Deutsche Tageszeitung - Ermittlungen gegen Kinder und Jugendliche nach Vergewaltigung "auf Hochtouren"

Ermittlungen gegen Kinder und Jugendliche nach Vergewaltigung "auf Hochtouren"


Ermittlungen gegen Kinder und Jugendliche nach Vergewaltigung "auf Hochtouren"
Ermittlungen gegen Kinder und Jugendliche nach Vergewaltigung "auf Hochtouren" / Foto: ©

Nach dem Vergewaltigungsverdacht gegen eine Gruppe von fünf Kindern und Jugendlichen im Ruhrgebiet arbeiten die Ermittler mit Hochdruck an der Aufklärung der Hintergründe. Die Ermittlungen nach dem mutmaßlichen Sexualdelikt an einer jungen Frau in Mülheim an der Ruhr liefen "auf Hochtouren", sagte eine Polizeisprecherin am Montag in Essen. Ziel sei es, ein genaues Bild vom Ablauf des Geschehens zu erhalten.

Textgröße ändern:

Bei den Tatverdächtigen handelt es sich um drei 14-jährige Jugendliche und zwei Kinder im Alter von zwölf Jahren. Die drei 14-Jährigen wurden laut Polizei nach Bekanntwerden der mutmaßlichen Vergewaltigung am Freitagabend vernommen und verbrachten die Nacht bei der Polizei. Sie wurden am Samstag wieder entlassen.

Die beiden Zwölfjährigen wurden ihren Eltern übergeben. Beide sind strafunmündig - in Deutschland können Täter erst mit der Vollendung des 14. Lebensjahres für Straftaten zur Verantwortung gezogen werden.

Anwohner hatten am Freitagabend die von der Polizei als "schweres Sexualdelikt" bezeichnete Tat in Mülheim an der Ruhr gemeldet. Sie hatten bemerkt, dass ihr Hund unruhig wurde und daraufhin im Grünbereich hinter ihrem Garten eine junge Frau und zwei männliche Personen bemerkt. Ermittler entdeckten bald darauf die aus insgesamt fünf Verdächtigen bestehende Gruppe.

Die betroffene junge Frau ist nach Polizeiangaben heranwachsend, also zwischen 18 und 21 Jahre alt. Sie wurde nach der Tat zur Behandlung in ein Krankenhaus gebracht und anschließend von der Polizei betreut.

(N.Loginovsky--DTZ)

Empfohlen

US-Bundesgericht stoppt geplante Trump-Einfuhrzölle als "verfassungswidrig"

Ein US-Bundesgericht hat die von US-Präsident Donald Trump geplanten gegenseitigen Einfuhrzölle als "verfassungswidrig" gestoppt. Der Präsident habe mit der Berufung auf ein Notstandsgesetz von 1977 seine Befugnisse überschritten, hieß es in dem am Mittwoch veröffentlichten und von der Nachrichtenagentur AFP eingesehenen Urteil. Jede Auslegung des Gesetzes, "die eine unbegrenzte Übertragung von Zollbefugnissen" vorsehe, sei "verfassungswidrig". Das Weiße Haus kritisierte die Richter für ihre Entscheidung scharf und kündigte an, das Urteil anzufechten.

Mehr als 17.000 Menschen im Zentrum Kanadas wegen heftiger Waldbrände evakuiert 

Wegen heftiger Waldbrände sind im Zentrum Kanadas mehr als 17.000 Menschen in Sicherheit gebracht worden. Es handele sich um "die größte Evakuierungsaktion" in der Provinz Manitoba "seit Menschengedenken", sagte Manitobas Premierminister Wab Kinew am Mittwoch vor Journalisten. Für die gesamte Provinz sei der Notstand ausgerufen worden.

Teile von Schweizer Dorf Blatten durch Gletscherabbruch zerstört

Durch einen großen Gletscherabbruch im Süden der Schweiz ist ein Teil des kleinen Orts Blatten von einer riesigen Lawine überrollt worden. Die Häuser zahlreicher Einwohner des Dorfs seien zerstört worden, sagte der Informationschef des örtlichen Notfallstabs, Jonas Jeitziner, der Schweizer Nachrichtenagentur Keystone-SDA am Mittwoch. Der Agentur zufolge wird ein Mensch vermisst. Das Dorf im Kanton Wallis mit etwa 300 Einwohnern war vergangene Woche wegen der Gefahr des Gletscherabbruchs evakuiert worden.

Gericht bestätigt Waffenverbot für Mitglied von rechtsextremer Partei Die Heimat

Das Verwaltungsgericht im niedersächsischen Braunschweig hat ein behördliches Waffenverbot für ein Mitglied der rechtsextremistischen NPD-Nachfolgepartei Die Heimat in einem Eilverfahren vorläufig bestätigt. In dessen Fall greife die sogenannte Regelvermutung, dass Angehörige von als verfassungsfeindlich eingestuften Vereinigungen als unzuverlässig im waffenrechtlichen Sinn einzustufen seien, erklärte das Gericht am Mittwoch. Das Waffenbesitzverbot werde sich auch im Hauptverfahren aller Voraussicht nach als rechtmäßig erweisen.

Textgröße ändern: