Deutsche Tageszeitung - Urteil zu Berichten auf Basis von Hackerdaten: Medien müssen besonders genau prüfen

Urteil zu Berichten auf Basis von Hackerdaten: Medien müssen besonders genau prüfen


Urteil zu Berichten auf Basis von Hackerdaten: Medien müssen besonders genau prüfen
Urteil zu Berichten auf Basis von Hackerdaten: Medien müssen besonders genau prüfen / Foto: © AFP/Archiv

Wer eine Berichterstattung über rechtsextremistische Chats auf Daten von Hackern stützt, muss die Authentizität der Datei und die Vertrauenswürdigkeit des Hackers besonders sorgfältig prüfen. Betroffene Medienunternehmen wurden zur Unterlassung verurteilt, wie das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am Montag mitteilte. Sie hatten demnach nicht nachgewiesen, dass die Chat-Inhalte tatsächlich vom Kläger stammen (Az.: 16 U 9/23).

Textgröße ändern:

Die Medienunternehmen hatten 2018 in zwei Artikeln über einen rechtsextremistischen Chat auf Facebook berichtet. Sie stützten sich dabei auf eine Datei, die sie eigenen Angaben zufolge von einem Hacker erhalten hatten. Die Chat-Inhalte schrieben sie dem namentlich bekannten Kläger zu.

Dieser behauptete hingegen, die Aussagen nicht getätigt zu haben. Das Landgericht Frankfurt hatte die Klage überwiegend abgewiesen. In zweiter Instanz gab das Oberlandesgericht der Klage nun weitgehend statt. Die Zuschreibung von Zitaten zu einer Person sei eine Tatsachenbehauptung, urteilten die Richter. Weil diese aber nicht nachweisbar sei, greife die Berichterstattung in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Klägers ein.

Laut eines Gutachtens war die Datei des Hackers nicht fälschungssicher. Die Beklagten trugen laut Urteil keine ausreichenden Anhaltspunkte dafür vor, dass die Dateien nicht manipuliert wurden. Zwar müssen die Beklagten den Informanten demnach nicht nennen, allerdings müssen sie so viele Umstände offenlegen, dass ein Rückschluss auf die Richtigkeit der Information gezogen werden kann.

Die von den beklagten Medienunternehmen zu der Quelle gemachten Angaben reichten nicht aus, um ihre Zuverlässigkeit beurteilen zu können. In diesem Fall gelten höhere Anforderungen an die Prüfung der Zuverlässigkeit der Quelle, weil die Datei durch eine Straftat eines Hackers zu den Beklagten gelangte. Sie konnten laut Gericht nicht erklären, wie sie sich Gewissheit über die Identität des Informanten verschafften. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

(Y.Ignatiev--DTZ)

Empfohlen

Schülerproteste in Frankreich: Mehr als 5000 Festnahmen seit Montag

Bei den landesweiten Schülerprotesten in Frankreich sind nach Angaben der Regierung seit Montag mehr als 5000 Menschen festgenommen worden. Innenminister Laurent Nuñez sagte am Freitagabend im Sender TF1, allein am Freitag habe es 1747 Festnahmen gegeben. "Es gab Ausschreitungen in der Nähe von 158 Einrichtungen: Wurfgeschosse, Angriffe auf Ordnungskräfte, Lehrkräfte, Journalisten, Passanten."

Nach Angriff auf SPD-Politiker Ecke in Dresden: Drei Angeklagte kommen vor Gericht

Knapp drei Jahre nach dem Angriff auf den SPD-Europaabgeordneten Matthias Ecke in Dresden kommen drei Tatverdächtige vor Gericht. Das Amtsgericht der sächsischen Landeshauptstadt ließ die Anklage der Staatsanwaltschaft zu, wie es am Freitag mitteilte. Ecke war im Mai 2024 beim Aufhängen von Wahlplakaten angegriffen und dabei so schwer verletzt worden, dass er operiert werden musste.

Sonderermittlerin soll mutmaßliche Gruppenvergewaltigung an US-Eliteuni untersuchen

Rund zwei Jahre nach einer mutmaßlichen Gruppenvergewaltigung an der US-Eliteuniversität Cornell hat der Bundesstaat New York eine Sonderermittlerin berufen. Gouverneurin Kathy Hochul betraute die New Yorker Generalstaatsanwältin Letitia James mit dem Fall. Beide wollten am Freitag vor die Presse treten.

Bayern: Mehr als sechs Jahre Haft für Syrer wegen Einschleusens von Ausländern

Wegen der mehrfachen Schleusung von illegalen Einwanderern ist ein 32-jähriger Syrer in Bayern zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und zwei Monaten verurteilt worden. Das Landgericht Traunstein sprach ihn unter anderem des banden- und gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern schuldig, wie ein Gerichtssprecher am Freitag mitteilte. In das Strafmaß wurde auch ein Urteil vom April mit einbezogen.

Textgröße ändern: