Deutsche Tageszeitung - Gutachter der Bundesärztekammer stellen 2018 knapp 1860 Behandlungsfehler fest

Gutachter der Bundesärztekammer stellen 2018 knapp 1860 Behandlungsfehler fest


Gutachter der Bundesärztekammer stellen 2018 knapp 1860 Behandlungsfehler fest
Gutachter der Bundesärztekammer stellen 2018 knapp 1860 Behandlungsfehler fest / Foto: ©

Die Schlichtungsstellen und Gutachter der Bundesärztekammer haben im vergangenen Jahr 1858 Behandlungsfehler gezählt. Wie aus am Mittwoch in Berlin vorgelegten Zahlen der Bundesärztekammer weiter hervorgeht, führten 1499 dieser Behandlungsfehler zu Gesundheitsschäden. 2017 waren noch 1783 Fälle bestätigt worden, in denen Behandlungsfehler Ursache für gesundheitliche Schäden waren.

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Damit liege die Zahl der Behandlungsfehler angesichts von knapp 20 Millionen Klinikbehandlungen und rund einer Milliarde Arzt-Patienten-Kontakten in den Praxen weiterhin "im Promillebereich", hob die Bundesärztekammer hervor. Die Wahrscheinlichkeit, dass Patienten durch einen Behandlungsfehler zu Schaden kommen, sei "extrem gering".

Am häufigsten waren Fehlervorwürfe den aktuellen Zahlen zufolge bei Diagnosen von Knie- und Hüftgelenksarthrosen sowie Oberschenkelfrakturen und Bandscheibenschäden.

Der Vorsitzende der Ständigen Konferenz der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Bundesärztekammer, Andreas Crusius, warnte bei Vorlage der neuen Zahlen davor, Ärzte bei Behandlungsfehlern vorschnell als Pfuscher zu diskreditieren. Es gebe eine Vielzahl möglicher Ursachen für Fehler, Pfusch sei in den seltensten Fällen der Grund. Eine Gefahrenquelle sei der Zeit- und Personalmangel in Kliniken und Praxen.

Die Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, Verena Bentele, vertrat die Auffassung, die aktuelle Statistik über ärztliche Behandlungsfehler an Patienten gebe nicht das tatsächliche Ausmaß ärztlicher Behandlungsfehler wieder. Der VdK gehe vielmehr von einer hohen Dunkelziffer aus.

Bentele schlug vor, Behandlungsfehler in der Sozialversicherung abzusichern. "Statt an die heutigen Haftpflichtversicherung würden die Ärzte und Krankenhäuser Beiträge an eine eigene Unfallkasse zahlen," regte die VdK-Präsidentin an. Die gesetzliche Unfallversicherung würde dann bei einem festgestellten Behandlungsfehler Krankheits-, Pflege- und weitere anfallende Kosten zahlen.

(Y.Ignatiev--DTZ)

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