Deutsche Tageszeitung - Selenskyj unterzeichnet Abkommen zur Einrichtung von Ukraine-Sondertribunal

Selenskyj unterzeichnet Abkommen zur Einrichtung von Ukraine-Sondertribunal


Selenskyj unterzeichnet Abkommen zur Einrichtung von Ukraine-Sondertribunal
Selenskyj unterzeichnet Abkommen zur Einrichtung von Ukraine-Sondertribunal / Foto: © AFP

Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj hat am Mittwoch im Europarat die Einrichtung eines Sondertribunals zum russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine besiegelt. Selenskyj unterzeichnete am Mittwoch bei einem Besuch in Straßburg ein entsprechendes Abkommen. Die Schaffung des beim Europarat angesiedelten Tribunals hatten die Ukraine und die EU am 9. Mai beschlossen.

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Selenskyj sagte zu seiner Unterschrift: "Alle Kriegsverbrecher, auch Russland, müssen wissen, dass Gerechtigkeit geübt wird." Alain Berset, der Präsident des 46 europäische Staaten umfassenden Europarats, sprach von einer "entscheidenden Etappe" zur Einrichtung des Tribunals.

Selenskyj, der zuvor am Nato-Gipfel im niederländischen Den Haag teilgenommen hatte, sprach zudem vor der Parlamentarischen Versammlung des Europarats. "Wir brauchen Einheit zwischen Europa und den USA und wir werden siegen", sagte der ukrainische Präsident.

Das Sondertribunal soll das "Verbrechen der Aggression" gegen die Ukraine ahnden und die politischen und militärischen Verantwortlichen aus Russland zur Rechenschaft ziehen.

Für die Ahndung von Kriegsverbrechen im Ukraine-Krieg ist der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag zuständig. Der IStGH hatte im März 2023 wegen des Vorwurfs der Zwangsdeportation ukrainischer Kinder im Zuge der russischen Offensive einen Haftbefehl gegen Putin ausgestellt. Der IStGH kann jedoch nicht gegen Moskau wegen des "Verbrechens der Aggression", also der Entscheidung zum Angriff auf die Ukraine, vorgehen.

Das Sondertribunal soll diese Rechtslücke nun schließen und Verantwortliche aus dem Kreml sowie dem russischen Militär vor Gericht bringen. Ein Prozess gegen Putin wäre aber erst nach dem Ende seiner Präsidentschaft möglich, da amtierende Staatschefs, Ministerpräsidenten und Außenminister Immunität genießen.

(M.Dorokhin--DTZ)

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