Deutsche Tageszeitung - Baby stirbt durch Schmerzmittel: Lange Haftstrafe für Mutter in Heidelberg

Baby stirbt durch Schmerzmittel: Lange Haftstrafe für Mutter in Heidelberg


Baby stirbt durch Schmerzmittel: Lange Haftstrafe für Mutter in Heidelberg
Baby stirbt durch Schmerzmittel: Lange Haftstrafe für Mutter in Heidelberg / Foto: © AFP/Archiv

Nach dem Tod ihres Babys ist eine Frau in Heidelberg zu einer langen Haftstrafe verurteilt worden. Das Landgericht in der baden-württembergischen Stadt sprach die 1992 geborene Angeklagte am Montag der Körperverletzung mit Todesfolge und des versuchten Mordes durch Unterlassen schuldig, wie ein Sprecher mitteilte. Es verhängte eine Freiheitsstrafe von siebeneinhalb Jahren.

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Das sieben Monate alte Kind war Anfang Juli 2024 gestorben. Laut Anklage hatte die Mutter ihrem kleinen Sohn während eines Besuchs beim Kindsvater in Heidelberg ein Opiat gegeben, um Schmerzen und einen hartnäckigen Schluckauf zu lindern. Am nächsten Tag sei es dem Baby schlecht gegangen, es habe Atemaussetzer gehabt. Der Kindsvater habe der Frau geraten, zum Arzt zu gehen.

Sie habe aber stattdessen versucht, mit dem Kind in ihre Wohnung in einem Ort in der Umgebung zurückzufahren. Das Kind starb wenig später an Herz-Kreislauf-Versagen.

Das Gericht ging in seinem Urteil davon aus, dass die Angeklagte erkannt hatte, dass ihr Baby in einem lebensbedrohlichen Zustand war und ärztliche Hilfe brauchte. Trotzdem habe sie es nicht ins Krankenhaus gebracht und keinen Rettungswagen gerufen.

Damit habe sie das Mordmerkmal der Verdunklungsabsicht erfüllt. Denn sie habe ihr ursprüngliches Fehlverhalten - die Medikamentengabe - verdecken wollen aus Angst, dass ihr sonst das Kind weggenommen würde.

Das Gericht verurteilte die Frau aber nur wegen eines Mordversuchs, nicht wegen Mordes. Denn die Kausalität für den Tod des Kinds war nicht sicher nachweisbar, wie der Sprecher erklärte. Es sei nicht sicher, dass das Kind zu dem Zeitpunkt noch hätte gerettet werden können, als die Frau seinen lebensbedrohlichen Zustand erkannte und sich gegen ärztliche Hilfe entschied.

Der Prozess gegen die Angeklagte hatte Ende April begonnen. Das Landgericht befragte 22 Zeugen und drei Sachverständige.

(A.Stefanowych--DTZ)

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