Deutsche Tageszeitung - Nach versuchter Brandstiftung in Krefelder Kino: Mann zu Haftstrafe verurteilt

Nach versuchter Brandstiftung in Krefelder Kino: Mann zu Haftstrafe verurteilt


Nach versuchter Brandstiftung in Krefelder Kino: Mann zu Haftstrafe verurteilt
Nach versuchter Brandstiftung in Krefelder Kino: Mann zu Haftstrafe verurteilt / Foto: © AFP/Archiv

Acht Monate nach einer versuchten Brandstiftung in einem Kino ist ein Mann vom Landgericht Krefeld zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Der Angeklagte wurde zu einer Freiheitsstrafe von sechseinhalb Jahre verurteilt, wie eine Gerichtssprecherin am Freitag in der nordrhein-westfälischen Stadt sagte. Es ordnete zudem die anschließende Sicherungsverwahrung an.

Textgröße ändern:

Der 38-Jährige hatte im Oktober in Krefeld mehrere Feuer gelegt, in dem Kino blieb es hingegen bei einem Versuch. Verurteilt wurde der 38-Jährige demnach unter anderem wegen Brandstiftung und schwerer Brandstiftung sowie wegen entsprechender Versuche. Das Gericht folgte mit seinem Urteil der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte auf eine Haftstrafe von unter vier Jahren plädiert. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Laut Anklage war der Mann am Tatabend in das Foyer des Kinos am Krefelder Hauptbahnhof gegangen. Wenige Meter hinter der Eingangstür schüttete er aus einem Kanister Benzin auf den Boden, um es anzuzünden und einen Brand zu verursachen. Er wurde jedoch noch vor dem Entzünden durch Schüsse von alarmierten Polizeibeamten gestoppt.

Zuvor soll der Mann seine Dachgeschosswohnung und einen Transporter angezündet haben. Zudem habe er die Fensterscheibe eines Büros der Arbeitsagentur in Krefeld eingeschlagen und Benzin auf einem Schreibtisch entzündet. Der Brand konnte vor dem Übergreifen auf das Büro gelöscht werden.

Bei dem Tatverdächtigen handelt es sich früheren Angaben zufolge um einen in Krefeld wohnenden Mann iranischer Nationalität. Laut Westdeutschem Rundfunk reiste der Iraner 2002 illegal nach Deutschland ein. Bereits 2010 wurde er in Krefeld zu viereinhalb Jahren Haft wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchter Vergewaltigung verurteilt.

(U.Beriyev--DTZ)

Empfohlen

Polizei sucht nach Waffen an Wohnsitz von Brasiliens Ex-Präsident Bolsonaro - ohne Erfolg

Die brasilianische Polizei hat den Wohnsitz von Ex-Präsident Jair Bolsonaro nach möglichen Waffen durchsucht - allerdings ohne Erfolg. Die Durchsuchung am Mittwoch habe etwa eine Stunde gedauert, auch das Zimmer von Bolsonaros jüngstem Kind Laura sei durchsucht worden, erklärte Bolsonaros Anwalt gegenüber der Nachrichtenagentur AFP. Die Beamten hätten "nichts gefunden".

Bis zu zwölf Jahre Haft in Essener Prozess um tödlichen Familienstreit

In einem Prozess um den gewaltsamen Tod eines Manns nach Erbstreitigkeiten innerhalb einer Familie hat das Landgericht Essen sechs Angeklagte zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Fünf von ihnen sprach das Gericht wegen Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung schuldig, wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch mitteilte. Eine weitere Angeklagte wurde wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Das Gericht verhängte Haftstrafen zwischen dreieinhalb und zwölf Jahren.

16-Jähriger verletzt zwei Mädchen an Gymnasium in bayerischem Schongau - Festnahme

An einem Gymnasium im oberbayerischen Schongau soll ein 16 Jahre alter Jugendlicher am Mittwoch eine Gewalttat verübt haben. Dabei soll er zwei 13 Jahre alte Mädchen schwer verletzt haben, wie ein Sprecher des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd sagte. Lebensgefahr bestehe nicht. Laut Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) soll der Jugendliche mit einem Messer und einer Schusswaffe bewaffnet gewesen sein.

Salzburger Gericht verurteilt Burkini-Verbot in Hotel-Pool als Diskriminierung

Ein Gericht in Österreich hat das Burkini-Verbot eines Hotels in den Alpen als Diskriminierung verurteilt. Wie das Salzburger Landesverwaltungsgericht der Nachrichtenagentur AFP am Mittwoch bestätigte, fällte es diese Woche ein Urteil gegen die Entscheidung der Geschäftsführerin des Hotels in dem Ski-Ort St. Johann im Pongau, zwei Gästen wegen ihrer Ganzkörper-Badeanzüge die Nutzung des hoteleigenen Pools zu verwehren. Damit seien die beiden muslimischen Österreicherinnen "aufgrund ihres religiösen Bekenntnisses diskriminiert" worden, hieß es.

Textgröße ändern: