Deutsche Tageszeitung - Mordversuch mit Rattengift: Längere Haft in neuem Prozess gegen Musiker in Hannover

Mordversuch mit Rattengift: Längere Haft in neuem Prozess gegen Musiker in Hannover


Mordversuch mit Rattengift: Längere Haft in neuem Prozess gegen Musiker in Hannover
Mordversuch mit Rattengift: Längere Haft in neuem Prozess gegen Musiker in Hannover / Foto: © AFP/Archiv

In einem zweiten Prozess gegen einen Orchestermusiker, der anderen Menschen Rattengift verabreichte, hat das Landgericht Hannover die Strafe verschärft. Das Gericht verhängte insgesamt siebeneinhalb Jahre Haft, wie ein Gerichtssprecher am Montag sagte. Der Angeklagte wurde nun auch wegen versuchten Mordes an zwei Kollegen in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Er soll ihnen einen mit Gift versetzten Knoblauchdip gegeben haben. Zuvor vergiftete er bereits seine Mutter.

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Im ersten Prozess war der damals 62-jährige Angeklagte 2023 rechtskräftig verurteilt worden, weil er im September 2022 das Gift Brodifacoum ins Essen seiner Mutter mischte, um sie zu töten. Die Vergiftung wurde aber rechtzeitig entdeckt und ihr Leben gerettet. Das Gericht wertete die Tat als Mordversuch.

Mit Blick auf die zwei vergifteten Orchesterkollegen, ein Mann und eine Frau, ging das Gericht in dem ersten Prozess nur von Körperverletzung aus, nicht aber von einem Mordversuch. Der Angeklagte, der bei einem Orchester als erster Konzertmeister arbeitete, soll seinen zwei Kollegen nach einem Streit nur einen Denkzettel verpasst haben wollen.

Es verurteilte den Angeklagten damals für die Taten gegen seine Mutter und den Kollegen zu einer Freiheitsstrafe von sechseinhalb Jahren. Die Staatsanwaltschaft ging hinsichtlich der Tat gegen die zwei Orchesterkollegen aber erfolgreich in Revision.

Nach Angaben des Gerichtssprechers stellte die Strafkammer in dem neuen Prozess nun auch mit Blick auf diese Tat einen Tötungsvorsatz fest. Das Gericht schloss demnach aus, dass das Gift versehentlich in den Knoblauchdip geraten war.

Laut Anklage gab der Angeklagte den zwei Kollegen den mit dem Gift versetzten Dip auf einer Konzertreise. Beide erlitten dabei eine Blutgerinnungsstörung, an der sie laut Anklage hätten sterben können. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

(P.Tomczyk--DTZ)

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