Deutsche Tageszeitung - Oberstes US-Gericht befasst sich mit Klage gegen Bücher über LGBTQ-Themen an Schulen

Oberstes US-Gericht befasst sich mit Klage gegen Bücher über LGBTQ-Themen an Schulen


Oberstes US-Gericht befasst sich mit Klage gegen Bücher über LGBTQ-Themen an Schulen
Oberstes US-Gericht befasst sich mit Klage gegen Bücher über LGBTQ-Themen an Schulen / Foto: © GETTY IMAGES NORTH AMERICA/AFP/Archiv

Das Oberste Gericht der USA befasst sich am Dienstag mit einer Klage gegen Unterrichtsmaterial zu LGBTQ-Themen. In der Klage aus dem US-Bundesstaat Maryland fordern Eltern das Recht ein, ihre Kinder aus dem Unterricht zu entfernen, wenn dort Themen behandelt werden, die ihrer Ansicht nach gegen ihren christlichen oder muslimischen Glauben verstoßen - oder gegen ihr Recht auf freie Meinungsäußerung.

Textgröße ändern:

Verklagt wird eine Schulbehörde, die Bücher zu den Themen Homosexualität und Geschlechtsidentität in den Unterrichtsplan von Kindergärten und Grundschulen in dem Bezirk aufgenommen hatte. In der Anklage wird der Behörde vorgeworfen, sie wolle die Eltern davon abhalten, ihren Glauben an ihre Kinder weiterzugeben.

In mehreren republikanisch regierten US-Bundesstaaten gelten bereits Gesetze gegen Bücher zu LGBTQ-Themen. In Florida etwa verbietet ein umstrittenes und von Kritikern als "Don't Say Gay" (Sag nicht schwul) bezeichnetes Gesetz die Behandlung von sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität im Unterricht über sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität vom Kindergarten bis zu zwölften Klasse.

Die US-Bundesregierung von Präsident Donald Trump steht in dem Fall aus Maryland hinter den Eltern und wirft der Schulbehörde "Einmischung in die Religionsfreiheit" vor. Die englische Abkürzung LGBTQ steht für lesbisch, schwul, bisexuell, transgender und queer.

(L.Møller--DTZ)

Empfohlen

Zwei lange im Iran inhaftierte Franzosen sind auf dem Weg nach Paris

Inmitten des Krieges ist ein französisches Paar nach drei Jahren Haft im Iran freigekommen und zur Rückkehr nach Frankreich aufgebrochen. "Es ist eine große Erleichterung für uns alle und natürlich auch für ihre Familien", schrieb Frankreichs Präsident Emmanuel Macron am Dienstag im Onlinedienst X. Er dankte dem Sultanat Oman für seine Vermittlung im Fall von Cécile Kohler und Jacques Paris.

Landgericht lehnt Anklage von Klimaaktivistin wegen krimineller Vereinigung ab

Das Landgericht Flensburg hat die Eröffnung eines Prozesses gegen eine mutmaßliche Klimaaktivistin der Gruppierung Letzte Generation wegen des Vorwurfs der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und der Störung öffentlicher Betriebe abgelehnt. Es ließ die von der Staatsanwaltschaft Flensburg gegen die 33-Jährige erhobene Anklage nach Angaben vom Dienstag nur "deutlich eingeschränkt" zu. Sie soll sich nun vor einem Amtsgericht wegen Sachbeschädigung und Hausfriedensbruchs verantworten.

Macron: Zwei im Iran inhaftierte Franzosen sind auf dem Weg nach Paris

Zwei lange im Iran inhaftierte Franzosen sind frei und haben das Land verlassen. "Cécile Kohler und Jacques Paris sind nach dreieinhalb Jahren Haft im Iran auf dem Weg nach Frankreich", schrieb Frankreichs Präsident Emmanuel Macron am Dienstag im Onlinedienst X. Er dankte dem Oman für seine Vermittlung.

Mordurteile in Stuttgarter Raserprozess: Lebenslang und 13 Jahre Haft

In einem als Mordfall eingestuften Raserprozess mit zwei Toten sind am Dienstag in Stuttgart drei Männer verurteilt worden. Das Landgericht Stuttgart verurteilte den Hauptangeklagten G. wegen Mordes zu lebenslanger Haft und seinen Bruder I. wegen versuchten Mordes zu 13 Jahren Gefängnis, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Ein dritter Angeklagter erhielt eine Strafe von einem Jahr auf Bewährung.

Textgröße ändern: