Deutsche Tageszeitung - Bundesarbeitsgericht prüft Arbeitnehmer-Verzicht auf gesetzlichen Mindesturlaub

Bundesarbeitsgericht prüft Arbeitnehmer-Verzicht auf gesetzlichen Mindesturlaub


Bundesarbeitsgericht prüft Arbeitnehmer-Verzicht auf gesetzlichen Mindesturlaub
Bundesarbeitsgericht prüft Arbeitnehmer-Verzicht auf gesetzlichen Mindesturlaub / Foto: © AFP/Archiv

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt prüft am Dienstag (9.00 Uhr), ob Arbeitnehmer in einem Vergleich auf gesetzliche Urlaubsansprüche verzichten können. (Az. 9 AZR 104/24) Der Kläger lag 2023 mit seinem Arbeitgeber im Streit. Beide einigten sich auf eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Sie schlossen einen Vergleich, wonach der Arbeitnehmer seinen Urlaub noch vor Vertragsende nehmen sollte. Eine finanzielle Abgeltung offener Urlaubsansprüche war danach ausgeschlossen.

Textgröße ändern:

Weil der Arbeitnehmer seit Jahresbeginn durchgehend krank war, konnte er keinen Urlaub mehr nehmen. Mit seiner Klage verlangt er die finanzielle Abgeltung zumindest des anteiligen gesetzlichen Mindesturlaubs für Januar bis April 2023, konkret sieben Tage oder 1615 Euro. Die Vorinstanzen hatten dem stattgegeben, nun entscheidet das BAG.

(V.Sørensen--DTZ)

Empfohlen

Nach Hausverbot für CNN: Große US-Sender schränken Trump-Berichterstattung ein

Der Streit um die Pressefreiheit in den USA eskaliert: Nach den Hausverboten für den US-Sender CNN und andere Medien im Weißen Haus schränken vier große Fernsehsender ihre Berichterstattung über Präsident Donald Trump vorerst ein. Die Sender ABC, CBS, Fox News und NBC erklärten am Montag gemeinsam mit CNN, sie würden vorerst nicht mehr über Trump-Auftritte berichten.

22-Jähriger Bergsteiger an Klettersteig in Allgäuer Alpen tödlich verunglückt

Ein 22-jähriger Bergsteiger ist in den Allgäuer Alpen tödlich verunglückt. Der Mann war am Sonntag auf einem Klettersteig bei Oberstdorf unterwegs, als er von einem Grat in steiles Felsgelände abstürzte, wie die bayerische Polizei am Montag in Kempten mitteilte.

Nach Flucht vor Schusswechsel: Polizistinnen in Nordrhein-Westfalen keine Beamte mehr

Weil sie ihre Kollegen bei einem Schusswechsel allein ließen, sind zwei Polizistinnen aus Nordrhein-Westfalen wegen Dienstvergehen aus dem Beamtenverhältnis entfernt worden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Münster nach mündlicher Verhandlung am Montag, wie es mitteilte. Die Polizistinnen seien 2020 in Gevelsberg bei einem Schusswechsel geflohen und hätten ihren unter Beschuss geratenen Kollegen nicht geholfen.

Prozess um Kurierdienst von krimineller Bande: Mehrjährige Haftstrafen in München

In einem Prozess um einen Kurierdienst einer kriminellen Bande hat das Landgericht München am Montag vier Angeklagte zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt. Sie erhielten Haftstrafen zwischen drei Jahren sowie sechs Jahren und drei Monaten, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Nach den Urteilsfeststellungen nutzten die Angeklagten ein legal wirkendes Transportunternehmen für kriminelle Geschäfte. Die Urteile sind bereits rechtskräftig.

Textgröße ändern: