Deutsche Tageszeitung - Langjährige Haftstrafen nach Tötung von 26-Jährigem an Berliner U-Bahnhof

Langjährige Haftstrafen nach Tötung von 26-Jährigem an Berliner U-Bahnhof


Langjährige Haftstrafen nach Tötung von 26-Jährigem an Berliner U-Bahnhof
Langjährige Haftstrafen nach Tötung von 26-Jährigem an Berliner U-Bahnhof / Foto: © AFP/Archiv

Nach dem gewaltsamen Tod eines 26 Jahre alten Manns auf dem Bahnsteig des Berliner U-Bahnhofs Kottbusser Tor sind drei Männer vom Landgericht Berlin zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Ein 18-Jähriger wurden am Montag wegen Totschlags zu einer Jugendstrafe von fünf Jahren verurteilt, zwei 19- und 24-jährige Mittäter zu drei Jahren und drei Monaten Jugendstrafe beziehungsweise fünf Jahren Freiheitsstrafe wegen Körperverletzung mit Todesfolge.

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Hintergrund der Tat war ein Konflikt zwischen dem im Gazastreifen geborenen 24-Jährigen und dem späteren Opfer, das erst wenige Wochen zuvor aus Tunesien nach Deutschland gekommen war, sagte die Vorsitzende Richtern Iris Berger-Sieg in ihrer Urteilsbegründung. Auslöser des Streits waren zehn Euro aus Drogenerlösen, die das Opfer nicht bezahlen wollte oder konnte.

Der 24-Jährige, der als Zwischenhändler tätig war und in der Hierarchie der Drogenhandelsszene höher als das Opfer angesiedelt war, habe sich durch den 26-jährigen Straßenhändler in seiner Ehre verletzt gefühlt. Schon am Vorabend sei es deshalb zu einer Auseinandersetzung gekommen.

Am 22. Juni 2024 hielt sich der 24-Jährige dann in Begleitung des ebenfalls aus dem Gazastreifen stammenden 19-Jährigen und dea 18-Jährigem mit libanesischen Wurzeln auf einem Bahnsteig am U-Bahnhof Kottbusser Tor in Berlin-Kreuzberg auf. Als die drei zufällig das Opfer entdeckten, fassten sie laut Berger-Sieg den Plan, den Tunesier zu verletzen und einzuschüchtern.

Während der 24-Jährige und der 19-Jährige ihn ablenkten, wollte der 18-Jährige ihm mit einer Flasche auf den Kopf schlagen. Als dies fehlschlug, rammte er dem Tunesier ein Messer in die linke Brust.

Das Opfer rannte zunächst davon, brach aber wenig später im Zwischengeschoss des U-Bahnhofs zusammen. Eine Notärztin versuchte noch, den 26-Jährigen zu retten, indem sie seinen Brustkorb öffnete und versuchte, die Stichwunde direkt am Herzen zu versorgen. Dennoch starb der Mann noch am U-Bahnhof.

Aus Sicht der Kammer stach der 18-Jährige zu, um vor dem 24-Jährigen gut dazustehen und sich einen Namen in der Drogenszene zu machen. Dass das Opfer starb, hätten die drei Angeklagten zunächst nicht realisiert, sagte die Richterin. Sie seien nach der Tat in eine U-Bahn gestiegen, erst dort habe der 18-Jährige das Blut am Messer entdeckt. Der 24-Jährige habe daraufhin mit dem Jüngeren eingeschlagen und ihn einen Helden genannt.

Der 24-Jährige wurde acht Tage nach der Tat bei einer Polizeikontrolle am Hermannplatz unweit des Tatorts festgenommen. Den 18-Jährigen fassten die Ermittler tags darauf in der Wohnung seiner Eltern im Stadtteil Wedding. Der 19-Jährige wurde im September in Griechenland festgenommen und nach Deutschland ausgeliefert.

Die Staatsanwaltschaft klagte die drei jungen Männer wegen Mordes an. Dies sah die Kammer anders. Weder ein niedriger Beweggrund noch Heimtücke seien nachweisbar gewesen, sagte Berger-Sieg. Das Gericht gehe davon aus, dass es sich bei der Tötung um ein spontanes Geschehen gehandelt und sich der Haupttäter daher des Totschlags schuldig gemacht habe.

(I.Beryonev--DTZ)

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