Deutsche Tageszeitung - Gericht: Pferdebesitzer muss Tierarztrechnung auch bei Unzufriedenheit begleichen

Gericht: Pferdebesitzer muss Tierarztrechnung auch bei Unzufriedenheit begleichen


Gericht: Pferdebesitzer muss Tierarztrechnung auch bei Unzufriedenheit begleichen
Gericht: Pferdebesitzer muss Tierarztrechnung auch bei Unzufriedenheit begleichen / Foto: © AFP/Archiv

Ein Pferdebesitzer aus Bayern muss die Rechnung für die Behandlung seiner Tiere bezahlen, auch wenn er mit dieser nicht zufrieden war. Das entschied das Amtsgericht München, wie es am Montag mitteilte. Geklagt hatte eine Tierärztin aus Franken, die im März 2022 die Pferde "Monty" und "Striezi" wegen akuter Lahmheiten behandelt hatte.

Textgröße ändern:

Der Besitzer aus München verweigerte anschließend die Zahlung der Rechnung über 1741,97 Euro mit der Begründung einer falschen Diagnose und Behandlung. Bei den Pferden habe kein Fesselträgerschaden bestanden, sondern lediglich eine leichte Flüssigkeitsansammlung um die Sehne im Sinn eines Überlastungsschadens, argumentierte er.

Das Amtsgericht München gab der Ärztin im November Recht. Bei dem vorliegenden tierärztlichen Behandlungsvertrag sei nicht ein Behandlungs- oder Heilerfolg, sondern die Leistung der medizinischen Behandlung, also eine Dienstleistung, geschuldet, hieß es zur Begründung.

Zudem habe die Beweisaufnahme ergeben, dass es sich nicht um einen Behandlungsfehler handelte. Vielmehr habe ein Sachverständiger anhand der Befunde festgestellt, dass bei "Monty" und "Striezi" tatsächlich behandlungsbedürftige Schäden von Fesselträgerstrukturen vorlagen.

(A.Nikiforov--DTZ)

Empfohlen

Panamas Staatschef: Erdbeben ist eine "große Katastrophe"

Nach dem schweren Erdbeben in Panama hat der Präsident des mittelamerikanischen Landes, José Raúl Mulino, von einer "großen Katastrophe" gesprochen. "Die Katastrophe, mit der wir uns konfrontiert sehen, ist groß", sagte der Staatschef am Freitag (Ortszeit) vor Journalisten. Nach dem Beben der Stärke 7,7 gebe es Straßen, die "komplett eingestürzt" seien. Opfer wurden zunächst nicht gemeldet.

Menschenrechtsbeauftragter der Bundesregierung fordert weltweite Abkehr von Todesstrafe

Inmitten von Kontroversen über Hinrichtungen in den USA hat der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Lars Castellucci (SPD), auf die Abschaffung der Todesstrafe überall in der Welt gedrungen. "Die Todesstrafe ist mit der Würde des Menschen unvereinbar, denn sie ist eine unmenschliche und besonders grausame Form der Bestrafung", erklärte Castellucci am Samstag zum Welttag gegen die Todesstrafe. Deutschland und alle anderen EU-Mitgliedstaaten lehnten die Todesstrafe "unter allen Umständen" ab.

US-Politiker und UNO fordern Verzicht auf geplante Liveübertragung einer Hinrichtung

In den USA wächst der Druck auf Verteidigungsminister Pete Hegseth, auf die angekündigte Liveübertragung der Hinrichtung eines zum Tode verurteilten Attentäters zu verzichten. US-Vizepräsident JD Vance äußerte am Freitag Zweifel und sagte, er werde sich einen Livestream nicht anschauen. Republikaner wie auch Demokraten im Kongress erklärten, eine öffentliche Hinrichtung erinnere an autoritäre Regierungen und Extremisten. Das UN-Menschenrechtskommissariat sprach von einer Art "Folter".

Gericht: Internetanbieter muss Pornoseiten vorerst nicht in Deutschland sperren

Ein großer Internetanbieter muss zwei Pornografieplattformen eines Anbieters aus Zypern laut einer Gerichtsentscheidung vorerst nicht für Nutzer in Deutschland sperren. Die nordrhein-westfälische Landesanstalt für Medien dürfe dem Internetanbieter die Sperrung der Plattformen vorläufig nicht auferlegen, teilte das Oberverwaltungsgericht in Münster am Freitag mit. Damit bestätigte das Gericht vorläufig mit zwei Eilbeschlüssen eine vorangegangene Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf.

Textgröße ändern: