Deutsche Tageszeitung - Mörder von Regierungspräsident Lübcke bekommt teilweise Recht in Kostenstreit

Mörder von Regierungspräsident Lübcke bekommt teilweise Recht in Kostenstreit


Mörder von Regierungspräsident Lübcke bekommt teilweise Recht in Kostenstreit
Mörder von Regierungspräsident Lübcke bekommt teilweise Recht in Kostenstreit / Foto: © AFP/Archiv

Der zu lebenslanger Haft verurteilte Mörder des ehemaligen Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke, Stephan E., hat in einem Streit um die Eintreibung der Gerichtskosten teilweise Recht bekommen. Die Kosten werden grundsätzlich von der Gerichtskasse eingetrieben, wie das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am Montag mitteilte. Die ermittelnde Behörde ist nicht für die Eintragung einer Zwangshypothek zuständig. (Az.: 20 W 51/25)

Textgröße ändern:

Lübcke wurde in der Nacht zum 2. Juni 2019 an seinem Wohnhaus im nordhessischen Wolfhagen-Istha aus nächster Nähe erschossen. Das Oberlandesgericht Frankfurt verurteilte E. im Dezember 2021 wegen des rechtsextremen Mordes an Lübcke zu lebenslanger Haft. Es stellte auch eine besondere Schwere der Schuld fest, wodurch eine vorzeitige Entlassung aus der Haft praktisch ausgeschlossen ist.

Den Mitangeklagten Markus H. verurteilte das Gericht wegen eines Waffendelikts, sprach ihn aber vom Vorwurf der psychischen Beihilfe frei. Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig.

E. wurde auch dazu verurteilt, die Prozesskosten in Höhe von rund 180.000 Euro zu tragen. Auf Veranlassung der ermittelnden Behörde, des Generalbundesanwalts, wurde im Grundbuch eine bereits bestehende Hypothek von 150.000 Euro auf E.s Grundbesitz in Nordhessen in eine Zwangshypothek umgewandelt. Damit sollte die Forderung zusätzlich gesichert werden. Zudem wurde eine weitere Zwangshypothek in Höhe von rund 30.000 Euro eingetragen.

E. wandte sich gerichtlich gegen die Eintragung der weiteren Zwangshypothek in Höhe von rund 30.000 Euro und bekam nun teilweise Recht. Die Zwangshypothek an sich kann nicht gelöscht werden, entschieden die Richter. Inhaltlich ist diese richtig. Da der Eintrag aber durch den Generalbundesanwalt initiiert wurde und nicht durch die Gerichtskasse, wurde gegen gesetzliche Pflichten verstoßen.

Dadurch wurde das Grundbuch falsch. Deswegen muss ins Grundbuch nun ein Amtswiderspruch gegen die Eintragung der weiteren Zwangshypothek aufgenommen werden. Zur Eintragung der Zwangshypothek ist die ermittelnde Behörde, in diesem Fall der Generalbundesanwalt, nicht berechtigt. Die Vollstreckungsbehörde ist grundsätzlich die Gerichtskasse.

Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung ließ der Senat die Beschwerde beim Bundesgerichtshof zu. Die Vorgehensweise scheine der üblichen Praxis zu entsprechen und sei höchstrichterlich zu klären.

(U.Stolizkaya--DTZ)

Empfohlen

Nach Tod von 15-Jährigem in Nordrhein-Westfalen: Tatverdächtige stellen sich

Nach dem Tod eines 15-Jährigen durch Messerstiche bei einer privaten Feier im nordrhein-westfälischen Marsberg haben sich die beiden gesuchten Tatverdächtigen am Dienstag der Polizei gestellt. Die nach früheren Angaben 22 und 23 Jahre alten Männer sollen am Mittwoch einem Haftrichter vorgeführt werden, wie die Polizei in Dortmund und die Staatsanwaltschaft Arnsberg mitteilten. Beide waren per Öffentlichkeitsfahndung gesucht worden.

Drohnenfund in Niedersachsen: Womöglich Sprengstoff in der Nähe entdeckt

Nach dem versuchten Anschlag mit einer Sprengstoffdrohne am Leipziger Flughafen rückt eine in der vergangenen Woche in Niedersachsen gefundene Drohne in den Fokus der Ermittler. Die Bundesanwaltschaft prüft bereits einen möglichen Zusammenhang zum Leipziger Vorfall. Jetzt zeigen Recherchen von "Süddeutscher Zeitung", NDR und WDR, dass Beamte Tage später nur wenige Meter von der Fundstelle entfernt auf verdächtiges Material stießen. Sie gehen derzeit davon aus, dass es sich um Sprengstoff handelt, wie der Rechercheverbund am Dienstag unter Berufung auf Sicherheitskreisen berichtete.

Österreichischer Investor Benko erneut verurteilt: Haftstrafe um sechs Monate erhöht

Der österreichische Investor René Benko ist in einem neu aufgerollten Prozess erneut wegen Betrugs verurteilt worden. Eine Schöffenkammer des Landgerichts Innsbruck sprach den 49-Jährigen am Dienstag wegen Schädigung seiner Gläubiger schuldig und erhöhte seine Haftstrafe von zwei auf zweieinhalb Jahre, wie die österreichische Nachrichtenagentur APA mitteilte. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.

Republikanischer US-Senator fordert Untersuchung von Hochzeitsfeier von Trumps Sohn

Der republikanische US-Senator John Curtis will die von einem russischen Geschäftsmann bezahlten Hochzeitsfeierlichkeiten von Donald Trumps ältestem Sohn parlamentarisch untersuchen lassen. In einem Brief an die Vorsitzenden des Justizausschusses des Senats verlangte der Senator aus Utah am Dienstag Aufklärung darüber, ob die Präsidentenfamilie ihre politische Macht für private Geschäfte missbraucht hat. Zu diesem Zweck solle Donald Trump Jr. vorgeladen werden.

Textgröße ändern: