Deutsche Tageszeitung - Urteil: Klopfen gegen Wohnungsdecke wegen angeblichen Lärms ist keine Notwehr

Urteil: Klopfen gegen Wohnungsdecke wegen angeblichen Lärms ist keine Notwehr


Urteil: Klopfen gegen Wohnungsdecke wegen angeblichen Lärms ist keine Notwehr
Urteil: Klopfen gegen Wohnungsdecke wegen angeblichen Lärms ist keine Notwehr / Foto: © AFP/Archiv

Wiederholtes Klopfen einer Mieterin gegen die Decke der über ihr gelegenen Wohnung wegen angeblichen Lärms einer Industrienähmaschine ist keine Notwehr. Laut einem am Montag vom Amtsgericht München veröffentlichten rechtskräftigen Urteil muss die Klopferin 300 Euro Schmerzensgeld an ihre Nachbarin zahlen und Äußerungen über diese unterlassen. Die Frau und ihr Ehemann hatten wegen stressbedingter Folgen des Klopfens geklagt.

Textgröße ändern:

Die Mietparteien befinden sich laut Gericht in einem Mehrfamilienhaus in München. Die Klägerin gab an, dass die Beklagte seit August 2022 bis mindestens April 2023 in mindestens 500 Fällen mit einem nicht näher bekannten Gegenstand an die Wohnungsdecke geklopft habe.

Sie verlangte ein Ende des Klopfens und das Unterlassen der Behauptung, sie verursache mit einer Industrienähmaschine ruhestörenden Lärm. Außerdem forderte sie 1000 Euro Schmerzensgeld. Das Gericht gab der Klägerin Recht, reduzierte nur das Schmerzensgeld auf 300 Euro.

Vor Gericht habe die Beklagte das Klopfen als Notwehr wegen der Lärmbelästigung bezeichnet. Sie hatte sich demnach bereits im Sommer 2022 an die Gemeinde gewandt. Allerdings stellten zwei Gemeindemitarbeiter bei einer Vorortbesichtigung fest, dass die Nähmaschine nicht durch die Decke zu hören war. Dennoch habe die Klägerin die Nähmaschine entfernt.

Das Amtsgericht nannte die Klopfattacken ungerechtfertigt. Die Frau habe auch nicht nachweisen können, dass aus der Wohnung der Nachbarin störende Geräusche einer Nähmaschine gekommen seien. Doch selbst wenn aus der Wohnung der Klägerin Geräusche drängen, hätte die Beklagte nicht durch ständiges Klopfen reagieren dürfen. Sie hätte dann selbst klagen müssen, was sie aber nicht getan habe.

(I.Beryonev--DTZ)

Empfohlen

Nach Krawallen: Macron lehnt Rücktrittsgesuch von Innenminister Nuñez ab

Nach den schweren Ausschreitungen am Rande eines landesweiten Protesttages in Frankreich hat Präsident Emmanuel Macron nach Angaben des Élysée-Palasts den Rücktritt von Innenminister Laurent Nuñez abgelehnt. Der Minister habe dem Präsidenten am Sonntag seinen Rücktritt angeboten, erklärte der Palast am Montag. Macron habe dies jedoch mit Verweis auf die "notwendige Kontinuität bei der Führung der Sicherheitskräfte" zurückgewiesen.

Brasilien: Lula und Bolsonaro überziehen sich in TV-Duell gegenseitig mit Vorwürfen

Eine Woche vor der entscheidenden zweiten Runde der Präsidentschaftswahl in Brasilien haben sich Amtsinhaber Luiz Inácio Lula da Silva und sein Herausforderer Flávio Bolsonaro in einem TV-Duell gegenseitig mit Vorwürfen und Beleidigungen überzogen. Lula entfernte sich am Sonntag demonstrativ kurzzeitig von Bolsonaro und erklärte, er wolle "Abstand zu einem Milizionär" halten. Damit spielte er auf angebliche Verbindungen des Abgeordneten zu kriminellen Banden an, die weite Teile der Armenviertel von Rio de Janeiro kontrollieren.

BioNxt schließt GMP-Herstellung ab und reicht klinischen Prüfantrag für sublingualen Cladribin-Wirkstoffkandidaten ein

VANCOUVER, BC / ACCESS Newswire / 19. Oktober 2026 / BioNxt Solutions Inc. („BioNxt" oder das „Unternehmen") (CSE:BNXT) (OTCQB:BNXTF) (FWB:BXT), ein innovatives Biowissenschaftsunternehmen, das sich auf fortschrittliche Systeme zur Wirkstoffverabreichung spezialisiert hat, freut sich, zwei wichtige Entwicklungsmeilensteine für BNT23001 bekannt zu geben, seinen proprietären sublingualen, im Mund löslichen Cladribin-Film („ODF") zur Behandlung von schubförmiger Multipler Sklerose („MS"). Das Unternehmen hat die Herstellung von etwa 1.500 Cladribin-Prüffilmen gemäß den Grundsätzen der Guten Herstellungspraxis („GMP") abgeschlossen und am 16. Oktober 2026 seinen Antrag auf Durchführung einer klinischen Studie („CTA") über das Informationssystem für klinische Studien der Europäischen Union („CTIS") eingereicht.

Zusammenstöße zwischen Polizei und Demonstranten in Mailand

In Mailand ist es am Sonntag den zweiten Tag in Folge zu gewaltsamen Zusammenstößen zwischen Demonstranten und der Polizei gekommen. Aus den Reihen größtenteils schwarz gekleideter Randalierer wurden rund um den zentralen Domplatz der norditalienischen Metropole Flaschen auf die Einsatzkräfte und auf Polizeiautos geworfen. Zudem wurden Geschäfte geplündert sowie Fahrzeuge in Brand gesetzt.

Textgröße ändern: