Deutsche Tageszeitung - BGH: Zwangsweises Entsperren von Handy durch Fingerauflegen kann rechtmäßig sein

Anzeige Bild
Anzeige Bild
Anzeige Bild
Anzeige Bild
Anzeige Bild

BGH: Zwangsweises Entsperren von Handy durch Fingerauflegen kann rechtmäßig sein


BGH: Zwangsweises Entsperren von Handy durch Fingerauflegen kann rechtmäßig sein
BGH: Zwangsweises Entsperren von Handy durch Fingerauflegen kann rechtmäßig sein / Foto: © AFP/Archiv

Laut einem Beschluss am Bundesgerichtshof (BGH) dürfen Ermittler unter bestimmten Voraussetzungen Verdächtige dazu zwingen, ihr Handy durch Fingerauflegen zu entsperren. Der Strafverteidiger Christoph Knauer hält das für "verfassungsrechtlich problematisch", wie er dem "Spiegel" laut Vorabmeldung vom Freitag sagte. Im konkreten Fall am BGH ging es um Kinderpornografievorwürfe. (Az. 2 StR 232/24)

Anzeige Bild

Textgröße ändern:

Ein Erzieher wurde unter anderem wegen des Herstellens von Kinderpornografie zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Außerdem wurde gegen ihn ein lebenslanges Berufsverbot verhängt. Der Mann arbeitete aber dennoch als Babysitter, wie das Landgericht Köln feststellte.

Im Rahmen der Ermittlungen hatte ein Richter die Durchsuchung des Verdächtigen und seiner Wohnung angeordnet. Die Polizei fand dabei zwei Smartphones. Da sich der Mann weigerte, sie zu entsperren, legte die Polizei seinen Zeigefinger zwangsweise auf die Sensoren. Auf den Handys wurde kinderpornografisches Material gefunden.

Die Verteidigung des früheren Erziehers fand, dass die Daten von den Handys nicht als Beweise verwertet werden dürften. Der BGH sah das aber anders, obwohl es sich um einen schwerwiegenden Eingriff handle. Das zwangsweise Entsperren sei unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.

Wenn eine Durchsuchung richterlich angeordnet ist und dabei gerade auch Handys gefunden werden sollten, darf die Polizei demnach so vorgehen, solange der geplante Datenzugriff verhältnismäßig ist. Bei der Verdachtslage im Fall des früheren Erziehers hielt der BGH das zwangsweise Entsperren seiner Telefone für verhältnismäßig und gerechtfertigt.

Anfang des Jahres hatte bereits das Oberlandesgericht Bremen ähnlich entschieden, dort ging es um eine Durchsuchung wegen des Verdachts der Verbreitung von Kinderpornografie. Der Beschluss des BGH fiel bereits im März, er wurde vor einigen Tagen veröffentlicht.

Jurist Knauer, der bei der Bundesrechtsanwaltskammer dem Ausschuss Strafprozessrecht vorsitzt, äußerte sich kritisch. Er sagte dem "Spiegel": "Der Gesetzgeber müsste dafür eine eigene Rechtsgrundlage schaffen."

(W.Novokshonov--DTZ)

Empfohlen

Mann fährt mit brennendem Pkw zu Tankstelle und verschanzt sich mit Axt

Ein 34-jähriger Mann ist in Hannover mit einem bereits brennenden Pkw auf das Gelände einer Tankstelle gefahren und hat sich bewaffnet mit einer Axt im Eingangsbereich des Verkaufsraums verschanzt. Wie die Polizei am Sonntag mitteilte, ereignete sich der Vorfall am Samstagabend im Stadtteil Anderten. Herbeigerufene Spezialkräfte konnten den Mann schließlich überwältigen.

Autofahrt in Menschengruppe in Passau laut Polizei absichtliche Straftat

Bei dem Vorfall in Passau, bei dem am Samstag ein 48-jähriger Mann mit dem Auto in eine Gruppe von Menschen gefahren war, handelt es sich laut den bisherigen Ermittlungen um eine absichtliche Handlung. Auslöser für die Tat, bei der fünf Menschen teils schwer verletzt wurden, könne ein Sorgerechtsstreit gewesen sein, teilte die Polizei Niederbayern am Sonntag mit. Der Fahrer wurde vorläufig festgenommen.

Israels Armee will Ankunft von Boot mit Aktivisten im Gazastreifen verhindern

Der israelische Verteidigungsminister hat die Armee angewiesen, die Ankunft eines Segelschiffs mit Menschenrechtsaktivisten an Bord im Gazastreifen zu verhindern. Das Schiff "Madleen", auf dem auch die Schwedin Greta Thunberg unterwegs ist, dürfe den Gazastreifen nicht erreichen, erklärte Israel Katz. "An Greta, die Antisemitin, und ihre Begleiter, Sprachrohr der Hamas-Propaganda, sage ich klar: dreht um, weil ihr niemals im Gazastreifen ankommen werden", erklärte Katz laut einer Mitteilung seines Büros.

Papst Leo XIV. ruft beim Pfingstgebet zu Frieden in aller Welt auf

Bei seinem ersten Pfingstfest im neuen Amt hat Papst Leo XIV. zu Frieden in aller Welt aufgerufen. Am Ende des feierlichen Pfingstgottesdienstes auf dem Petersplatz sagte der Pontifex am Sonntag in seinem Mittagsgebet vor zehntausenden Gläubigen, er setze auf einen Geist der Versöhnung inmitten globaler Spannungen und erbitte "die Gabe des Friedens".

Textgröße ändern:

Anzeige Bild