Deutsche Tageszeitung - Bundestagswahl: Auslandsdeutscher scheitert vor Gericht wegen knapper Briefwahl

Bundestagswahl: Auslandsdeutscher scheitert vor Gericht wegen knapper Briefwahl


Bundestagswahl: Auslandsdeutscher scheitert vor Gericht wegen knapper Briefwahl
Bundestagswahl: Auslandsdeutscher scheitert vor Gericht wegen knapper Briefwahl / Foto: © AFP/Archiv

Ein in Südafrika wohnender Deutscher ist wegen der für ihn knappen Frist für eine Stimmabgabe per Brief bei der bevorstehenden Bundestagswahl vor Gericht gescheitert. Das Verwaltungsgericht Berlin wies in einem am Freitag verkündeten Beschluss einen Eilantrag zurück, mit dem der Mann vom Land Berlin und der Bundesrepublik geeignete Maßnahmen einforderte, die seine Teilnahme an der Wahl ermöglichen sollten.

Textgröße ändern:

Dem Antragsteller sollten die Briefwahlunterlagen in der Woche ab dem 3. Februar per Post nach Südafrika gesandt werden - die Bundestagswahl ist am 23. Februar. Der Antragsteller befürchtete, seine Briefwahlunterlagen wegen der langen Postlaufzeiten nicht rechtzeitig zu erhalten und an die Briefwahlstelle in Berlin schicken zu können. Deshalb müsse eine rechtzeitige Stimmabgabe auf andere Weise sichergestellt werden, forderte er.

Das Verwaltungsgericht wies den Eilantrag als unzulässig zurück. Es sieht sich nicht als richtigen Adressaten. Die Überprüfung des Wahlverfahrens einschließlich der Wahlvorbereitung, der Wahlhandlung und der Feststellung der Wahlergebnisse erfolge allein durch den Bundestag im Rahmen des Wahlprüfungsverfahrens, erklärte Gericht. Dazu gehöre auch die Versendung der Briefwahlunterlagen.

Das Verwaltungsgericht wies darauf hin, dass das Grundgesetz im Falle einer Auflösung des Bundestages innerhalb von sechzig Tagen Neuwahlen verlange. Innerhalb dieser Frist müssten zunächst die Wahlvorschläge durch Landes- und Bundeswahlausschuss festgestellt werden, bevor die Wahlzettel gedruckt und verschickt werden. Dies führe auch zu einem verkürzten Briefwahlzeitraum.

Gegen den Beschluss (VG 2 L 1/25) kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erhoben werden.

(W.Novokshonov--DTZ)

Empfohlen

Nach Krawallen: Macron lehnt Rücktrittsgesuch von Innenminister Nuñez ab

Nach den schweren Ausschreitungen am Rande eines landesweiten Protesttages in Frankreich hat Präsident Emmanuel Macron nach Angaben des Élysée-Palasts den Rücktritt von Innenminister Laurent Nuñez abgelehnt. Der Minister habe dem Präsidenten am Sonntag seinen Rücktritt angeboten, erklärte der Palast am Montag. Macron habe dies jedoch mit Verweis auf die "notwendige Kontinuität bei der Führung der Sicherheitskräfte" zurückgewiesen.

Brasilien: Lula und Bolsonaro überziehen sich in TV-Duell gegenseitig mit Vorwürfen

Eine Woche vor der entscheidenden zweiten Runde der Präsidentschaftswahl in Brasilien haben sich Amtsinhaber Luiz Inácio Lula da Silva und sein Herausforderer Flávio Bolsonaro in einem TV-Duell gegenseitig mit Vorwürfen und Beleidigungen überzogen. Lula entfernte sich am Sonntag demonstrativ kurzzeitig von Bolsonaro und erklärte, er wolle "Abstand zu einem Milizionär" halten. Damit spielte er auf angebliche Verbindungen des Abgeordneten zu kriminellen Banden an, die weite Teile der Armenviertel von Rio de Janeiro kontrollieren.

BioNxt schließt GMP-Herstellung ab und reicht klinischen Prüfantrag für sublingualen Cladribin-Wirkstoffkandidaten ein

VANCOUVER, BC / ACCESS Newswire / 19. Oktober 2026 / BioNxt Solutions Inc. („BioNxt" oder das „Unternehmen") (CSE:BNXT) (OTCQB:BNXTF) (FWB:BXT), ein innovatives Biowissenschaftsunternehmen, das sich auf fortschrittliche Systeme zur Wirkstoffverabreichung spezialisiert hat, freut sich, zwei wichtige Entwicklungsmeilensteine für BNT23001 bekannt zu geben, seinen proprietären sublingualen, im Mund löslichen Cladribin-Film („ODF") zur Behandlung von schubförmiger Multipler Sklerose („MS"). Das Unternehmen hat die Herstellung von etwa 1.500 Cladribin-Prüffilmen gemäß den Grundsätzen der Guten Herstellungspraxis („GMP") abgeschlossen und am 16. Oktober 2026 seinen Antrag auf Durchführung einer klinischen Studie („CTA") über das Informationssystem für klinische Studien der Europäischen Union („CTIS") eingereicht.

Zusammenstöße zwischen Polizei und Demonstranten in Mailand

In Mailand ist es am Sonntag den zweiten Tag in Folge zu gewaltsamen Zusammenstößen zwischen Demonstranten und der Polizei gekommen. Aus den Reihen größtenteils schwarz gekleideter Randalierer wurden rund um den zentralen Domplatz der norditalienischen Metropole Flaschen auf die Einsatzkräfte und auf Polizeiautos geworfen. Zudem wurden Geschäfte geplündert sowie Fahrzeuge in Brand gesetzt.

Textgröße ändern: