Deutsche Tageszeitung - Von Soli bis Ramstein: Was Karlsruhe in diesem Jahr entscheiden will

Von Soli bis Ramstein: Was Karlsruhe in diesem Jahr entscheiden will


Von Soli bis Ramstein: Was Karlsruhe in diesem Jahr entscheiden will
Von Soli bis Ramstein: Was Karlsruhe in diesem Jahr entscheiden will / Foto: © AFP/Archiv

Der US-Luftwaffenstützpunkt Ramstein in Rheinland-Pfalz, die Elternschaft lesbischer Ehepaare und die Altersgrenze für Notare sind drei der Themen, über die das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2025 entscheiden will. Es legte am Mittwoch in Karlsruhe seinen Jahresbericht vor. Die ersten Termine stehen bereits fest.

Textgröße ändern:

So ist für den 26. März die Verkündung des Urteils über den Solidaritätszuschlag geplant. Dieser wird aktuell nur noch von Gutverdienenden und Unternehmen gezahlt. Mehrere Bundestagsabgeordnete der FDP finden, dass er ganz abgeschafft werden sollte, und wandten sich an das Gericht.

Union und SPD werden an dem Tag sicher gespannt nach Karlsruhe schauen. Die seit 2021 geltende Lage war noch von der letzten schwarz-roten Bundesregierung beschlossen worden. Im Wahlkampf in diesem Winter warb die Union dann damit, den Soli ganz abschaffen zu wollen. Sollte das Gericht den Zuschlag für verfassungswidrig erklären, würden zwölf bis 13 Milliarden Euro an jährlichen Einnahmen wegfallen.

Einen Tag vorher, am 25. März, geht es in Karlsruhe um die gesetzliche Altersgrenze für Notare. Sie liegt bei 70 Jahren, ein Notar aus Nordrhein-Westfalen will aber gern länger berufstätig sein. Über seine Verfassungsbeschwerde verhandeln die Richterinnen und Richter, ein Urteilstermin steht noch nicht fest.

Über Ramstein wurde schon im Dezember verhandelt. Konkret geht es um eine mögliche Mitverantwortung Deutschlands für US-Drohneneinsätze, für die der Luftwaffenstützpunkt als Datenknotenpunkt genutzt wird. Zwei Männer aus dem Jemen wollen erreichen, dass Deutschland sie vor Drohnenangriffen schützt, nachforscht und gegebenenfalls bei den USA auf die Einhaltung des Völkerrechts drängt.

Um die Frage, ob mit den Drohnenangriffen tatsächlich Völkerrecht verletzt wird, geht es am Verfassungsgericht nicht. Angesichts der Diskussion über US-Truppen in Europa dürfte jedoch auch dieses Urteil besonders spannend werden. Ein Termin dafür steht noch nicht fest.

Die von der ehemaligen Ampelkoalition geplante Reform des Abstammungsrechts kam nicht mehr zustande. Um so interessanter, wie das Verfassungsgericht die Frage der Ko-Mutterschaft beurteilt - auch das soll noch in diesem Jahr passieren. Mehrere andere Gerichte haben sich an die Richterinnen und Richter in Karlsruhe gewandt.

Sie halten es für verfassungswidrig, dass ein in einer Ehe von zwei Frauen geborenes Kind von einer der Frauen adoptiert werden muss, damit beide rechtlich als Eltern gelten. In einer heterosexuellen Ehe ist das anders, hier gilt der Ehemann automatisch als Vater. Wann das Verfassungsgericht sich mit dem Thema befasst, ist noch nicht bekannt.

(M.Dorokhin--DTZ)

Empfohlen

"Spiegel": Ex-BND-Chef Hanning soll Analyse für Aserbaidschan erstellt haben

Der unter Spionageverdacht festgenommene frühere BND-Präsident August Hanning soll einem Medienbericht zufolge eine Analyse für den Geheimdienst von Aserbaidschan erstellt haben. Wie der "Spiegel" am Dienstagabend berichtete, gehen Ermittler dem Verdacht nach, dass Hanning mit einem Agenten der Kaukasusrepublik Aserbaidschan in Verbindung stand. Der ehemalige Geheimdienstchef und sein früherer Büroleiter beim Bundesnachrichtendienst (BND), Manfred D., waren am Dienstag festgenommen worden.

Shakira und Ex-Partner Piqué streiten vor Gericht über Besuchsregelungen für Kinder

Popstar Shakira und ihr Ex-Partner, der ehemalige spanische Fußballer Gerard Piqué, sind am Dienstag erstmals in einem Prozess um die Besuchsregelungen für ihre beiden Kinder vor Gericht erschienen. Die Sängerin will die Zahl der Transatlantik-Flüge ihrer zwei Söhne zwischen Miami in den USA, wo sie mit den Kindern lebt, und Barcelona in Spanien, wo Piqué wohnt, reduzieren, wie ihr Anwaltsteam mitteilte.

Urteil: Arbeitgeber müssen kurzfristigen Verzicht auf Elternzeit nicht akzeptieren

Arbeitgeber müssen dem Wunsch eines kurzfristigen Verzichts auf eine genehmigte Elternzeit nicht ohne Weiteres nachkommen. Wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) am Dienstag in Erfurt mitteilte, hatte ein Mann kurz vor Beginn seiner Elternzeit gefordert, doch beschäftigt zu werden, da er sich von der Mutter seines Kindes getrennt hatte und aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen war. Das Kind blieb bei der Mutter. Dennoch sei der Mann an seine Elternzeit gebunden, urteilte das BAG.

Brutaler Angriff auf Wanderin auf Saar-Hunsrück-Steig: Täter muss lange ins Haft

Nach dem brutalen Angriff auf eine Wanderin auf dem Saar-Hunsrück-Steig muss der Täter lange ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte das Urteil des Landgerichts Saarbrücken wegen versuchten Mordes, wie er am Dienstag in Karlsruhe mitteilte. Der Mann wollte die Frau zum Oralverkehr zwingen, fuhr ihr mit einem Quad hinterher und attackierte sie. (Az. 6 StR 296/26)

Textgröße ändern: