Deutsche Tageszeitung - Angriff an Berliner Holocaust-Mahnmal: Generalbundesanwalt übernimmt Ermittlungen

Angriff an Berliner Holocaust-Mahnmal: Generalbundesanwalt übernimmt Ermittlungen


Angriff an Berliner Holocaust-Mahnmal: Generalbundesanwalt übernimmt Ermittlungen
Angriff an Berliner Holocaust-Mahnmal: Generalbundesanwalt übernimmt Ermittlungen / Foto: © AFP/Archiv

Drei Tage nach dem Messerangriff am Berliner Holocaust-Mahnmal mit einem Verletzten hat die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen übernommen. Die Karlsruher Behörde begründete dies am Montag mit der besonderen Bedeutung des Falls. Dem Tatverdächtigen, einem 19-jährigen Syrer, werden versuchter Mord und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen.

Textgröße ändern:

Er soll am Freitagabend einen 30 Jahre alten spanischen Touristen im Stelenfeld des Holocaust-Mahnmals mit einem Messer hinterrücks angegriffen und lebensgefährlich verletzt haben. Der Beschuldigte teile die Ideologie der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS), erklärte die Bundesanwaltschaft.

Er habe aus einer radikal-islamistischen und antisemitischen Überzeugung heraus gehandelt, die sich gegen die freiheitliche Gesellschaftsform in Deutschland richte. Die Tat könne die innere Sicherheit der Bundesrepublik beeinträchtigen.

(V.Varonivska--DTZ)

Empfohlen

Menschenrechtsbeauftragter der Bundesregierung fordert weltweite Abkehr von Todesstrafe

Inmitten von Kontroversen über Hinrichtungen in den USA hat der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Lars Castellucci (SPD), auf die Abschaffung der Todesstrafe überall in der Welt gedrungen. "Die Todesstrafe ist mit der Würde des Menschen unvereinbar, denn sie ist eine unmenschliche und besonders grausame Form der Bestrafung", erklärte Castellucci am Samstag zum Welttag gegen die Todesstrafe. Deutschland und alle anderen EU-Mitgliedstaaten lehnten die Todesstrafe "unter allen Umständen" ab.

US-Politiker und UNO fordern Verzicht auf geplante Liveübertragung einer Hinrichtung

In den USA wächst der Druck auf Verteidigungsminister Pete Hegseth, auf die angekündigte Liveübertragung der Hinrichtung eines zum Tode verurteilten Attentäters zu verzichten. US-Vizepräsident JD Vance äußerte am Freitag Zweifel und sagte, er werde sich einen Livestream nicht anschauen. Republikaner wie auch Demokraten im Kongress erklärten, eine öffentliche Hinrichtung erinnere an autoritäre Regierungen und Extremisten. Das UN-Menschenrechtskommissariat sprach von einer Art "Folter".

Gericht: Internetanbieter muss Pornoseiten vorerst nicht in Deutschland sperren

Ein großer Internetanbieter muss zwei Pornografieplattformen eines Anbieters aus Zypern laut einer Gerichtsentscheidung vorerst nicht für Nutzer in Deutschland sperren. Die nordrhein-westfälische Landesanstalt für Medien dürfe dem Internetanbieter die Sperrung der Plattformen vorläufig nicht auferlegen, teilte das Oberverwaltungsgericht in Münster am Freitag mit. Damit bestätigte das Gericht vorläufig mit zwei Eilbeschlüssen eine vorangegangene Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf.

UNO: Geplanter Livestream von Hinrichtung in den USA ist Form von "Folter"

Die Vereinten Nationen haben den angekündigten Livestream der Hinrichtung eines verurteilten Attentäters als eine Form von "Folter" verurteilt. "Die Live-Übertragung einer Hinrichtung ist gleichbedeutend mit einer öffentlichen Hinrichtung und würde gegen das absolute Folterverbot verstoßen", erklärte das Büro des UN-Beauftragten für Menschenrechte, Volker Türk, am Freitag in einer Mitteilung an die Nachrichtenagentur AFP.

Textgröße ändern: