Polizei in der baden-württembergischen Stadt am Montag mitteilten, bestätigte eine Obduktion inzwischen erste Hinweise auf ein Verbrechen. Einzelheiten zur Tat oder möglichen Hintergründen nannten diese nicht.

43 Jahre nach Mord an Sexarbeiter in Hamburg: Urteil gegen 61-Jährigen rechtskräftig

Mehr als 43 Jahre nach dem gewaltsamen Tod eines transsexuellen Prostituierten in Hamburg ist der Schuldspruch gegen den wegen Mordes verurteilten Täter rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf die Revision des heute 61-jährigen Mannes, der die Tat im Alter von 18 Jahren begangen haben soll. Wie das Gericht am Montag in Karlsruhe weiter mitteilte, war der Beschuldigte vom Landgericht Hamburg im Mai 2026 zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren und drei Monaten verurteilt worden.

Beschädigter Zaun an Leipziger Flughafen: 20-Jähriger soll Autounfall gebaut haben

Nach der Beschädigung eines Sicherheitszauns am Leipziger Flughafen hat sich ein 20-Jähriger als mutmaßlicher Verursacher der Polizei gestellt. Der Mann soll im Bereich des Flughafens die Kontrolle über ein Auto verloren und damit den Zaun durchbrochen haben, wie die Polizei am Montag mitteilte. Im August war der Flughafen in die Schlagzeilen geraten, als dort eine mit Sprengstoff beladene Drohne entdeckt wurde.

Nach Krawallen: Macron lehnt Rücktrittsgesuch von Innenminister Nuñez ab

Nach den schweren Ausschreitungen am Rande eines landesweiten Protesttages in Frankreich hat Präsident Emmanuel Macron nach Angaben des Élysée-Palasts den Rücktritt von Innenminister Laurent Nuñez abgelehnt. Der Minister habe dem Präsidenten am Sonntag seinen Rücktritt angeboten, erklärte der Palast am Montag. Macron habe dies jedoch mit Verweis auf die "notwendige Kontinuität bei der Führung der Sicherheitskräfte" zurückgewiesen.

Textgröße ändern: