Deutsche Tageszeitung - 19-Jähriger wegen Tötung von Gleichaltrigem auf Straße in Berlin vor Gericht

19-Jähriger wegen Tötung von Gleichaltrigem auf Straße in Berlin vor Gericht


19-Jähriger wegen Tötung von Gleichaltrigem auf Straße in Berlin vor Gericht
19-Jähriger wegen Tötung von Gleichaltrigem auf Straße in Berlin vor Gericht / Foto: © AFP/Archiv

Wegen einer tödlichen Messerattacke auf offener Straße in Berlin-Spandau muss sich ein 19-Jähriger seit Dienstag vor dem Berliner Landgericht verantworten. Zu Beginn des Prozesses wurde die Anklage verlesen, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Demnach soll der Beschuldigte im November 2024 einen Gleichaltrigen erstochen haben. Außerdem wird ihm vorgeworfen, im Juni 2023 einen Mann verprügelt und beraubt zu haben.

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Der Tötung des 19-Jährigen war laut Staatsanwaltschaft ein Streit zwischen zwei Gruppen Heranwachsender vorausgegangen. Der Angeklagte soll den Flüchtenden verfolgt haben und ihn, nachdem er ihn eingeholt hatte, mit zwei Stichen in den Rücken tödlich verletzt haben. Das Opfer wurde in einer Grünanlage gefunden, starb aber trotz einer Notoperation kurz darauf in einem Krankenhaus.

Da auch das Opfer mit einem Messer bewaffnet war und sich wehrte, erlitt der Beschuldigte der Anklage zufolge ebenfalls Verletzungen. Er wurde am selben Abend in der Nähe des Tatorts gefunden und in ein Krankenhaus gebracht. Er musste operiert werden, war aber nicht lebensgefährlich verletzt.

Der mutmaßliche Täter wurde zunächst aus dem Krankenhaus nach Hause entlassen. Erst seit dem 2. Dezember lag laut Staatsanwaltschaft ein Haftbefehl gegen den 19-Jährigen vor. Er wurde am 13. Dezember bei einer Kontrolle am Berliner Bahnhof Gesundbrunnen festgenommen. Seitdem sitzt er in Untersuchungshaft.

Die Körperverletzung im Juni 2023 soll er gemeinsam mit mehreren Mittätern ebenfalls am Bahnhof Gesundbrunnen begangen haben. Sie sollen den Mann verprügelt und auf ihn eingetreten haben, als er am Boden lag. Anschließend nahmen sie laut Anklage die Tasche des Opfers mit Wertgegenständen an sich. Ein gesondert Verfolgter wurde wegen der Tat schon zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt.

(L.Møller--DTZ)

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