Deutsche Tageszeitung - Urteil: Kein Anspruch auf Sprachkurs bei zu wenigen Teilnehmern in Rheinland-Pfalz

Urteil: Kein Anspruch auf Sprachkurs bei zu wenigen Teilnehmern in Rheinland-Pfalz


Urteil: Kein Anspruch auf Sprachkurs bei zu wenigen Teilnehmern in Rheinland-Pfalz
Urteil: Kein Anspruch auf Sprachkurs bei zu wenigen Teilnehmern in Rheinland-Pfalz / Foto: © AFP/Archiv

Kommt ein Feriensprachkurs für Schülerinnen und Schüler mit nicht ausreichenden Deutschkenntnissen an einer rheinland-pfälzischen Volkshochschule wegen zu wenigen Teilnehmern nicht zustande, haben die bereits angemeldeten Betroffenen keinen Anspruch darauf, dass der Kurs trotzdem stattfindet. Es kommt auf die schulischen Anmeldungen an, nicht auf die privaten, wie das Verwaltungsgericht Koblenz am Donnerstag mitteilte (Az.: 4 L 265/25.KO).

Textgröße ändern:

Um die Deutschkenntnisse von schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund zu fördern, gibt es seit 2009 Feriensprachkurse an den Volkshochschulen. Wer Bedarf hat, entscheiden die Schulen. In diesem Fall hatte eine VHS den für die Osterferien 2025 geplanten Sprachkurs wegen zu weniger Teilnehmer im März abgesagt.

Daraufhin wandten sich die bereits angemeldeten schulpflichtigen Teilnehmer mit einem Eilantrag an das Verwaltungsgericht, um den Kurs trotzdem stattfinden zu lassen. Diese waren von ihren Schulen mangels Sprachförderbedarf nicht bei dem Kurs angemeldet worden, sondern hatten sich privat angemeldet. Diesen Antrag lehnte das Gericht nun ab.

Die beiden Antragsteller erfüllen nicht die für die Feriensprachkurse geltenden Bedingungen. Weil sie sich seit deutlich mehr als einem Jahr in Deutschland aufhalten, gehören sie nicht zur Zielgruppe derer, für die die Kurse gedacht sind. In den Kursen sollen Schüler mit schwachen oder gar keinen Deutschkentnissen gefördert werden. Auch die Schulen sahen bei ihnen keinen Förderungsbedarf.

(Y.Ignatiev--DTZ)

Empfohlen

Geplante Bolsonaro-Amnestie in Brasilien: USA heben Sanktionen gegen Richter auf

Entspannung zwischen den USA und Brasilien: Das US-Finanzministerium hob am Freitag Sanktionen vom Juli gegen den brasilianischen Verfassungsrichter Alexandre de Moraes wieder auf. Dieser hatte den Prozess gegen den früheren Präsidenten Jair Bolsonaro geleitet, der im September wegen eines Umsturzversuchs zu gut 27 Jahren Haft verurteilt worden war.

Vorrücken von M23-Miliz: UNO warnt vor "Flächenbrand" in DR Kongo

Die UNO hat angesichts der Kämpfe im Osten der Demokratischen Republik Kongo vor einem "Flächenbrand" gewarnt. Der Leiter der UN-Friedensmissionen, Jean-Pierre Lacroix, sagte am Freitag, das Vorrücken der von Ruanda unterstützten M23-Miliz habe "unvorhersehbare Konsequenzen". Die USA warfen Ruanda vor, die Region in einen Krieg zu verwickeln.

Friedensnobelpreisträgerin Mohammadi im Iran gewaltsam festgenommen

Die iranische Friedensnobelpreisträgerin Narges Mohammadi ist nach Angaben von Unterstützern im Iran gewaltsam festgenommen worden. Mohammadi sei zusammen mit weiteren Aktivisten bei einer Trauerzeremonie für einen verstorbenen Anwalt von Sicherheitskräften und Polizisten gewaltsam abgeführt worden, teilte die Stiftung der Frauenrechtlerin am Freitag im Onlinedienst X mit. Ihr französischer Anwalt bestätigte die Festnahme gegenüber der Nachrichtenagentur AFP.

Seltene Orang-Utans durch Folgen von Flutkatastrophe in Indonesien bedroht

Die jüngste Flutkatastrophe in Indonesien hat nach Angaben von Wissenschaftlern den Lebensraum der seltensten Menschenaffen der Welt schwer beschädigt und könnte katastrophale Folgen für die Tierart haben. Die Überschwemmungen könnten das Überleben der Tapanuli-Orang-Utans in freier Wildbahn gefährden, warnten Forscher am Freitag. Bei den Überschwemmungen Ende November waren in Indonesien rund 1000 Menschen ums Leben gekommen.

Textgröße ändern: