Deutsche Tageszeitung - Rechtsstreit zwischen Schwestern: Testament muss handschriftlich verfasst sein

Rechtsstreit zwischen Schwestern: Testament muss handschriftlich verfasst sein


Rechtsstreit zwischen Schwestern: Testament muss handschriftlich verfasst sein
Rechtsstreit zwischen Schwestern: Testament muss handschriftlich verfasst sein / Foto: © AFP/Archiv

Ein privates Testament muss nach geltender Rechtslage komplett handschriftlich verfasst sein. Eine eigenhändige Unterschrift unter ein anderweitig erstelltes Dokument reicht nicht aus, wie das Oberlandesgericht (OLG) Celle nach Angaben vom Donnerstag in einem Rechtsstreit um ein Erbscheinverfahren zwischen Schwestern klarstellte. (Az. 6 W 156/24)

Textgröße ändern:

In dem Fall aus Niedersachsen hatte eine der Schwestern nach dem Tod der Mutter unter Verweis auf deren Testament einen Erbschein beantragt, der sie als Alleinerbin ausweisen sollte. Sie gab eine eidesstattliche Erklärung ab, derzufolge die Mutter ihren letzten Willen eigenhändig verfasst habe.

Im folgenden Erbscheinverfahren am Amtsgericht Neustadt wurde dies aber als Lüge entlarvt: Tatsächlich hatte die Tochter das Testament selbst geschrieben. Die Mutter setzte anschließend nur noch ihre eigenhändige Unterschrift darunter.

In der Konsequenz ist das Testament damit ungültig, es gilt die gesetzliche Erbfolge. Für die ertappte Schwester hat die Sache aber zusätzliche Folgen. Im dem Rechtsstreit vor dem OLG ging es um Anwaltskosten, die den beiden Schwestern entstanden, als sie gegen deren unrechtmäßigen Antrag auf Erbscheinerteilung vorgingen. Das Gericht in Celle gab ihnen nun Recht.

Weiterhin sah das OLG den Anfangsverdacht für eine Straftat und übergab die Verfahrensakten der Staatsanwaltschaft. Es ist strafbar, gegenüber Behörden eine falsche eidesstattliche Versicherung abzugeben. Es drohen im Fall einer entsprechenden Verurteilung Geldstrafen oder bis zu drei Jahre Haft.

(M.Dylatov--DTZ)

Empfohlen

Ostermesse im Vatikan: Papst Leo XIV. ruft zu Frieden in der Welt auf

Erstmals seit seinem Amtsantritt hat Papst Leo XIV. am Sonntag die Ostermesse auf dem Petersplatz im Vatikan geleitet und den päpstlichen Segen "Urbi et Orbi" gesprochen. In mehreren Sprachen, unter anderem auf Deutsch, wünschte er "Frohe Ostern". Zugleich rief der Papst nachdrücklich zu Frieden in der Welt auf. "Wer die Macht hat, Kriege zu beginnen", der solle sich "für den Frieden" entscheiden. Dieser Frieden müsse durch "Dialog" erreicht werden.

Drei Menschen in Wald bei Flensburg durch umstürzenden Baum getötet

Beim Ostereier-Suchen in einem Waldstück bei Flensburg sind drei Menschen durch einen umstürzenden Baum getötet worden. Unter den Todesopfern sei ein zehn Monate altes Baby, teilte die Polizei am Sonntag mit. Ein weiteres Unfallopfer wurde demnach schwerverletzt ins Krankenhaus geflogen. Laut Polizei war nach bisherigen Erkenntnissen ein etwa 30 Meter hoher Baum "aufgrund starker Windböen" auf eine Menschengruppe gestürzt.

Leo XIV. wünscht "Frohe Ostern" und ruft zu Frieden in der Welt auf

Erstmals seit seinem Amtsantritt hat Papst Leo XIV. am Sonntag die Ostermesse auf dem Petersplatz geleitet und den päpstlichen Segen "Urbi et Orbi" gesprochen. In mehreren Sprachen, unter anderem auf Deutsch, wünschte er "Frohe Ostern". Zugleich rief der Papst nachdrücklich zu Frieden in der Welt auf. "Wer die Macht hat, Kriege zu beginnen", der solle sich "für den Frieden" entscheiden. Dieser Frieden müsse durch "Dialog" erreicht werden.

Leo XIV. leitet erstmals Ostermesse und spricht Segen "Urbi et Orbi"

Erstmals seit seinem Amtsantritt wird Papst Leo XIV. am Sonntag die Ostermesse auf dem Petersplatz leiten und den päpstlichen Segen "Urbi et Orbi" sprechen. Zu der Messe - bei der Leos Vorgänger Franziskus im vergangenen Jahr zum letzten Mal öffentlich aufgetreten war - werden zehntausende Gläubige erwartet. Den traditionellen Segen "Der Stadt und dem Erdkreis" will der Papst um 12.00 Uhr sprechen.

Textgröße ändern: