Deutsche Tageszeitung - Männer wegen tödlicher Blutrache in Berlin zu langjährigen Haftstrafen verurteilt

Männer wegen tödlicher Blutrache in Berlin zu langjährigen Haftstrafen verurteilt


Männer wegen tödlicher Blutrache in Berlin zu langjährigen Haftstrafen verurteilt
Männer wegen tödlicher Blutrache in Berlin zu langjährigen Haftstrafen verurteilt / Foto: © AFP/Archiv

Wegen der Tötung eines 18-Jährigen in einem sogenannten Blutrachefall in Berlin sind zwei Männer zu langjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Das Landgericht Berlin sprach die beiden mittlerweile 18 und 22 Jahre alten Angeklagten am Montag des Mordes und des Raubs mit Todesfolge schuldig. Der ältere erhielt eine lebenslange Haftstrafe, der zur Tatzeit 17-Jährige eine Jugendstrafe von neun Jahren und drei Monaten.

Textgröße ändern:

Nach Überzeugung des Gerichts hatten die beiden dem 18-Jährigen im Mai 2024 am helllichten Tag und auf offener Straße in Berlin-Spandau zunächst in den Rücken geschossen. Sie stachen dann mit einem Messer auf ihn ein und nahmen sein Handy an sich. Die aus der Türkei stammenden Cousins, die erst kurz zuvor nach Deutschland gekommen waren, wollten sich damit für die mutmaßliche Tötung eines weiteren Cousins durch den Bruder des 18-Jährigen in Istanbul rächen, wie der Vorsitzende Richter Nikolai Zacharias bei der Urteilsbegründung sagte. Dazu seien sie von der Familie des Getöteten gedrängt worden.

Neben dem Mordmerkmal der Heimtücke habe die Kammer auch das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe aus Blutrache angenommen, so Zacharias. "Sie sind zwar nicht von selbst darauf gekommen, nichts desto trotz war es aber auch ihr eigenes Motiv", sagte der Vorsitzende Richter. Sie hätten das Recht in die eigene Hand genommen und einen unbeteiligten Menschen getötet.

Mit seinem Urteil blieb die Kammer nur wenig hinter dem Antrag der Staatsanwaltschaft zurück, die eine lebenslange Haftstrafe und eine Jugendstrafe von neun Jahren und elf Monaten gefordert hatte. Sie sah eine "Menschenleben tief verachtende Gesinnung" bei den Angeklagten. Der in Istanbul getötete Cousin sei keine wesentliche Bezugsperson gewesen. Das unbeteiligte Opfer habe noch sein Leben vor sich gehabt, erklärte die Staatsanwaltschaft. Die Tat hätten die Angeklagten wochenlang geplant, am Tattag selbst stundenlang auf den 18-Jährigen gewartet.

Die Verteidigung des mittlerweile 22-Jährigen verwies hingegen darauf, dass der getötete Cousin durchaus eine besondere Bedeutung für den Angeklagten gehabt habe. Dieser habe seine Familie, die in armen Verhältnissen in der Osttürkei lebe, finanziell unterstützt. Der Angeklagte habe sich zu der Tötung verpflichtet gefühlt und unter Druck gestanden. Da die Verteidigung des Älteren davon ausging, dass der Angeklagte tatsächlich jünger ist als in seinen Papieren vermerkt, forderte sie eine Verurteilung lediglich zu einer Jugendstrafe unterhalb der Höchststrafe von zehn Jahren.

Die Verteidigung des zur Tatzeit 17-Jährigen forderte für diesen eine Jugendstrafe von nicht mehr als sechs Jahren. Auch auf ihn sei erheblicher Druck ausgeübt worden, hieß es in dem Plädoyer. Diesem habe er sich aus Furcht vor negativen Konsequenzen für sich oder seine Kernfamilie gebeugt.

Die Angeklagten waren nach der Tat geflohen und einige Wochen später in der Schweiz festgenommen worden. Seit ihrer Auslieferung nach Deutschland saßen sie in Berlin in Untersuchungshaft. Der Prozess begann im November und sollte ursprünglich bereits Ende Februar zu Ende gehen.

(W.Novokshonov--DTZ)

Empfohlen

Deutsche Bischöfe beraten nach Landeswahlen über Demokratie in Deutschland

Im hessischen Fulda beginnt am Montag (14.30 Uhr) die viertägige Herbstvollversammlung der katholischen Deutschen Bischofskonferenz. Die mehr als 60 Bischöfe und Weihbischöfe beraten dort nach den zurückliegenden Landeswahlen auch über die Demokratie in Deutschland. Der Konferenzvorsitzende Heiner Wilmer aus Münster warnte vor den Urnengängen in Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin vor einer Wahl der AfD gewählt - diese gewann aber in den beiden Flächenländern.

Bundesverfassungsgericht wird 75 Jahre alt - Festakt mit Steinmeier und Merz

Zum 75. Jubiläum des Bundesverfassungsgerichts findet am Montag (11.00 Uhr) in Karlsruhe ein Festakt statt. Dazu werden in der Stadthalle neben Gerichtspräsident Stephan Harbarth und Vizepräsidentin Ann-Katrin Kaufhold auch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier und Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) erwartet. Die Stadt beteiligt sich außerdem mit Kunstaktionen auf dem Platz der Grundrechte in der Nähe des Gerichtsgebäudes.

Papst Leo XIV. sichert Missbrauchsopfern bei Treffen seinen Einsatz zu

Papst Leo XIV. hat Opfern sexueller Gewalt in der Kirche seinen Einsatz zugesagt, um weitere Fälle zu verhindern. Der Papst wolle mit ihnen zusammenarbeiten und "alles tun, damit das Unrecht, das sie erlitten haben, sich für andere nicht wiederholt", teilte der Vatikan am Sonntagabend mit.

Papst kritisiert Sterbehilfe: "Nicht alles, was legal ist, ist moralisch"

Papst Leo XIV. hat die in Frankreich vor kurzem legalisierte Sterbehilfe scharf kritisiert. "Es ist unmöglich, das Herbeiführen des Todes als normal anzusehen", sagte der Papst am Sonntag bei einer Begegnung mit kranken und behinderten Menschen im Pilgerort Lourdes. "Nicht alles, was legal ist, ist auch moralisch vertretbar", fügte er hinzu. Die Medizin dürfe sich niemals zum Gehilfen eines programmierten Todes machen.

Textgröße ändern: