Deutsche Tageszeitung - Millionendiebstahl bei Geldtransportfirma: Hafturteil gegen 27-Jährige rechtskräftig

Millionendiebstahl bei Geldtransportfirma: Hafturteil gegen 27-Jährige rechtskräftig


Millionendiebstahl bei Geldtransportfirma: Hafturteil gegen 27-Jährige rechtskräftig
Millionendiebstahl bei Geldtransportfirma: Hafturteil gegen 27-Jährige rechtskräftig / Foto: © AFP/Archiv

Anderthalb Jahre nach einem spektakulären Millionendiebstahl bei einer Geldtransportfirma in Brandenburg ist eine frühere Mitarbeiterin rechtskräftig zu einer Haftstrafe verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte das Urteil des Landgerichts Potsdam, wie dieses am Montag mitteilte. Es hatte die 27-Jährige im September des Diebstahls in einem besonders schweren Fall schuldig gesprochen. (Az. 6 StR 48/25)

Textgröße ändern:

Dem Urteil zufolge war die 27-Jährige Schichtleiterin in der Firma. Zusammen mit einem Mittäter stahl sie im September 2023 während ihrer Arbeitszeit knapp 7,4 Millionen Euro Bargeld. Die Geldbündel habe sie in Müllsäcke und einen Karton gepackt und auf einem Rollwagen verstaut, auf dem eigentlich Abfall gelagert wurde. Den Rollwagen habe sie neben der Müllpresse abgestellt und dann normal weitergearbeitet. Der Komplize lud das Geld den Feststellungen zufolge in sein Fahrzeug und fuhr damit weg.

Die 27-Jährige setzte sich zunächst nach Dubai ab, flog dann aber zurück nach Europa. Nach ihr wurde mit internationalem Haftbefehl gefahndet. Im Oktober 2023 wurde sie bei ihrer Einreise am Flughafen im schweizerischen Zürich festgenommen und nach Deutschland ausgeliefert, der Prozess gegen sie begann im August 2024.

Das Landgericht verhängte schließlich eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren gegen die Frau. Außerdem muss sie die 7,4 Millionen Euro plus Zinsen und Rechtsanwaltskosten an die Firma zahlen - allerdings ist dem Gericht zufolge bislang ungeklärt, wo das gestohlene Geld blieb.

Die 27-Jährige wandte sich an den BGH, um das Urteil überprüfen zu lassen. Der sechste Strafsenat des BGH mit Sitz in Leipzig fand aber nach Angaben des Landgerichts keine Rechtsfehler und verwarf die Revision der früheren Schichtleiterin als unbegründet. Das Urteil vom September wurde damit rechtskräftig.

(B.Izyumov--DTZ)

Empfohlen

Zwei lange im Iran inhaftierte Franzosen sind auf dem Weg nach Paris

Inmitten des Krieges ist ein französisches Paar nach drei Jahren Haft im Iran freigekommen und zur Rückkehr nach Frankreich aufgebrochen. "Es ist eine große Erleichterung für uns alle und natürlich auch für ihre Familien", schrieb Frankreichs Präsident Emmanuel Macron am Dienstag im Onlinedienst X. Er dankte dem Sultanat Oman für seine Vermittlung im Fall von Cécile Kohler und Jacques Paris.

Landgericht lehnt Anklage von Klimaaktivistin wegen krimineller Vereinigung ab

Das Landgericht Flensburg hat die Eröffnung eines Prozesses gegen eine mutmaßliche Klimaaktivistin der Gruppierung Letzte Generation wegen des Vorwurfs der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und der Störung öffentlicher Betriebe abgelehnt. Es ließ die von der Staatsanwaltschaft Flensburg gegen die 33-Jährige erhobene Anklage nach Angaben vom Dienstag nur "deutlich eingeschränkt" zu. Sie soll sich nun vor einem Amtsgericht wegen Sachbeschädigung und Hausfriedensbruchs verantworten.

Macron: Zwei im Iran inhaftierte Franzosen sind auf dem Weg nach Paris

Zwei lange im Iran inhaftierte Franzosen sind frei und haben das Land verlassen. "Cécile Kohler und Jacques Paris sind nach dreieinhalb Jahren Haft im Iran auf dem Weg nach Frankreich", schrieb Frankreichs Präsident Emmanuel Macron am Dienstag im Onlinedienst X. Er dankte dem Oman für seine Vermittlung.

Mordurteile in Stuttgarter Raserprozess: Lebenslang und 13 Jahre Haft

In einem als Mordfall eingestuften Raserprozess mit zwei Toten sind am Dienstag in Stuttgart drei Männer verurteilt worden. Das Landgericht Stuttgart verurteilte den Hauptangeklagten G. wegen Mordes zu lebenslanger Haft und seinen Bruder I. wegen versuchten Mordes zu 13 Jahren Gefängnis, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Ein dritter Angeklagter erhielt eine Strafe von einem Jahr auf Bewährung.

Textgröße ändern: