Deutsche Tageszeitung - Herrmann wirft Bamf nach Messerattacke von Aschaffenburg Versagen vor

Herrmann wirft Bamf nach Messerattacke von Aschaffenburg Versagen vor


Herrmann wirft Bamf nach Messerattacke von Aschaffenburg Versagen vor
Herrmann wirft Bamf nach Messerattacke von Aschaffenburg Versagen vor / Foto: © AFP/Archiv

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hat nach dem tödlichen Messerattentat von Aschaffenburg dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf), das dem Bundesinnenministerium unterstellt ist, Versagen vorgeworfen. Die am 19. Juni 2023 im Dublin-Verfahren angeordnete Abschiebung des tatverdächtigen Afghanen nach Bulgarien sei den für diese Abschiebung zuständigen bayerischen Behörden verspätet mitgeteilt worden, sagte Herrmann am Donnerstag in München. Damit sei die Frist, innerhalb derer die Abschiebung hätte vollzogen werden müssen, so weit fortgeschritten gewesen, dass eine Abschiebung nicht mehr möglich gewesen sei.

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Laut Herrmann war dem 28-jährigen Mann, der am Mittwoch ein zwei Jahre altes Kindergartenkind und einen 41 Jahre alten Passanten erstochen haben soll, im Juni 2023 die Ablehnung seines Asylantrags mitgeteilt worden. Damit sei auch seine Abschiebung nach Bulgarien angeordnet worden. Den bayerischen Behörden sei diese Anordnung allerdings erst Wochen später und nur sechs Tage vor Ablauf der Frist für die Rückführung nach Bulgarien mitgeteilt worden. Eine Rückführung sei so kurzfristig nicht möglich gewesen.

Im Anschluss an die im Sommer 2023 gescheiterte Abschiebemöglichkeit nach Bulgarien sei vom Bamf bis zum vergangenen Dezember keine Entscheidung zum Asylantrag des Manns getroffen worden. "Die Verantwortung dafür liegt allein beim Bamf", sagte Herrmann. Zu Äußerungen von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), die Behörden müssten mit Hochdruck aufklären, warum der Attentäter noch in Deutschland war, sagte Herrmann, der Bundeskanzler könne sich "hier voll mit den eigenen Behörden beschäftigen".

Wie Herrmann sagte, hatte der Tatverdächtige vor der Attacke erklärt, freiwillig ausreisen zu wollen. Es sei auf die afghanischen Papiere gewartet worden. Eine Möglichkeit zur Abschiebung nach Afghanistan habe nicht bestanden.

(M.Dorokhin--DTZ)

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