Deutsche Tageszeitung - Ehepaar nach Doppelmord in Bayern rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt

Ehepaar nach Doppelmord in Bayern rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt


Ehepaar nach Doppelmord in Bayern rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt
Ehepaar nach Doppelmord in Bayern rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt / Foto: © AFP/Archiv

Zwei Jahre nach einem Mord an Vater und Stiefmutter im bayerischen Altenstadt sind der erwachsene Sohn und seine Ehefrau rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt. Auch das Urteil gegen einen Bekannten, der ihnen bei der Tat geholfen hatte, wurde vom Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe nach Angaben vom Donnerstag bestätigt. Das Landgericht Memmingen hatte die beiden Hauptangeklagten im Mai 2024 des Doppelmordes schuldig gesprochen. (Az. 1 StR 431/24)

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Es sah als erwiesen an, dass sie im April 2023 das ältere Ehepaar nachts in dessen Haus in Altenstadt im Kreis Neu-Ulm getötet hatten. Der Vater wurde erwürgt, seine Frau mit 44 Stichen mit einem Küchenmesser erstochen. Danach drapierten die Angeklagten die Leichen und das Messer so, dass es nach erweitertem Suizid aussehen sollte.

Das Motiv für die Tat war dem Urteil zufolge ein finanzielles. Das verurteilte Paar musste fürchten, dass die Schenkung eines Hauses vom Vater an den damals 38-jährigen Sohn rückabgewickelt wurde. Der Sohn gestand in dem Verfahren, Vater und Stiefmutter getötet zu haben.

Das Landgericht stellte in seinem Urteil auch die besondere Schwere der Schuld fest, wodurch eine vorzeitige Entlassung aus der Haft praktisch ausgeschlossen ist. Der mitangeklagte Bekannte wurde wegen Beihilfe zum zweifachen Mord zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt.

Er hatte den Haupttätern dem Urteil zufolge eines seiner Autos geliehen, um damit zum Tatort zu fahren. Er habe zumindest billigend in Kauf genommen, dass seine Bekannten die beiden älteren Menschen durch einen überraschenden Angriff töten würden, um das Haus behalten zu können. Außerdem gab er ihnen ein Alibi.

Alle drei Angeklagten wandten sich an den BGH, um das Urteil überprüfen zu lassen. Dieser fand nun aber keine Rechtsfehler zu ihrem Nachteil, das Urteil wurde rechtskräftig.

(A.Nikiforov--DTZ)

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