Deutsche Tageszeitung - Tausende Menschen demonstrieren in Ungarn gegen geplantes Medien- und NGO-Gesetz

Tausende Menschen demonstrieren in Ungarn gegen geplantes Medien- und NGO-Gesetz


Tausende Menschen demonstrieren in Ungarn gegen geplantes Medien- und NGO-Gesetz
Tausende Menschen demonstrieren in Ungarn gegen geplantes Medien- und NGO-Gesetz / Foto: © AFP

In Ungarn sind am Sonntag mehrere tausend Menschen gegen ein geplantes Gesetz der rechtsnationalen Regierung zur Regulierung aus dem Ausland finanzierter Medien und Nichtregierungsorganisationen auf die Straße gegangen. Wie ein AFP-Journalist berichtete, trugen die Protestierenden bei einer Demonstration in der Hauptstadt Budapest Transparente mit Aufschriften wie "Heute eine Spende, morgen Beweismaterial für eine Straftat?". Zudem buhten sie, als die Namen von 115 Parlamentariern verlesen wurden, die den Gesetzentwurf mit eingebracht haben.

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Das Gesetz würde die ungarische Regierung ermächtigen, Organisationen auf eine schwarze Liste zu setzen, sofern sie "die Souveränität Ungarns gefährden, indem sie mit ausländischen Geldern Einfluss auf das öffentliche Leben nehmen". Gemäß dem Gesetzentwurf würden Organisationen auf dieser schwarzen Liste dann eine Genehmigung benötigen, um Geld aus dem Ausland zu erhalten. Zudem würden sie von der Möglichkeit ausgeschlossen, von ungarischen Steuerzahlern mit einer Abgabe in Höhe von einem Prozent der Einkommensteuer bedacht zu werden. Diese Zahlungen sind in Ungarn eine wichtige Einnahmequelle für gemeinnützige Organisationen.

Die ungarische Opposition wirft der Regierung vor, mit dem Gesetz nach dem Vorbild Russlands Regierungsgegner gängeln zu wollen. Die EU-Kommission, die sich seit Jahren im Konflikt mit der rechtsnationalen Regierung in Budapest befindet, hatte diese aufgerufen, den Gesetzentwurf zurückzuziehen - und andernfalls mit den "nötigen Schritten" gedroht.

Die Parlamentsabstimmung über das Gesetz steht Mitte Juni an. Angesichts der komfortablen Mehrheit der Fidesz-Partei von Regierungschef Viktor Orban gilt die Zustimmung aber als Formsache.

(I.Beryonev--DTZ)

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