Deutsche Tageszeitung - Prinz Harry und Boulevardmedien einigen sich in Streit um abgehörte Telefone

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Prinz Harry und Boulevardmedien einigen sich in Streit um abgehörte Telefone


Prinz Harry und Boulevardmedien einigen sich in Streit um abgehörte Telefone
Prinz Harry und Boulevardmedien einigen sich in Streit um abgehörte Telefone / Foto: © AFP

Der britische Prinz Harry und der Boulevardzeitungsverlag NGN haben sich in einem erbitterten Rechtsstreit um illegale Informationsbeschaffung geeinigt. Die Verlagsgruppe News Group Newspapers (NGN) habe sich bei dem jüngsten Sohn von König Charles III. in aller Form entschuldigt und eingewilligt, ihm eine "erhebliche" Entschädigung zu zahlen, sagte Harrys Anwalt David Sherborne am Mittwoch im Londoner High Court.

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Die NGN von Unternehmer Rupert Murdoch entschuldige sich bei dem 40-Jährigen "umfassend und rückhaltlos" für die von ihren Journalisten und Privatdetektiven gegen Prinz Harry eingesetzten Praktiken "des Telefonhackens, der Überwachung und des Missbrauchs privater Informationen", sagte Sherborne.

Am Dienstag hatte vor dem High Court ein von Prinz Harry angestrengter Prozess gegen NGN begonnen. Der 40-Jährige warf der zu der Verlagsgruppe gehörenden Boulevardzeitung "The Sun" und den mittlerweile eingestellten "News of the World" vor, Journalisten und Privatdetektive auf ihn angesetzt zu haben, um mit teilweise illegalen Methoden sein Privatleben auszuspähen.

NGN hatte die Zeitung "News of the World" 2011 eingestellt und sich für illegale Praktiken zur Informationsbeschaffung entschuldigt. Vorwürfe gegen die "Sun" hatte das Unternehmen dagegen zurückgewiesen. Seither einigte sich NGN mit rund 1300 Klägern und zahlte dabei laut Medienberichten rund eine Milliarde Pfund (rund 1,2 Milliarde Euro) an Schadenersatz und Anwaltskosten. Kein einziger Fall landete vor Gericht.

So hatte Schauspielstar Hugh Grant im vergangenen Jahr einer Einigung mit NGN zugestimmt. Nach eigenen Worten hätten ihm Gerichtskosten von bis zu zehn Millionen Pfund gedroht, falls er einen Prozess gegen die Verlagsgruppe gewonnen, aber die vom Gericht festgelegte Entschädigungssumme unter der von NGN angebotenen Zahlung gelegen hätte.

(U.Beriyev--DTZ)

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