Deutsche Tageszeitung - Bundesrat will Einsatz von K.o.-Tropfen bei Straftaten strenger ahnden

Bundesrat will Einsatz von K.o.-Tropfen bei Straftaten strenger ahnden


Bundesrat will Einsatz von K.o.-Tropfen bei Straftaten strenger ahnden
Bundesrat will Einsatz von K.o.-Tropfen bei Straftaten strenger ahnden / Foto: © AFP/Archiv

Der Bundesrat setzt sich dafür ein, den Einsatz sogenannter K.o.-Tropfen bei Raub- und Sexualdelikten strenger zu ahnden. Ein von Nordrhein-Westfalen dazu vorgelegter Gesetzentwurf wurde am Freitag mehrheitlich angenommen und soll nun an Bundesregierung und Bundestag weitergeleitet werden. Die Neuregelung soll es ermöglichen, den für Raub und Sexualstraftaten vorgesehenen Mindeststrafrahmen von fünf Jahren Freiheitsstrafe bei Delikten unter Einsatz von K.o-Tropfen anzuwenden.

Textgröße ändern:

Bislang gilt dieser Mindeststrafrahmen nur, wenn bei der Tat ein "gefährliches Werkzeug" als Nötigungsmittel eingesetzt wird, etwa eine Waffe. Daher sollen die betreffenden Strafrechtsparagrafen 250 und 177 nun um das Merkmal einer "Beibringung von gesundheitsschädlichen Stoffen" ergänzt werden.

"K.o-Tropfen bergen erhebliche Gesundheitsrisiken, insbesondere in Kombination mit Alkohol oder Betäubungsmitteln, bis hin zur Lebensgefahr", hieß es in der Antragsbegründung. "Zudem verursachen sexuelle Übergriffe im Zustand der Bewusstlosigkeit oft traumatische Folgen."

Hintergrund des Vorstoßes ist eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem vergangenen Jahr. Dieser hatte auf Grundlage der des geltenden Rechts entschieden, dass eine Verabreichung von K.o-Tropfen in Getränken mit dem Ziel der Bewusstseinsveränderung nicht den Tatbestand eines gefährlichen Werkzeugs erfülle. Daher dürfe der Mindeststrafrahmen von fünf Jahren hier nicht angewendet werden. Dies soll die geplante Neuregelung ändern.

"Straftaten unter Einsatz solcher Substanzen müssen konsequent geahndet werden", sagte in der Debatte der nordrhein-westfälische Justizminister Benjamin Limbach (Grüne). Er wies darauf hin, dass hier "Täter das Leben ihrer Opfer bewusst in Gefahr bringen". Es gelte dagegen "ein deutliches Zeichen zu setzen".

"Diese Verbrechen sind besonders perfide und heimtückisch", sagte auch Hessens Ministerpräsident Boris Rhein (CDU). Betroffen von solchen Taten seien vor allem junge Frauen. Die vorgesehene Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren bewertete Rhein als "angemessen und gerecht".

Rhein sprach sich auch grundsätzlich dafür aus, schärfer gegen Gewalt gegen Frauen vorzugehen. Er wies darauf hin, dass es statistisch jeden Tage einen sogenannten Femizid gebe, begangen meistens durch Partner oder Ex-Partner. "Es bedarf eines Bündels von Maßnahmen, um Gewalt gegen Frauen einzudämmen", sagte Rhein. Dazu gehöre auch der stärkere Einsatz von elektronischen Fußfesseln.

(M.Dorokhin--DTZ)

Empfohlen

Besuch von Papst Leo in Frankreich: Friedensbotschaft für Europa

Es ist der erste Staatsbesuch eines Papstes in Frankreich seit 18 Jahren: Papst Leo XIV. wird vom 25. bis 28. September in Paris, Lourdes und Metz erwartet. Der Umgang mit Missbrauch in der katholischen Kirche, das französische Sterbehilfe-Gesetz und eine politische Friedensbotschaft im Beisein europäischer Staats- und Regierungschefs prägen das Programm. Zur Messe auf der Pariser Place de la Concorde werden 600.000 Menschen erwartet.

Nach Tod von 15-Jährigem in Nordrhein-Westfalen: Tatverdächtige stellen sich

Nach dem Tod eines 15-Jährigen durch Messerstiche bei einer privaten Feier im nordrhein-westfälischen Marsberg haben sich die beiden gesuchten Tatverdächtigen am Dienstag der Polizei gestellt. Die nach früheren Angaben 22 und 23 Jahre alten Männer sollen am Mittwoch einem Haftrichter vorgeführt werden, wie die Polizei in Dortmund und die Staatsanwaltschaft Arnsberg mitteilten. Beide waren per Öffentlichkeitsfahndung gesucht worden.

Drohnenfund in Niedersachsen: Womöglich Sprengstoff in der Nähe entdeckt

Nach dem versuchten Anschlag mit einer Sprengstoffdrohne am Leipziger Flughafen rückt eine in der vergangenen Woche in Niedersachsen gefundene Drohne in den Fokus der Ermittler. Die Bundesanwaltschaft prüft bereits einen möglichen Zusammenhang zum Leipziger Vorfall. Jetzt zeigen Recherchen von "Süddeutscher Zeitung", NDR und WDR, dass Beamte Tage später nur wenige Meter von der Fundstelle entfernt auf verdächtiges Material stießen. Sie gehen derzeit davon aus, dass es sich um Sprengstoff handelt, wie der Rechercheverbund am Dienstag unter Berufung auf Sicherheitskreisen berichtete.

Österreichischer Investor Benko erneut verurteilt: Haftstrafe um sechs Monate erhöht

Der österreichische Investor René Benko ist in einem neu aufgerollten Prozess erneut wegen Betrugs verurteilt worden. Eine Schöffenkammer des Landgerichts Innsbruck sprach den 49-Jährigen am Dienstag wegen Schädigung seiner Gläubiger schuldig und erhöhte seine Haftstrafe von zwei auf zweieinhalb Jahre, wie die österreichische Nachrichtenagentur APA mitteilte. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.

Textgröße ändern: