Deutsche Tageszeitung - Brandanschlag auf Synagoge in Oldenburg: Gericht weist Mann in Psychiatrie ein

Brandanschlag auf Synagoge in Oldenburg: Gericht weist Mann in Psychiatrie ein


Brandanschlag auf Synagoge in Oldenburg: Gericht weist Mann in Psychiatrie ein
Brandanschlag auf Synagoge in Oldenburg: Gericht weist Mann in Psychiatrie ein / Foto: © AFP/Archiv

Rund 14 Monate nach einem versuchten Brandanschlag auf eine Synagoge in Oldenburg ist der psychische kranke Täter dauerhaft in eine Psychiatrie eingewiesen worden. Das entschied das Landgericht in der niedersächsischen Stadt nach Angaben eines Sprechers am Montag in einem sogenannten Sicherungsverfahren. Es sah es als erwiesen an, dass der 28-jährige Mann wegen einer paranoiden Schizophrenie nicht schuldfähig war.

Textgröße ändern:

Bei der Tat am 5. April 2024 war niemand verletzt worden. Laut Staatsanwaltschaft hatte der Beschuldigte etwa zur Mittagszeit einen Brandsatz gegen eine Eingangstür der Synagoge geworfen. Ein Feuer entstand nicht, die Tür wurde durch Rußablagerungen lediglich beschädigt. In dem jüdischen Gotteshaus fand zu diesem Zeitpunkt keine Veranstaltung statt.

Juristisch ging es in dem Verfahren um den Vorwurf der versuchten schweren Brandstiftung. Zum Prozessauftakt am vergangenen Mittwoch gab der Mann an, zur Tatzeit an einem psychotischen Schub gelitten zu haben. Er habe ihm verschriebene Medikamente nicht genommen. Seinen Angaben zufolge wollte er Juden durch den Brandsatz "warnen", weil sie an den falschen Gott glaubten.

Der aus der Region um Oldenburg stammende Verdächtige war nach der Tat geflüchtet. Er wurde erst Monate später nach umfangreichen Ermittlungen identifiziert. Entscheidend waren Hinweise aus der Bevölkerung nach einer Ausstrahlung des Falls in der ZDF-Sendung "Aktenzeichen XY ... ungelöst".

Das von einem Gutachter beratene Gericht kam nach Angaben des Sprechers zu der Überzeugung, dass der 28-Jährige sein Verhalten aufgrund eines akuten psychotischen Schubs nicht hatte steuern können und daher schuldunfähig war. Da er weiter als potenziell gefährlich eingestuft wird, wurde er zugleich auf unbestimmte Zeit in ein psychiatrisches Fachkrankenhaus eingewiesen.

(O.Zhukova--DTZ)

Empfohlen

Bis zu zwölf Jahre Haft in Essener Prozess um tödlichen Familienstreit

In einem Prozess um den gewaltsamen Tod eines Manns nach Erbstreitigkeiten innerhalb einer Familie hat das Landgericht Essen sechs Angeklagte zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Fünf von ihnen sprach das Gericht wegen Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung schuldig, wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch mitteilte. Eine weitere Angeklagte wurde wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Das Gericht verhängte Haftstrafen zwischen dreieinhalb und zwölf Jahren.

16-Jähriger verletzt zwei Mädchen an Gymnasium in bayerischem Schongau - Festnahme

An einem Gymnasium im oberbayerischen Schongau soll ein 16 Jahre alter Jugendlicher am Mittwoch eine Gewalttat verübt haben. Dabei soll er zwei 13 Jahre alte Mädchen schwer verletzt haben, wie ein Sprecher des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd sagte. Lebensgefahr bestehe nicht. Laut Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) soll der Jugendliche mit einem Messer und einer Schusswaffe bewaffnet gewesen sein.

Salzburger Gericht verurteilt Burkini-Verbot in Hotel-Pool als Diskriminierung

Ein Gericht in Österreich hat das Burkini-Verbot eines Hotels in den Alpen als Diskriminierung verurteilt. Wie das Salzburger Landesverwaltungsgericht der Nachrichtenagentur AFP am Mittwoch bestätigte, fällte es diese Woche ein Urteil gegen die Entscheidung der Geschäftsführerin des Hotels in dem Ski-Ort St. Johann im Pongau, zwei Gästen wegen ihrer Ganzkörper-Badeanzüge die Nutzung des hoteleigenen Pools zu verwehren. Damit seien die beiden muslimischen Österreicherinnen "aufgrund ihres religiösen Bekenntnisses diskriminiert" worden, hieß es.

Weitere Festnahme in Fall von Auftragsmord an dreifacher Mutter in Bayern

Im Fall eines Auftragsmords an einer dreifachen Mutter in Bayern haben Ermittler einen weiteren Verdächtigen festgenommen. Der 55-Jährige soll die spätere Tatwaffe illegal besessen und später verkauft haben, wie die Polizei in Augsburg am Mittwoch mitteilte. Zudem soll er im Verfahren vor dem Landgericht Augsburg falsch ausgesagt und darüber hinaus Zeugen beeinflusst haben.

Textgröße ändern: