Deutsche Tageszeitung - Urteil aus München: Betonsockel in Tiefgarage kein überraschendes Hindernis

Urteil aus München: Betonsockel in Tiefgarage kein überraschendes Hindernis


Urteil aus München: Betonsockel in Tiefgarage kein überraschendes Hindernis
Urteil aus München: Betonsockel in Tiefgarage kein überraschendes Hindernis / Foto: © AFP/Archiv

Ein Betonsockel in einer Tiefgarage ist kein überraschendes Hindernis. Wer mit dem Auto versehentlich dagegen stößt, hat keinen Anspruch auf Schadensersatz, wie das Amtsgericht München am Montag mitteilte. Die Verkehrssicherungspflicht wurde nicht verletzt. Das Gericht wies die Klage einer Autofahrerin damit ab. (Az.: 231 C 13838/24)

Textgröße ändern:

Geklagt hatte eine Frau gegen ein Bauunternehmen. Sie war im November 2022 in der Tiefgarage ihres Arbeitgebers beim Ausparken versehentlich gegen den etwa kniehohen Sockel einer Säule gestoßen. Dieser Sockel befand sich unterhalb der Sichtachse und war nicht markiert. Vor Gericht forderte sie mehr als 3200 Euro Schadenersatz.

Das Gericht wies die Klage ab. In einer Parkgarage dürfe ohnehin nur so schnell gefahren werden, dass Autofahrer jederzeit anhalten könnten, urteilten die Richter. Das gelte auch beim Ein- und Ausparken. Es sei jederzeit möglich anzuhalten, auszusteigen und sich zu vergewissern, wie breit der Parkplatz sei. Da der Sockel in diesem Fall breiter sei als die Säule, sei er gut sichtbar.

Das Bauunternehmen durfte darauf vertrauen, dass Nutzer der Tiefgarage den Sockel erkennen und sich einen anderen freien Platz ohne Sockel suchen, wenn sie feststellen, dass ihr Auto zu breit ist. Beschädigungen kann es auf Fahrfehler zurückführen. Die Frau trifft auf jeden Fall eine Mitschuld, weil sie die Tiefgarage bereits länger nutzte. Der bauliche Zustand musste ihr bekannt sein.

(L.Barsayjeva--DTZ)

Empfohlen

Zwei lange im Iran inhaftierte Franzosen sind auf dem Weg nach Paris

Inmitten des Krieges ist ein französisches Paar nach drei Jahren Haft im Iran freigekommen und zur Rückkehr nach Frankreich aufgebrochen. "Es ist eine große Erleichterung für uns alle und natürlich auch für ihre Familien", schrieb Frankreichs Präsident Emmanuel Macron am Dienstag im Onlinedienst X. Er dankte dem Sultanat Oman für seine Vermittlung im Fall von Cécile Kohler und Jacques Paris.

Landgericht lehnt Anklage von Klimaaktivistin wegen krimineller Vereinigung ab

Das Landgericht Flensburg hat die Eröffnung eines Prozesses gegen eine mutmaßliche Klimaaktivistin der Gruppierung Letzte Generation wegen des Vorwurfs der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und der Störung öffentlicher Betriebe abgelehnt. Es ließ die von der Staatsanwaltschaft Flensburg gegen die 33-Jährige erhobene Anklage nach Angaben vom Dienstag nur "deutlich eingeschränkt" zu. Sie soll sich nun vor einem Amtsgericht wegen Sachbeschädigung und Hausfriedensbruchs verantworten.

Macron: Zwei im Iran inhaftierte Franzosen sind auf dem Weg nach Paris

Zwei lange im Iran inhaftierte Franzosen sind frei und haben das Land verlassen. "Cécile Kohler und Jacques Paris sind nach dreieinhalb Jahren Haft im Iran auf dem Weg nach Frankreich", schrieb Frankreichs Präsident Emmanuel Macron am Dienstag im Onlinedienst X. Er dankte dem Oman für seine Vermittlung.

Mordurteile in Stuttgarter Raserprozess: Lebenslang und 13 Jahre Haft

In einem als Mordfall eingestuften Raserprozess mit zwei Toten sind am Dienstag in Stuttgart drei Männer verurteilt worden. Das Landgericht Stuttgart verurteilte den Hauptangeklagten G. wegen Mordes zu lebenslanger Haft und seinen Bruder I. wegen versuchten Mordes zu 13 Jahren Gefängnis, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Ein dritter Angeklagter erhielt eine Strafe von einem Jahr auf Bewährung.

Textgröße ändern: