Deutsche Tageszeitung - Gericht: Bistum Essen muss keine 300.000 Euro an Missbrauchsopfer zahlen

Gericht: Bistum Essen muss keine 300.000 Euro an Missbrauchsopfer zahlen


Gericht: Bistum Essen muss keine 300.000 Euro an Missbrauchsopfer zahlen
Gericht: Bistum Essen muss keine 300.000 Euro an Missbrauchsopfer zahlen / Foto: © AFP/Archiv

In einem Zivilprozess um kirchlichen Missbrauch hat das Landgericht Essen die Forderung eines Missbrauchsopfers nach 300.000 Euro Schmerzensgeld abgelehnt. Das Gericht wies die Forderung des Klägers gegen das Bistum Essen am Freitag zurück, da das Bistum bereits 45.000 Euro Entschädigung gezahlt hatte, wie das Gericht in der nordrhein-westfälischen Stadt am Freitag mitteilte. Der Kläger war 1979 von einem Kaplan sexuell missbraucht worden.

Textgröße ändern:

Die zuständige Kammer sah den Missbrauch demnach als erwiesen an. Der Kaplan habe seine Stellung bei dem Bistum ausgenutzt, um den Kläger nach Hause zu locken und dort zu missbrauchen. Das Bistum müsse daher im Rahmen der sogenannten Amtshaftung für alle materiellen Schäden haften, die auf die Missbrauchstat zurückzuführen seien, teilte das Gericht weiter mit. Dies umfasse auch künftige Schäden.

Das bereits gezahlte Schmerzensgeld in Höhe von 45.000 Euro hielt die zuständige Kammer aber für angemessen. Dabei berücksichtigte das Gericht auch die Folgen der Tat für das Opfer - etwa psychische Belastungen oder berufliche Einschränkungen. Diese würden ein höheres Schmerzensgeld nicht begründen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Laut Bistumsangaben hatte der Geistliche als Kaplan seit den 1970er Jahren in Bottrop und Essen Kinder sexuell missbraucht. Im Zuge der Vorwürfe wurde er Anfang der 1980er-Jahre für eine Therapie nach Bayern ins Erzbistum München und Freising versetzt.

Auch dort missbrauchte er weiter Kinder, unter anderem in München und Garching. Mitte der 1980er Jahre wurde der Priester zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Insgesamt waren mutmaßlich mindestens 28 Kinder und Jugendliche in Nordrhein-Westfalen und in Bayern betroffen.

2022 wurde der Geistliche in den Laienstand zurückversetzt und verlor damit seine kirchlichen Altersbezüge. Zuvor war ihm 2010 die Ausübung kirchlicher Dienste verboten worden.

(I.Beryonev--DTZ)

Empfohlen

Unbekannte stehlen Lieferwagen von Schnellimbiss und versenken Fahrzeug in Neckar

Unbekannte haben im baden-württembergischen Sachsenheim einen Lieferwagen gestohlen und mutmaßlich nach einer Spritztour im Neckar versenkt. Wie die Polizei in Ludwigsburg am Freitag mitteilte, wurde der für Lieferfahrten eines Schnellimbisses genutzte Transporter am Mittwochabend gestohlen und am Donnerstagmorgen rund zwölf Kilometer entfernt bei Freiberg am Neckar in dem Fluss entdeckt.

Vergewaltigungsvorwürfe: Russell Brand plädiert vor Gericht auf nicht schuldig

Der britische Schauspieler und Komiker Russell Brand hat die gegen ihn erhobenen Vergewaltigungsvorwürfe vor Gericht zurückgewiesen. Bei einer Anhörung in London plädierte der 49-Jährige am Freitag auf nicht schuldig. Anschließend wurde der Prozessbeginn auf Anfang Juni kommenden Jahres festgelegt.

Mann nach Autoattacke in Wachkoma: Prozess um Bandenkrieg in Stuttgart begonnen

Vor dem Landgericht Stuttgart hat am Freitag ein weiterer Prozess um einen seit längerem andauernden Bandenkrieg in der Region begonnen. Ein 27-Jähriger muss sich unter anderem wegen versuchten Totschlags verantworten, weil er im Oktober 2023 einen Mann absichtlich mit einem Auto angefahren haben soll. Dieser wurde lebensgefährlich verletzt und fiel in ein vermutlich unumkehrbares Wachkoma. Für den Prozess sind nach Gerichtsangaben zunächst Verhandlungstermine bis Oktober angesetzt.

Verletzte bei Kutschenunfall in Thüringen - Flüchtendes Pferd beschädigt Häuser

Bei einem Kutschenunfall bei Keula in Thüringen ist am Donnerstag der Kutscher schwer verletzt worden. Wie die Polizei in Nordhausen am Freitag mitteile, wurden zudem zwei Mitfahrende leicht verletzt. Demnach stürzte die Kutsche um, nachdem sie über einen Stein gefahren war. Eines der zwei Zugpferde stürzte, das andere lief samt Deichsel davon. Dabei beschädigte es zwei Häuser und ein Verkehrsschild.

Textgröße ändern: