Deutsche Tageszeitung - Zehn Jahre Haft in Prozess um eingemauerte Leiche in Stuttgart

Zehn Jahre Haft in Prozess um eingemauerte Leiche in Stuttgart


Zehn Jahre Haft in Prozess um eingemauerte Leiche in Stuttgart
Zehn Jahre Haft in Prozess um eingemauerte Leiche in Stuttgart / Foto: © AFP/Archiv

Das Landgericht Stuttgart hat einen 47-Jährigen zu zehn Jahren Haft verurteilt, der seine Partnerin tötete und ihre Leiche einmauerte. Schuldig gesprochen wurde er wegen Totschlags, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Zudem soll er 10.000 Euro Schmerzensgeld an den Sohn der Frau zahlen.

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Die zuständige Kammer sah es als erwiesen an, dass der 47-Jährige die Frau, mit der er eine Gaststätte betrieb, am 7. Juli im Streit erstochen hatte. Anschließend bedeckte er ihre Leiche mit Dämmmaterial und mauerte sie zusammen mit einem Messer im Treppenhaus des zur Gaststätte gehörenden Hinterhauses ein.

Die Tote wurde erst rund drei Monate später im Oktober entdeckt. Verwandte hatten die Polizei alarmiert, nachdem sie über Wochen und Monate keinen Kontakt zu der Frau mehr hatten. Bei den Ermittlungen rückte schnell der 47-Jährige in den Fokus.

Eine DNA-Untersuchung bestätigte, dass es sich bei der Leiche um die Frau handelte. Allerdings konnte wegen der starken Verwesung nicht mehr festgestellt werden, wie und woran sie gestorben war. Dennoch war die Kammer laut Urteil davon überzeugt, dass der 47-Jährige der Täter war. Demnach schieden ein natürlicher Tod, Suizid, fahrlässige Tötung oder Tötung in Notwehr aus.

Ausschlaggebend für das Urteil waren für die Kammer widersprüchliche Aussagen des Angeklagten über den Verbleib der Frau. So habe er einmal erklärt, sie halte sich in Griechenland auf, ein anderes Mal sollte sie in Rumänien oder Berlin gewesen sein. Wegen Fäulnisgeruchs und Insektenbefalls beauftragte er im August zudem einen Handwerker, um die Mauer stärker abzudichten.

Mit dem Urteil blieb die Kammer hinter der Forderung der Staatsanwaltschaft zurück. Diese hatte in ihrem Plädoyer elf Jahre Haft wegen Totschlags gefordert. Die Verteidigung plädierte hingegen auf Freispruch.

(N.Loginovsky--DTZ)

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