Deutsche Tageszeitung - Le-Pen-Urteil: Mann wegen Morddrohung gegen Richterin in Polizeigewahrsam

Le-Pen-Urteil: Mann wegen Morddrohung gegen Richterin in Polizeigewahrsam


Le-Pen-Urteil: Mann wegen Morddrohung gegen Richterin in Polizeigewahrsam
Le-Pen-Urteil: Mann wegen Morddrohung gegen Richterin in Polizeigewahrsam / Foto: © AFP/Archiv

Gut eine Woche nach der Verurteilung der französischen Rechtspopulistin Marine Le Pen ist ein 76-Jähriger wegen einer Morddrohung gegen die mit dem Fall befasste Richterin in Polizeigewahrsam gekommen. Der Mann habe im Onlinedienst X ein Foto einer Guillotine veröffentlicht und mit Blick auf die Richterin dazu geschrieben: "Das ist es, was die Schlampe verdient", teilte die Staatsanwaltschaft in Bobigny am Dienstag mit.

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Seit der Urteilsverkündung war die Richterin bereits mehrfach bedroht worden, so dass sie unter Polizeischutz gestellt wurde. Sie hatte am vergangenen Montag das Urteil gegen Le Pen verkündet, die gemeinsam mit 23 weiteren Angeklagten der Veruntreuung von EU-Geldern für schuldig befunden worden war. Der Schaden wurde auf 4,1 Millionen Euro beziffert.

Das Gericht verurteilte Le Pen zu vier Jahren Haft, davon zwei auf Bewährung und zwei in Form einer elektronischen Fußfessel, sowie einer Geldstrafe in Höhe von 100.000 Euro. Diese Strafen sind ausgesetzt, bis das Berufungsverfahren abgeschlossen ist.

Die Richter verboten ihr außerdem für die Dauer von fünf Jahren, bei Wahlen anzutreten. Diese Maßnahme gilt sofort und wird auch durch das Berufungsverfahren nicht suspendiert. Dadurch sind Le Pens Aussichten, bei der Präsidentschaftswahl 2027 anzutreten, erheblich gesunken.

Die 56-Jährige will alle Rechtsmittel ausschöpfen, um eine Aufhebung des Kandidaturverbots zu erreichen. Am vergangenen Sonntag kamen zudem mehrere Tausend ihrer Anhänger zu Kundgebungen in Paris und anderen Städten zusammen.

Le Pen, die bereits drei Mal zur Präsidentschaftswahl angetreten war und in Umfragen derzeit vorne liegt, bezeichnete sich dabei als Opfer einer "Hexenjagd". Sie verglich zudem die Proteste gegen die Entscheidung der französischen Justiz mit denen des schwarzen Bürgerrechtlers Martin Luther King.

(P.Vasilyevsky--DTZ)

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