Deutsche Tageszeitung - Urteil: Hochrisikoschwangerschaft darf nur in Fachklinik behandelt werden

Urteil: Hochrisikoschwangerschaft darf nur in Fachklinik behandelt werden


Urteil: Hochrisikoschwangerschaft darf nur in Fachklinik behandelt werden
Urteil: Hochrisikoschwangerschaft darf nur in Fachklinik behandelt werden / Foto: © AFP/Archiv

Eine mit eineiigen Zwillingen schwangere Hochrisikopatientin darf einem Urteil aus Hessen zufolge nur in einer Klinik behandelt werden, die eine spezielle Intensivstation für Neugeborene hat. Ihre Behandlung in einer Geburtsklinik ohne diese Möglichkeit ist grob fehlerhaft, wie das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am Dienstag mitteilte. Dem schwerstbehinderten Kind der Frau stehen demnach 720.000 Euro Schmerzensgeld zu. (Az.: 8 U 8/21)

Textgröße ändern:

Die Mutter des Klägers wurde mit 37 Jahren erstmals schwanger. Es handelte sich um eine hochriskante Zwillingsschwangerschaft. Über Wochen wurde die Frau von dem beklagten Arzt in der mitverklagten Geburtsklinik stationär behandelt. Eine Neugeborenenstation hatte diese Klinik nicht. Im Verlauf der Schwangerschaft starb einer der beiden Föten im Mutterleib. Der Kläger wurde anschließend mit einem Notkaiserschnitt mit schwersten Hirnschäden entbunden.

Das Landgericht Frankfurt verurteilte den Arzt und die Klinik in erster Instanz zu 720.000 Euro Schmerzensgeld. Diese Entscheidung bestätigte das Oberlandesgericht nun. Sowohl der Arzt als auch die Klinik hätten den heutigen äußerst schlechten Gesundheitszustand des Klägers durch mehrere grobe Behandlungsfehler verursacht, urteilten die Richter.

Das medizinische Gesamtkonzept der Beklagten war demnach fehlerhaft. Die Mutter hätte als schwangere Hochrisikopatientin ausschließlich in einer Klinik mit einer speziellen Intensivstation für Neugeborene behandelt werden dürfen. Bei einer Hochrisikoschwangerschaft mit eineiigen Zwillingen könne es jederzeit zu einer Frühgeburt oder zu schweren Komplikationen kommen, was eine sofortige Entbindung und Notfallbehandlung der oder des Neugeborenen erfordere.

Eine angemessene Behandlung sei nur durch Fachärzte mit entsprechender technischer Ausstattung gewährleistet. Die schweren Hirnschäden des Klägers sind laut Urteil auf die Fehlbehandlung zurückzuführen. Sie führten unter anderem zu einer ausgeprägten Entwicklungsstörung.

(M.Dorokhin--DTZ)

Empfohlen

Fünf Festnahmen wegen Anschlagsplänen auf Weihnachtsmarkt in Bayern

In Bayern sind wegen der mutmaßlichen Planung eines islamistischen Anschlags auf einen Weihnachtsmarkt fünf Männer festgenommen worden. Wie die Generalstaatsanwaltschaft München und die Polizei am späten Samstagabend mitteilten, wurde mit den Festnahmen ein "möglicher Anschlag auf einen Weihnachtsmarkt im Raum Dingolfing-Landau" in Niederbayern verhindert.

Merz: Freilassung politischer Gefangener in Belarus "erfüllt mich mit Freude"

Die Bundesregierung hat mit Freude und Erleichterung auf die Freilassung von mehr als 120 politischen Gefangenen in Belarus reagiert. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) erklärte am Samstagabend im Onlinedienst X, die Nachricht aus Belarus erfülle ihn "mit Freude". Die Freilassung von Maria Kolesnikowa, Ales Bjaljazki und weiterer politischer Gefangener sei "überfällig und ein Erfolg der mutigen für Freiheit und Bürgerrechte kämpfenden Zivilgesellschaft". Deutschland stehe "an ihrer Seite", versicherte Merz.

Londoner Polizei: Keine Ermittlungen gegen Andrew wegen Vorwürfen von Giuffre

Die Londoner Polizei wird nach eigenen Angaben keine Ermittlungen gegen Andrew Mountbatten-Windsor einleiten wegen des Vorwurfs, er habe seine Leibwächter auf Virginia Giuffre angesetzt, um Nachforschungen anzustellen. Eine Untersuchung habe keine "Hinweise auf strafbare Handlungen oder Fehlverhalten" ergeben, weshalb die Polizei keine weiteren Maßnahmen ergreifen werde, erklärte die leitende Polizeibeamtin Ella Marriott am Samstag.

Geplante Bolsonaro-Amnestie in Brasilien: USA heben Sanktionen gegen Richter auf

Entspannung zwischen den USA und Brasilien: Das US-Finanzministerium hob am Freitag Sanktionen vom Juli gegen den brasilianischen Verfassungsrichter Alexandre de Moraes wieder auf. Dieser hatte den Prozess gegen den früheren Präsidenten Jair Bolsonaro geleitet, der im September wegen eines Umsturzversuchs zu gut 27 Jahren Haft verurteilt worden war.

Textgröße ändern: