Deutsche Tageszeitung - Neuer Prozess um Brückeneinsturz in Bayern von 2016 gegen Geldauflage eingestellt

Neuer Prozess um Brückeneinsturz in Bayern von 2016 gegen Geldauflage eingestellt


Neuer Prozess um Brückeneinsturz in Bayern von 2016 gegen Geldauflage eingestellt
Neuer Prozess um Brückeneinsturz in Bayern von 2016 gegen Geldauflage eingestellt / Foto: © AFP/Archiv

Ein neuer Prozess um den Teileinsturz einer Brücke in Bayern mit einem Toten und 14 Verletzten ist am ersten Verhandlungstag wegen Geringfügigkeit gegen eine Geldauflage eingestellt worden. Der Angeklagte soll 5000 Euro zahlen, wie ein Sprecher des Landgerichts Schweinfurt am Dienstag mitteilte. Angeklagt war ein Statiker wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung.

Textgröße ändern:

Er soll vor fast neun Jahren den Tod eines Bauarbeiters und die Verletzungen von 14 anderen Menschen an einem Brückenneubau an der Autobahn 7 fahrlässig verursacht haben. Das Unglück ereignete sich im Juni 2016 bei Betonierungsarbeiten während der Erneuerung der Talbrücke von Schraudenbach, über welche die Autobahn 7 führt. Das Traggerüst der unfertigen Brücke brach ein, ein Arbeiter kam dabei ums Leben. 14 weitere Arbeiter wurden teils lebensgefährlich verletzt.

Bereits 2019 begann der Prozess gegen drei Angeklagte. Nach nur wenigen Verhandlungstagen wurde er jedoch ausgesetzt und begann im März 2023 erneut. In der Zwischenzeit war noch ein weiterer Angeklagter hinzu gekommen, so dass insgesamt gegen vier Männer verhandelt wurde.

Das Verfahren gegen einen von ihnen wurde 2023 abgetrennt, weil die Verteidigerin schwanger wurde. Genau dieses Verfahren begann am Dienstag von vorn und endete wenig später. Der Statiker soll laut Anklage das Traggerüst falsch berechnet haben. Weil es zu schwach gewesen sei, sei es schließlich eingestürzt.

Gegen die drei anderen Angeklagten wurde getrennt verhandelt. Im Mai 2023 verurteilte das Landgericht Schweinfurt zwei Ingenieure wegen fahrlässiger Tötung und und fahrlässiger Körperverletzung zu Bewährungsstrafen. Der dritte Angeklagte wurde freigesprochen. Sie waren für die Berechnung der Statik beziehungsweise die Überprüfung der Berechnungen zuständig gewesen.

Der Bundesgerichtshof hob im Mai 2024 die Bewährungsstrafe gegen einen der Verurteilten wegen eines Rechtsfehlers auf. Demnach hatte der Mann als Angeklagter im Prozess nicht das letzte Wort. Dieser Fall muss neu aufgerollt werden. Termine dafür gibt es nach Angaben des Gerichtssprechers noch nicht.

(V.Sørensen--DTZ)

Empfohlen

Trump-Dekret: USA stufen Fentanyl als "Massenvernichtungswaffe" ein

Im Kampf gegen Drogen stufen die USA das Schmerzmittel Fentanyl als "Massenvernichtungswaffe" ein. Präsident Donald Trump unterzeichnete dazu am Montag in Washington ein Dekret. "Keine Bombe hat eine solche Wirkung", sagte Trump über das Opioid. "Jedes Jahr sterben 200.000 bis 300.000 Menschen, soweit wir wissen."

Tod von US-Regisseur Rob Reiner und Frau: Sohn unter Mordverdacht

Nach dem gewaltsamen Tod von US-Regisseur Rob Reiner und seiner Frau steht deren Sohn Nick unter Mordverdacht. Der Polizeichef von Los Angeles, Jim McDonnell, sagte am Montag, der 32-Jährige sei unter dem Verdacht festgenommen worden, seine Eltern getötet zu haben. Medienberichten zufolge ging der Tat ein Streit zwischen Nick Reiner und seinen Eltern voraus. Worum es dabei ging, ist unklar.

Tod von US-Regisseur Reiner und seiner Frau: Sohn Nick in Polizeigewahrsam

Nach dem Tod von US-Regisseur Rob Reiner und seiner Frau hat die Polizei seinen Sohn Nick laut Medienberichten in Gewahrsam genommen. Die Sender CBS und ABC berichteten am Montag, der 32-Jährige sei festgenommen und in ein Gefängnis in Los Angeles überstellt worden. Nach Angaben der "Los Angeles Times" soll Nick Reiner unter Verdacht stehen, seine Eltern getötet zu haben. Laut dem Sender hatten die Leichen des Paares Stichwunden aufgewiesen.

Versklavung von Jesidin durch IS: Achteinhalb Jahre Haft für Frau in Koblenz

Eine Anhängerin der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) ist am Montag in Koblenz wegen Versklavung einer Jesidin zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Oberlandesgericht in der rheinland-pfälzischen Stadt musste nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) erneut über das Strafmaß für die Angeklagte entscheiden. In einem ersten Prozess hatte es diese 2023 zu neun Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Die Taten selbst wurden nicht neu aufgerollt.

Textgröße ändern: