Deutsche Tageszeitung - BND darf Einblick in Unterlagen über Zusammenarbeit mit Comicverleger verweigern

BND darf Einblick in Unterlagen über Zusammenarbeit mit Comicverleger verweigern


BND darf Einblick in Unterlagen über Zusammenarbeit mit Comicverleger verweigern
BND darf Einblick in Unterlagen über Zusammenarbeit mit Comicverleger verweigern / Foto: © AFP/Archiv

Der Bundesnachrichtendienst (BND) darf einem Journalisten den Einblick in Unterlagen über eine frühere Zusammenarbeit mit dem 2020 gestorbenen Comicverleger Rolf Kauka, dem Erfinder von "Fix und Foxi", verwehren. Eine Klage dagegen wies das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch ab. Der BND hatte dem Journalisten, der für "Bild" arbeitet, auf dessen Anfrage hin nur Zugang zu einem Teil der Dokumente gegeben. (Az. 10 A 1.24)

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Er berief sich auf zwingende Gründe des Quellen- und Methodenschutzes und des Schutzes der Identität von Mitarbeitenden. Der Journalist wandte sich an das Bundesverwaltungsgericht, das in erster und letzter Instanz zuständig ist. Das Bundeskanzleramt als Aufsichtsbehörde des BND gab in dem Verfahren aber eine Sperrerklärung ab - die Dokumente müssten zurückgehalten werden.

Daraufhin ging das Verfahren auf Grundlage der Verwaltungsgerichtsordnung "in camera" weiter. Das heißt, dass nur die Richter des zuständigen Fachsenats am Gericht die Unterlagen einsehen. Sie überprüfen, ob Gründe für die Geheimhaltung vorliegen und die Sperrerklärung zu Recht erfolgte.

Im konkreten Fall entschieden sie im März 2022, dass die Sperrerklärung zu Recht erfolgt sei. In den Unterlagen stünden viele Informationen, aus denen auch aktuell noch Schlüsse über die Arbeitsweise des Geheimdienstes gezogen werden könnten. Außerdem enthielten sie persönliche Daten und Einblicke in das Privatleben derjenigen, die beteiligt waren.

Nun verhandelte das Bundesverwaltungsgericht weiter über die Klage des Journalisten auf Zugang zu den Unterlagen. Es wies sie auf Grundlage des Beschlusses von 2022 ab: Das Prüfprogramm, wie die Verwaltungsgerichtsordnung es vorsehe, stimme mit den Vorgaben des Bundesarchivgesetzes faktisch überein. Wenn der Fachsenat bei gleichgelagerten Geheimhaltungsgründen zugunsten des Geheimschutzes entscheide, habe auch die Klage auf Einsicht in die Dokumente keinen Erfolg, entschied das Gericht.

Rechtsanwalt Christoph Partsch, der "Bild" in dem Fall vertritt, erklärte nach dem Urteil: "Weite Teile der Geschichte des BND bleiben nach diesem Richterspruch vor der Öffentlichkeit verborgen." Er verwies auf ein noch laufendes presserechtliches Verfahren, in dem das Gericht es in der Hand habe, "dafür zu sorgen, dass Presse- und Forschungsfreiheit betreffend den BND gewahrt werden."

(V.Sørensen--DTZ)

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