Deutsche Tageszeitung - Verwaltungsgericht Hannover weist Klagen von AfD gegen Oberbürgermeister Onay ab

Verwaltungsgericht Hannover weist Klagen von AfD gegen Oberbürgermeister Onay ab


Verwaltungsgericht Hannover weist Klagen von AfD gegen Oberbürgermeister Onay ab
Verwaltungsgericht Hannover weist Klagen von AfD gegen Oberbürgermeister Onay ab / Foto: © AFP/Archiv

Das Verwaltungsgericht Hannover hat am Mittwoch zwei Klagen der AfD gegen den Oberbürgermeister der niedersächsischen Landeshauptstadt, Belit Onay (Grüne), wegen kritischer Meinungsäußerungen von führenden Vertretern der Stadtverwaltung im Stadtrat abgewiesen. Nach Gerichtsangaben erfüllten die von der AfD-Fraktion im Kommunalparlament angegriffenen Handlungen aus dem Jahr 2022 in einem Fall noch nicht den "Tatbestand ungebührlichen Verhaltens".

Textgröße ändern:

In dem anderen Fall hätte die AfD nach Auffassung des Gerichts kurzfristig etwa mit einem Antrag zur Geschäftsordnung reagieren müssen, anstatt später den Klageweg zu wählen. In dem Rechtsstreit ging es nach Gerichtsangaben um Geschehnisse im April und Dezember 2022. In einem Fall kritisierte der Erste Stadtratwährend einer Debatte zum Thema Abschiebungen das Menschenbild der AfD. In zweiten Fall verließen Onay und andere führende Verwaltungsvertreter während einer Rede des AfD-Fraktionsvorsitzenden im Stadtrat den Sitzungssaal.

Die AfD sah in in beiden Vorgängen einen Verstoß gegen das Sachlichkeits- und Neutralitätsgebot, das für die Vertreter der Stadtverwaltung gilt. Im ersten Fall kam das Gericht allerdings zu einer anderen Einschätzung. Der Stadtrat habe zwar "in amtlicher Eigenschaft" eine Äußerung getätigt, "bei der auch ein negativ wertendes Element" hervortrat. Diese habe dabei jedoch noch unterhalb der Schwelle von ungebührlichem Verhalten oder Schmähkritik gelegen.

Die einer Antwort auf eine Anfrage der AfD vorangestellte Bemerkung sei auch keine sogenannte Formalbeleidigung oder in ähnlich schwerwiegender Weise unsachlich gewesen. Auch ein Bezug zum Beratungsgegenstand habe vorgelegen.

Im zweiten Fall verstieß die von Onay geleitete Stadtverwaltung laut Gericht gegen das für sie geltende Sachlichkeitsgebot aufgrund des Grundsatzes der wechselseitigen Organtreue. Die AfD hätte aber unmittelbar Möglichkeiten gehabt, sich im Rahmen kommunalverfassungsrechtlicher Kompetenzen dagegen zu wehren. Sie hätte die fehlende Beschlussfähigkeit des Rats rügen oder Rückkehr der Stadtvertreter per Antrag zur Geschäftsordnung einfordern können. Gegen beide Entscheidungen sind noch Rechtsmittel möglich.

(Y.Ignatiev--DTZ)

Empfohlen

1200 Festnahmen: Schwere Randale überschatten Proteste in Frankreich

Brennende Gebäude, geplünderte Geschäfte, Straßenschlachten mit der Polizei: Schwere Ausschreitungen haben in Frankreich landesweite Proteste gegen gestiegene Lebenshaltungskosten überschattet. Während im ganzen Land am Samstag hunderttausende Menschen auf die Straßen gingen, erlebten Städte wie Paris, Lyon und Marseille Chaos und Gewalt. Nach Angaben der Regierung wurden 1200 Menschen festgenommen und 150 Polizisten verletzt.

Mindestens 19 Tote bei Massenpanik bei Hindu-Festival in Indien

Bei einer Massenpanik bei einem Hindu-Festival in Indien sind mindestens 19 Menschen getötet worden, darunter ein siebenjähriges Mädchen. Zudem seien 25 Menschen verletzt worden, teilten die Behörden am Samstagabend mit. Zu der Panik in Kolkata im Osten des Landes sei es offenbar gekommen, als wegen eines plötzlichen Regenschauers die Massen in einen Pavillon drängten.

Papst Leo XIV. nach Lungenkrebs-OP in den Vatikan zurückgekehrt

Vier Tage nach seiner Lungenkrebsoperation hat Papst Leo XIV. am Samstag das Gemelli-Krankenhaus in Rom verlassen und ist in den Vatikan zurückgekehrt. Unter dem Jubel und dem Applaus von zahlreichen Gläubigen stieg das katholische Kirchenoberhaupt vor der Klinik in ein Auto, wie Journalisten der Nachrichtenagentur AFP berichteten. Dabei grüßte der 71-Jährige die Menschen und verabschiedete sich vom Krankenhauspersonal.

Gründer der "Kakerlaken"-Bewegung in Indien nach Festnahme wieder frei

Der Gründer der sogenannten "Kakerlaken"-Bewegung (CJP) in Indien, Abhijeet Dipke, ist einen Tag nach seiner Festnahme wieder freigelassen worden. Dipke verließ am Samstagnachmittag eine Polizeiwache in Neu Delhi, winkte Medienvertretern zu und machte das "Victory"-Zeichen, als er in einem Auto weggefahren wurde, wie ein Fotograf der Nachrichtenagentur AFP beobachtete.

Textgröße ändern: